Hallo erstmal...
Der Zug ist abgefahren?
Meine Meinung dazu; evtl kannst du auch mal bei der Wehrbereichsverwaltung anrufen und direkt nachfragen. Evtl. können deine Ausbildungsjahre/Arbeitsjahre auf die Dienstjahre angerechnet werden, sofern sie dem Berufsbild Feuerwehrmann förderlich sind.
Ich denke wenn das evtl. auf dich zutrifft dann musst du allerdings wie alle anderen einen Aufnahmetest bestehen (Altersgrenze gibt es wie bereits Alexander gesagt hat nicht mehr) die Ausbildung dauert denn 18 Monate.
Wenn du als Beispiel die von Alexander erreichten 52% erreichen würdest (Pension 62) dann musst du dich bis zum 67. Lebensjahr damit begnügen. Erst ab dem 67. Lebensjahr bekommst du den max. Ausgleich aus deiner "Rentenkasse" hinzu, max 71, quetsch %.
Als erst mal bei einer WBV nachfragen wie sich das ganze verhält, es könnte aber eng werden....
Gruß
Martin