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Auf welcher Gesetzesgrundlage bilden die Karrierecenter der Bw aus?

Begonnen von Martin, 18. Juli 2012, 12:10 Uhr

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Martin

Als erstes ganz oben steht das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), da gibt es eine Abteilung die wie folgt heißt "Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw)".

Das BAIUDBw sorgt für die Instandhaltung und den Neubau von Liegenschaften der Bundeswehr und nimmt gesetzliche Schutzaufgaben wie Umweltschutz oder Brandschutz wahr. Dem BAIUDBw unterstellt sind das Verpflegungsamt in Oldenburg und das Interner Link: Brandschutzamt der Bundeswehr in Sonthofen (ZBrdSchBw). Das ZBrdSchBw übernimmt die Aufgabe der operativen Führung der Bundeswehrfeuerwehren.

Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) untersteht dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und ist seit dem 01. Dezember 2012 für die Personalgewinnung im mil. und ziv. Bereich zuständig. Dem BAPersBw sind die Karrierecenter der Bundeswehr (KarrC Bw) unterstellt, diese stellen die körperliche und intellektuelle Leistungsfähigkeit und charakterliche und gesundheitliche Eignung der Bewerber fest.

Also hier sei nochmals gesagt und ausdrücklich hingewiesen, dass ihr nach bestandener Laufbahnausbildung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr Kraft Gesetz ( Externer Link: Bundesbeamtengesetz BBG § 37 Abs. 2 ) entlassen seit (dies gilt im übrigen bei allen Beamten-Laufbahnausbildungen).

In der Regel werden aber die ausgebildeten Brandmeister übernommen aber eine Garantie gibt es nicht.


Hier der ausschlaggebende rahmenrechtliche Hinweis:

Im Grundgesetz ist für die Bundeswehr eine Aufgabenteilung vorgesehen:

  • Die Streitkräfte übernehmen nach Art. 87 a den Schutz unseres Landes.
  • Die Bundeswehrverwaltung stellt nach Art. 87 b die Deckung des personellen und materiellen Bedarfs der Streitkräfte sicher.
Gruß Martin ;-)

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