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Ist man bei der Bundeswehr-Feuerwehr fest angestellt?

Begonnen von Martin, 18. Juli 2012, 17:29 Uhr

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Martin

Als Beamtin / Beamter seit ihr nicht angestellt sondern "Staatsdiener", genauer gesagt steht ihr im Dienst- und Treueverhältnis gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, im sogenanten "Beamtemverhältnis". In das Verhältnis werdet ihr berufen.

Es gibt vier Berufungen in das Beamtenverhältnis:

1. Berufung auf Widerruf = "Brandmeisteranwärter"; Ableistung des Vorbereitungsdienstes (hier ist die Ausbildung gemeint)

2. Berufung auf Probe = "Brandmeister auf Probe"; wenn der Beamte zur späteren Verwendung auf Lebenszeit eine Probezeit zurückgelegt hat. Das ist die Zeit nach eurer Ausbildung.

Die regelmäßige Probezeit dauert drei Jahre; unter besonderen Bedingungen kann sie verkürzt oder auf maximal fünf Jahre ausgedehnt werden.

3. Berufung auf Lebenszeit = "Brandmeister"; ist wer dauernd für hoheitsrechtliche Aufgaben verwendet werden soll. Das ist die Zeit nach eurer Probezeit.

4. Ehrenbeamter = Kommt für euch nicht infrage.
Gruß Martin ;-)

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