Neuigkeiten:

Hallo Zusammen
Das Forum funktioniert in Bezug auf Registrierung wieder ohne Probleme, dank Umzug zu einem neuen Webhoster. Verliert keine Zeit, registriert euch und stellt eure Fragen.
Euer Admin

Hauptmenü
Die Bundeswehr-Feuerwehr * Deutschlandweit im Einsatz und wer will, auch als Reservist im Auslandseinsatz - 365 Tage.
 Auf Flugplätzen, Marinehäfen, Truppenübungsplätze, Depots, Untertageanlagen und Erprobungsstellen der Bundeswehr.

Achtung, nächster Einstellungstermin: 2. November 2027 (Frist für den Eingang der Bewerbungsunterlagen ist der 31. Januar 2027) Denkt an eure Bewerbung...
Weiterlesen...

Wie ist das mit der Beihilfe / Krankenversicherung für Beamte?

Begonnen von Martin, 18. Juli 2012, 17:55 Uhr

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Martin

Achtung wichtiger Hinweis:

Kann ich mich auch als Beamter auf Widerruf privat versichern, wenn ich Vorerkrankungen oder Behinderungen habe?
Kein Problem - das könnt ihr! Seit dem 1. Januar 2019 gilt die sogenannte Öffungsaktion auch für Beamte auf Widerruf. Was bedeutet das genau?

  • Bei allen an den Öffnungsaktionen teilnehmenden Mitgliedsunternehmen ist eine Aufnahme in für Beamte auf Widerruf offene Tarife garantiert.
  • Eventuelle Risikozuschläge sind auf maximal 30 Prozent begrenzt.
  • Es gibt keine Leistungsausschlüsse.

Wichtig: Als Beamter auf Widerruf müsst ihr den schriftlichen Antrag auf Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktion innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung stellen und sollten sich vorab gut beraten lassen, da der erste Antrag zählt.  Das heißt: Wenn ihr beispielsweise am 2. Mai 2019 erstmalig verbeamtet wurdet, ist der Antrag noch bis zum 31. Oktober 2019 möglich.


Private Krankenversicherung (PKV) für Beamte
Die private Krankenversicherung (PKV) für Beamte ist besonders attraktiv, weil der Dienstherr über die Beihilfe mindestens 50 % der Krankheitskosten übernimmt, sodass Beamte nur die restlichen 50 % (oder weniger) versichern müssen – meist durch eine günstige Restkostenversicherung in der PKV. Dies führt oft zu niedrigeren monatlichen Beiträgen als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wo Beamte den vollen Beitrag selbst zahlen müssen (außer in wenigen Bundesländern mit pauschaler Beihilfe). Vorteile sind maßgeschneiderte Tarife mit besseren Leistungen (z.B. Chefarzt, Zweibettzimmer) und garantierte Aufnahme durch die Öffnungsaktion, auch bei Vorerkrankungen.

So funktioniert die PKV für Beamte:

  • Beihilfe: Der Staat zahlt einen großen Teil der Kosten (50-80 %) für Sie, Ihre Ehepartner und Kinder.
  • Restkostenversicherung: Sie schließen eine PKV ab, um die verbleibenden 20-50 % abzudecken. Da die Beihilfe schon einen Großteil übernimmt, sind die Beiträge oft sehr niedrig.
  • Keine Pflicht: Es besteht keine Pflicht zur PKV, aber sie ist meist deutlich günstiger und leistungsvorteilhafter als die GKV, in der Sie den vollen Beitrag tragen müssten, da es kaum noch einen Arbeitnehmeranteil gibt.


Wichtige Vorteile:

  • Günstige Tarife: Besonders für junge Beamte und Anwärter sehr preiswert, mit speziellen Anwärtertarifen.
  • Bessere Leistungen: Freie Arztwahl, Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus sind oft enthalten, sagen die Quellen.
  • Garantierte Aufnahme: Die sogenannte Öffnungsaktion sichert Ihnen die Aufnahme in die PKV zu, auch mit Vorerkrankungen, wenn Sie den Antrag zeitnah stellen.
  • Beitragsstabilität: Beiträge steigen nicht mit dem Einkommen, sondern basieren auf Alter, Gesundheitszustand und Leistungen.

Wechsel und Ruhestand:

  • Unwiderruflich: Der Wechsel von GKV zu PKV ist unwiderruflich.
  • Ruhestand: Die Beihilfe bleibt auch im Ruhestand bestehen und der Satz erhöht sich oft auf 70 %, was die PKV-Beiträge weiter senkt.


Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Beamte
Für Bundesbeamte ist die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung (GKV) möglich, aber meist teurer als die Private Krankenversicherung (PKV), da sie den vollen GKV-Beitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) selbst zahlen müssen, da die staatliche Beihilfe entfällt. Ihr zahlt den ermäßigten Satz plus Zusatzbeitrag, aber ohne Arbeitgeberzuschuss. Die Entscheidung ist oft lebenslang, da ein Wechsel zurück in die PKV schwierig ist.

So funktioniert die GKV für Bundesbeamte:

  • Wahlfreiheit: Beamte sind nicht versicherungspflichtig und können wählen, ob sie in die PKV oder GKV gehen.
  • Freiwillige Mitgliedschaft: Wer vor der Verbeamtung in der GKV war, kann dort freiwillig bleiben.
  • Voller Beitragssatz: Anders als Angestellte zahlen Beamte den gesamten GKV-Beitrag (ca. 14,6 % + Zusatzbeitrag), da der Dienstherr keinen Arbeitgeberanteil zahlt.
  • Beihilfe entfällt: Mit der Entscheidung für die GKV entfällt der Anspruch auf Beihilfe, die sonst 50-80 % der Krankheitskosten übernimmt.
  • Beitragsberechnung: Die Beiträge richten sich nach dem Bruttoeinkommen und werden auch auf weitere Einkünfte (Miete, Zinsen) erhoben.

Warum die GKV oft unattraktiv ist:

  • Hohe Kosten: Die fehlende Beihilfe und der volle Beitragssatz machen die GKV meist teurer als die PKV.
  • Kein Krankengeld: Beamte erhalten im Krankheitsfall weiterhin volle Besoldung, weshalb der Wegfall des Krankengeldes in der GKV nicht ins Gewicht fällt.


Übersichten Krankenversicherung (PKV + GKV):
Externer Link: (krankenkassenzentrale.de) Liste Private Krankenversicherungen - Aktuelle Anbieter Übersicht PKV
Externer Link: (krankenkassenzentrale.de) Liste aller Gesetzlichen Krankenkassen mit Zusatzbeitrag - Aktuelle Anbieter Übersicht GKV


Beihilfe, wie wird das genau berechnet?:
Die Beihilfe für Bundesbeamte wird anhand von Bemessungssätzen berechnet, die vom Familienstand und Kinderzahl abhängen: In der Regel gibt es 50 % für den Beamten selbst (ledig/mit einem Kind), 70 % bei zwei oder mehr Kindern, im Ruhestand und für Ehepartner, und 80 % für berücksichtigungsfähige Kinder. Der Beamte zahlt den Rest (z.B. 50 %) über eine private Krankenversicherung (PKV), um die Kosten vollständig zu decken.

Grundlegende Sätze für Bundesbeamte:

  • 50 %: Für aktive Beamte, die ledig sind oder bis zu einem Kind haben.
  • 70 %:
    • Für Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern.
    • Für Beamte im Ruhestand (Versorgungsempfänger).
    • Für berücksichtigungsfähige Ehepartner.
  • 80 %: Für berücksichtigungsfähige Kinder.

So funktioniert die Berechnung:

  • Kosten feststellen: Ihr reicht eure Rechnungen (z.B. Arzt, Medikamente) ein.
  • Bemessungssatz anwenden: Der Dienstherr (Bund) erstattet den Prozentsatz entsprechend eurem Bemessungssatz (z.B. 50 % von 100 € = 50 €).
  • Restkosten decken: Die verbleibenden Kosten (z.B. die restlichen 50 €) müssen durch eure private Krankenversicherung (PKV) gedeckt werden.

Besonderheiten & Erhöhungen:

  • Krankengeld: Bei langwierigen oder chronischen Krankheiten kann es Ausnahmen geben.
  • Sonderfälle: Auch für Waisen oder bei bestimmten Ausschlussgründen in der PKV können sich die Sätze erhöhen, oft bis zu 90 %.
  • Pauschale Beihilfe: Alternativ gibt es eine Pauschale (z.B. 50 % des GKV-Beitrags), wenn man sich freiwillig in der GKV versichert.

Wichtig: Die spezifischen Regelungen für Bundesbeamte finden sich in der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und werden vom Bundesverwaltungsamt (BVA) umgesetzt.


Für die Bundesbeihilfe gilt grundsätzlich eine Bagatellgrenze von 200 Euro, d.h., Aufwendungen müssen diesen Betrag übersteigen, damit sie zur Auszahlung kommen, aber das Bundesverwaltungsamt (BVA) verzichtet aktuell oft auf die strikte Anwendung dieser Regel, um Härten zu vermeiden, und empfiehlt sogar, Anträge häufiger zu stellen, auch wenn sie unter 200 € liegen, besonders bei Verjährungsgefahr.

