Private Krankenversicherung (PKV) für BeamteBeamtinnen und Beamte sind von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit. Die Beihilfe (Anspruch) deckt die im Krankheitsfall entstehenden Kosten zu einem Teil ab. Eine Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung besteht jedoch nicht, ist aber zur Absicherung der über den Beihilfeanspruch hinausgehenden Restkosten (Beihilfeanspruch 50 % bis 80 %) empfehlenswert, denn nur der eine private Krankenversicherung hat, hat auch einen Anspruch auf Beihilfe! Man spricht hier von einer sogenannten Restkostenversicherung die dieses Kosten abdeckt.
Es besteht aber noch eine andere Möglichkeit sich zu versichern (kleine Anmerkung noch dazu; siehe weiter unten)
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für BeamteBeamte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht pflichtversichert. Jeder Beamte kann frei entscheiden ob er eine PKV oder GKV abschließen möchte. Der Beamte kann sich aber auch als freiwilliges Mitglied in einer GKV versichern lassen, wobei in der GKV kein Beihilfeanspruch besteht. Allerdings sollte man sich einiges vor Augen führen um sich zu entscheiden:
- Beitragsbemessung -> ca. 14,6 -16,10 % zuzgl. Kassen-Zusatzbeitrag in Prozent des Bruttoeinkommens.
- Der Beitragshöchstsatz kann maximal bis zu einem Einkommen von 49.500 Euro jährlich erhoben werden.
- Alleinige Beitragszahlung (einen Arbeitgeberzuschuss oder Beihilfezuschuss gibt es nicht).
- Entschließt sich der Versicherte, Mitglied in der privaten Krankenversicherung zu werden, muss er sich von der GKV
befreien lassen. Diese Befreiung ist unwiderruflich.
Die Beihilfeansprüche und Beihilfebemessungssätze in der Krankenversicherung für Beamte bleiben im Wesentlichen unberücksichtigt, da die GKV die meisten Kosten einer medizinischen Leistung erstattet. Durch die Berechtigung zur Beihilfe haben Beamte keinen Anspruch auf einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung. Diese Berufsgruppe muss in der gesetzlichen Krankenversicherung den vollen Beitrag zahlen, obwohl ihm durch die Beihilfeberechtigung eine finanzielle Unterstützung von mindestens 50 Prozent zu den Behandlungskosten zustehen würde.Übersichten Krankenversicherung (PKV + GKV):Hier der externe Link zur krankenkassenzentrale.de ->
Liste Private Krankenversicherungen - Aktuelle Anbieter Übersicht PKVHier der externe Link zur krankenkassenzentrale.de ->
Liste aller Gesetzlichen Krankenkassen mit Zusatzbeitrag - Aktuelle Anbieter Übersicht GKV Für die Beantragung von Beihilfe gibt es entsprechende elektronische Formulare und Merkblätter beim Bundesverwaltungsamt (BVA):
- Einen Antrag "Beihilfeformular mehrseitig" für Beschäftigte bei der Bundeswehr, dieses Formular benutzen wenn ihr erstmalig einen Antrag stellt oder bei Änderungen in den persönlichen Verhältnissen denn sind durchgängig wieder vollständige Angaben notwendig! Hier werden Grunddaten abgefragt die für die Beihilfe (Festsetzungsstelle) notwendig sind.
- "Antrag auf Beihilfe - Kurzantrag" für Beschäftige bei der Bundeswehr, dieser Antrag ist nur zu verwenden, wenn sich keine Änderungen gegenüber der letzten Antragsstellung mit dem "Beihilfeantrag mehrseitig" bei den Fragen 1 - 9 ergeben haben und die Fragen 10 - 17 nicht zutreffen. (Bei Arztrechnungen für die Ehefrau ist der "Beihilfeantrag mehrseitig" zu verwenden.)
Hinweis:Den Beihilfeantrag "Kurz" kann man durchaus aber auch für die Ehefrau nehmen, einige Beihilfestellen akzeptieren auch diesen Antrag - "Versuch macht Klug".
Hier der externe Link zum BVA ->
Beihilfeanträge und Zusammenstellung der Belege für aktive Bedienstete der Bundeswehr und Versorgungsempfänger der BundeswehrHier der externe Link zum BVA ->
Informationen und Merkblätter zur Beihilfe Die Bundesbeihilfeverordnung regelt in der Bundesrepublik Deutschland die Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen der Bundesbeamten.
Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) ->
http://bundesrecht.juris.de/bbhv/index.htmlEinige Beispiele wie die prozentuale Verteilung zur Beihilfe vs. Krankenversicherung (KV) ist; (Prozentangaben beziehen sich hier auf die Kostenerstattung):
- Beamter ledig, ohne Kinder -> 50% Beihilfe berechtigt und Restversicherung auch bei 50% einer priv Krankenversicherung (KV) bedeutet das du die Arztkosten bei der Beihilfe zu 50% erstattet bekommst und die anderen 50% über deine priv KV zurück bekommst.
