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[Erste Anlaufstelle Grundinformationen] - Einstellungsvoraussetzungen (mD)

Begonnen von Martin, 24. Oktober 2014, 18:00 Uhr

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Martin

Die Voraussetzungen für die Einstellung regeln entsprechende beamtenrechtliche Laufbahnvorschriften:

  • Grundgesetz
  • Bundesbeamtengesetz (BBG)
  • Bundeshaushaltsordnung (BHO)
  • Bundeslaufbahnverordnung (BLV) alles in Verbindung mit der
    Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr (LAP- mftDBwV) sowie dem
   
Voraussetzungen:

  • Du darfst grundsätzlich nicht älter als 50 Jahre sein
  • Deutsche/Deutscher im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes seit
  • Ihr müsst ein Garant sein, die freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zu respektieren und für sie einzutreten
  • Uneingeschränkte Feuerwehrdienst- und Atemschutzgeräteträgertauglichkeit sowie die Kraftfahrverwendungsfähigkeit
  • charakterlich, geistig und körperlich/gesundheitlich für die Laufbahn geeignet sein sowie über einen Führerschein der Klasse B verfügen
  • Du musst uneingeschränkt versetzungsbereit sein
  • Du musst Deutschland treu dienen, hierzu musst du auch ein entsprechendes Gelöbnis ablegen in dem du das schwörst

Hauptschulabschluss ist das Minimum und für die Laufbahn zusätzlich noch eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung.
Gruß Martin ;-)

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