  • Regel: Normalerweise werden nur Beträge über 200 Euro erstattet.
  • Aktuelle Praxis: Das BVA verzichtet oft auf diese Grenze, um Härten zu vermeiden.
  • Empfehlung: Es ist ratsam, auch kleinere Beträge einzureichen, um Verjährung zu verhindern.
  • Ehepartner-Grenze: Beachtet die separate Einkommensgrenze für Ehepartner, die jährlich angepasst wird (z. B. 20.878 € für 2024).

Fazit: Reicht eure Beihilfeanträge ruhig auch unter 200 Euro ein; das BVA wird sie in der Regel bearbeiten, um eure Ansprüche zu sichern.


Wie stelle ich meinen Beihilfeantrag?
Wenn ihr zum erstenmal die Beihilfe beantragt dann müsst ihr den "Erstantrag" benutzen, alles muss in Papierform zum BVA geschickt werden. Ihr müsst eine Kopie eurer KV Versicherung als Bestätigung und die Kopien der Arztrechnungen mit beifügen.

Der "Folgeantrag" auf Kostenerstattung kann denn in Papierform oder wie weiter unten erklärt denn über die Beihilfe-App abgewickelt werden.

Externer Link: (bva.bund.de) Erstantrag
Externer Link: (bva.bund.de) Folgeantrag
Externer Link: (bva.bund.de) Informationen und Merkblätter zur Beihilfe


Wer es gerne digital mag, kann die App "Beihilfe Bund" benutzen. (Kostenlos erhältlich als App im Google Play Store oder im Apple  App Store)
Mit der Bereitstellung der App "Beihilfe Bund" folgt das BVA den Wünschen der Beihilfeberechtigten des Bundes nach einer zügigen und unkomplizierten Erstattung euren entstandenen beihilfefähigen Kosten. Für die Anbieter der PKV werden sollche Apps auch bereitgestellt.

So können Rechnungsbelege mit dem Smartphone oder Tablet abfotografiert und unkompliziert an die Beihilfestelle verschickt werden. Ein separater Antrag oder die Belege in Papierform müssen nicht nachgereicht werden. Gleichzeitig könnt ihr in der App euren Beihilfebescheid anzeigen lassen, somit erfolgt kein postalicher Versand des Bescheids.

Informationen zur Beihilfe-App:

  • Anleitung erweiterte Authentifizierung und Bescheid in App
  • FAQ zur Beihilfe-App
  • Video-Tutorial zur Beihilfe-App
  • Datenschutzerklärung
  • Hinweise zur Einführung der Beihilfe-App

Externer Link: (bva.bund.de) App "Beihilfe Bund" bzw.
Externer Link: (bva.bund.de) Die Beihilfe Bund-App des BVA mit neuen Funktionen - als pdf Datei

Die Bundesbeihilfeverordnung regelt in der Bundesrepublik Deutschland die Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen der Bundesbeamten.
Externer Link: (gesetze-im-internet.de) Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)


Also, was muss ich tun, wenn ich als Beamter privat versichert bin und krank werde?
Wenn ihr als Privatversicherter zum Arzt gehen, erhaltet ihr für die Behandlung eine Orginal-Rechnung und in der Regel ein Rechungsduplikat, auf der Rechnung könnt ihr alle Positionen sehen die gem. Gebührenordnung Ärzte bei euch abgerechnet wurde. Den Komplett-Betrag überweist ihr selbst an Euren Arzt; in der Regel habt ihr dafür 30 Tage Zeit. Das Geld bekommt ihr erstattet, sobald ihr die Rechnung bei eurer Versicherung (Orginal-Rechnung) eingereicht wurde, allerdings nur den prozentualen Anteil wo ihr bei eurer PKV den Vertrag habt. Das Rechnungsduplikat geht an die Beihilfestelle, wird dort bearbeitet und den anderen prozentualen Restbetrag bekommt ihr von dort wieder erstattet. Wenn ihr die App benutzt dann natürlich das Orginal fotografieren und hochladen.

Beispiel:
Rechnungsbetrag Arzt = 100 Euro
Erstattung von PKV 50% = 50 Euro
Erstattung von Beihilfe 50% = 50 Euro

Die Versicherungen arbeiten relativ schnell die Erstattung ab, dauert in der Regel nicht länger als zwei Wochen. Ebenso die Beihilfestelle, jedoch gab es da schon öfters etwas längere Wartezeiten.