- Beamter verheiratet, ohne Kind(er), -> 50 % Beihilfe für Mann. Frau 70%, der Rest ist entsprechend über priv KV abgedeckt.
- Beamter verheiratet, 1 Kind -> 50 % Beihilfe für Mann. Frau 70% und für das Kind 80%, der Rest ist entsprechend über priv KV abgedeckt.
- Beamter verheiratet, 2 Kinder oder mehr -> 70 % Beihilfe für Mann u. Frau und für die Kinder 80%, der Rest ist entsprechend über priv KV abgedeckt.
- Sind beide Elternteile nach der Bundesbeihilfeverordnung beihilfeberechtigt, kann nur ein Elternteil den Bemessungssatz von 70 % erhalten. Der Bemessungssatz wird bei dem Beihilfeberechtigten erhöht, der die familienbezogenen Besoldungsbestandteile für mehr als ein Kind tatsächlich bezieht. Dies gilt für alle Aufwendungen der Kinder, für die nach dem 13. August 2009 Beihilfe gewährt wird.
Im Regelfall soll man laut der Beihilfestelle (übrigens geht das über die Wehrbereichsverwaltung, dort Festsetzungsstelle) ab einem Arztkosten Betrag von 200 € den Antrag einreichen. Ausnahme: Wird innerhalb von zehn Monaten diese Summe nicht überschritten, kann Beihilfe beantragt werden, wenn die Aufwendungen mehr als 15 € betragen. Bitte beachtet die einjährige Antragsfrist. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen (Datum der Rechnung / Apothekenabgabestempel) bei der zuständigen Beihilfestelle eingegangen sein.
Ein kleiner Hinweis sei mir noch gestattet, ich kenne Beamte die sich zu 100% freiwillig bei einer gesetzlichen KV z.B. AOK versichert haben, ja das geht auch.....? Beitragssatz wird denn vom Brutto berechnet. Ich persönlich rate hiervon dringlichst aus zwei Gründen ab.
- viel zu hohe Beitragssätze
- Wir leben in einer zwei Klassengesellschaft was die KV angeht und private KV ist so wie ich finde vorzuziehen, bessere Leistungen!
Bleibt noch die Frage wo ist es am günstigsten?
Hier musst du dir Angebote einholen, ich persönlich kann nur sagen das die HUK Coburg mich bislang nie im Stich gelassen hat und eigentlich durchweg gute Kritiken bekommt. Viele meiner Kol. sind auch dort.
Der Beitrag der KV hängt von deinem sozialen Stand ab:
- Alter
- ledig o. verh.
- Kinder ja / nein
- Gesundheitliche Risiken die man evtl. hat -> der sogenannte Risikozuschlag
Hinweis:Noch ein ganz wichtiger Punkt wenn Ihr einmal als Reservist in den Auslandseinsatz gehen wollt. Ja, Ihr wundert euch evtl. aber das ist möglich für einen bestimmten Zeitraum sich als Reservist einziehen zu lassen und als Brandschutzsoldat in einer Anlage/Einrichtung z.B. in Mali oder Afghanistan Dienst als Soldat zu leisten.
Für ein solchen Fall solltet Ihr unbedingt mit eurer PKV Kontakt aufnehmen denn es geht um die evtl. "Kriegsklausel in euren KV Verträgen"
Die privaten Versicherungsverträgen zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen enthalten regelmäßig ein Leistungsverweigerungsrecht des Versicherungsunternehmens in den Fällen, in denen die Schädigung unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wird (sogenannte „Kriegsklausel“).
Beispiel:Bei einer Lebensversicherung wird mit dem Versicherungsunternehmen ausdrücklich vereinbart, dass während der Teilnahme an bestimmten Auslandseinsätzen (zum Beispiel bei ISAF) überhaupt kein Versicherungsschutz gewährt wird. Dieser Versicherungsausschluss gälte auch, wenn die versicherte Person während des Einsatzes stirbt, ohne dass ein Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen besteht. Ein Schadensausgleich durch den Bund könnte in diesem Fall nicht gewährt werden, weil der Versicherungsausfall nicht Folge der „Kriegsklausel“, sondern Folge des vereinbarten Versicherungsausschlusses ist.
Dies solltet Ihr auf jeden Fall mit Eurer KV abklären!
Weitere Infos über dieses Thema findet Ihr beim Sozialdienst der Bundeswehr.
Hier der externe Link zum Sozialdienst der Bundeswehr ->
Sozialdienst der BundeswehrHier der externe Link zum Sozialdienst der Bundeswehr (Merkblatt Kriegsklauseln/Schadensausgleich) - als pdf Datei->
Merkblatt Kriegsklauseln/Schadensausgleich