Sichtbare Tattoos bei der Einstellung - Erlaubt?

Begonnen von Matze, 15. Juni 2014, 16:42 Uhr

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Matze

Wie siehts mit sichtbaren Tattoos aus, sprich in meinen Falle Arme (Unterarme)?  :dry:

Rainer


Grisu75

Ich kenne Kollegen, die um einiges mehr Tätowiert sind als nur die Oberarme.
Wenn jeder nur an sich denkt, ist auch an alle gedacht ;)

Matze

Das man sich später tattoowieren kann ist ja klar aber bei Eintritt/ärztliche Untersuchung auch schon Tattoos?

Martin

Hi

ich kenne genug Leute die damit eingestellt worden sind. Sollten nur keine Tattoos sein die in Richtung "Rechts" gehen usw.  Das sich das einer genauer anschaut, damit sollte man evtl. rechnen.
Gruß Martin ;-)

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Abstusi

Sofern du kein Soldat bist, hier gibts ne Vorschrift welche das tragen von Tattoos einschränkt, und der Inhalt der "Körperbildchen" nicht volksverhetzend oder dergleichen ist, geht es den künftigen Dienstherren nichts an wie du deinen Körper gestaltest...

Moinsen

Meines Wissens ist der neue Haar-und Barterlass nur für Soldaten gültig. Dürfte also kein Problem darstellen. Für uns ist nur der Barterlass von "anno dazumal" gültig.
Meine persönliche Meinung ist, dass auf ein gepflegtes Äusseres (geputzte Schuhe, kein 3-Tage Bart, ...) geachtet werden sollte, jeder repräsentiert die gesamte Wache.

Martin

@Abstusi

Das ist nur gültig für Soldaten. Nur mal so zur Info für Interessierte:

Der Erlass hier zum Nachlesen: Erscheinungsbild_Soldat-innen
Gruß Martin ;-)

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Abstusi

@Martin :huh: ;)
nichts anderes war der Inhalt meiner Worte, zumal dein "Erlass" eine ZDV ist...

Martin

@Abstusi

wir sind uns schon einig. Ich wollte nur mal den Inhalt hier einstellen. ;-) ... mehr nicht.
Gruß Martin ;-)

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