Bei einem Krankenhaus-Aufenthalt, wenn also größere Summen ins Spiel kommen, müsst ihr in der Regel nicht in Vorleistung treten. Die Kliniken stellen die Rechnung dann direkt an den Versicherer wenn ihr dieses bei der Aufnahme gleich abgetreten habt. Das gilt auch für die Anbieter der PKV.


Hinweis:

Noch ein ganz wichtiger Punkt wenn ihr einmal als Reservist in den Auslandseinsatz gehen wollt. Ja, Ihr wundert euch evtl. aber das ist möglich für einen bestimmten Zeitraum sich als Reservist einziehen zu lassen und als Brandschutzsoldat in einer Anlage/Einrichtung z.B. in Mali oder Afghanistan Dienst als Soldat zu leisten.

Für ein solchen Fall solltet ihr unbedingt mit eurer PKV Kontakt aufnehmen denn es geht um die evtl. "Kriegsklausel in euren PKV Verträgen"
Die privaten Versicherungsverträgen zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen enthalten regelmäßig ein Leistungsverweigerungsrecht des Versicherungsunternehmens in den Fällen, in denen die Schädigung unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wird (sogenannte ,,Kriegsklausel").

Beispiel:
Bei einer Lebensversicherung wird mit dem Versicherungsunternehmen ausdrücklich vereinbart, dass während der Teilnahme an bestimmten Auslandseinsätzen (zum Beispiel bei ISAF) überhaupt kein Versicherungsschutz gewährt wird. Dieser Versicherungsausschluss gälte auch, wenn die versicherte Person während des Einsatzes stirbt, ohne dass ein Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen besteht. Ein Schadensausgleich durch den Bund könnte in diesem Fall nicht gewährt werden, weil der Versicherungsausfall nicht Folge der ,,Kriegsklausel", sondern Folge des vereinbarten Versicherungsausschlusses ist.

Dies solltet Ihr auf jeden Fall mit Eurer KV abklären!
Gruß Martin ;-)

Kein Support per Private Mitteilungen (PM) durchführen, ausschließlich nur privates. Fragen gehören ins Forum! | Bitte die Regeln zur Netiquette... beachten, danke. | Meine Beiträge sind private Äußerungen und unverbindlich.

a2schit

Moinsen zusammen,

wäre über Erfahrungswerte der PKV dankbar....
Gruß

Rainer

Bin bei der DBV und voll zufrieden. Klappt immer alles reibungslos.

Gruß

Rainer

Flohfeuerwehr


lampuser

Ich: Debeka. Auch alles Top.

Die schenken sich ehrlich alle kaum was. Bei mir sind nunmal alle Freunde bzw. Bekannte auch in der Debeka, so hat sich das ergeben.
Jedoch muss man die Leistungssbeschreibung vergleichen.
Die ein paar Euro hin oder her machen meist was  im Leistungskatalog aus (Leistungen für Brille oder Zahnersatz).
So zumindest habe ich es bei meinen Recherchen zu Beginn vor meiner Beamtenlaufbahn festgestellt.

elagabalu

ich- HUK- und auch sehr zufrieden bis jetzt. Lieber wäre mir aber freie Heilfürsorge  ;D und ne private Zusatzversicherung. Wobei ich sagen muss das mir Einzelsuite und Behandlung vom Generaldirektor auch nicht so wichtig ist, nützt eh nix wenn kein Einzelzimmer frei ist (schon gehabt).

a2schit

Zitat von: elagabalu am 07. April 2016, 19:58 Uhr
ich- HUK- und auch sehr zufrieden bis jetzt. Lieber wäre mir aber freie Heilfürsorge  ;D und ne private Zusatzversicherung. Wobei ich sagen muss das mir Einzelsuite und Behandlung vom Generaldirektor auch nicht so wichtig ist, nützt eh nix wenn kein Einzelzimmer frei ist (schon gehabt).

Na ja, der "Generaldirektor" wird mit sicherheit nur unterschreiben. Operieren tut dich trotzdem der lümmelige Assistenzarzt..  ;D :D ;)
Aber die Unterschrift wird bezahlt.....

Jimmy

DBV, Debeka, HUK, sind diese Empfelungen aus älteren Posts noch aktuell?



Wird ja bald ernst, wird Zeit sich zu Versichern....

fwone

Lass dir von verschiedenen Krankenversicherer ein Angebot geben und entscheide nach Preis/Leistung. Es spielen viele Faktoren eine Rolle..... Alter, Vorerkrankung etc.

Datenschutzerklärung DSGVO | Registrierungsvereinbarung (Nutzungsbedingungen) | Impressum | © Martin Freyburger