Im Bereich der Wehrtechnik wird es aber scheinbar gemacht. Kenne jmd. im gD und hD die haben beide die Berufserfahrung anerkannt bekommen,weil die bw sonst keinen aus dem Job bekommt. Vllt. bei der bwfw nicht weil der Beruf an sich locken soll?
Das ist ja mit dir nicht vergleichbar.
Berufserfahrung wird ja auch anerkannt.
Wenn du bei einer kommunalen BF oder selbst WF gearbeitet hast, wird dir in der Regel diese Berufserfahrung in den Erfahrungsstufen anerkannt.
Du hast aber durch dein Studium keine Berufserfahrung bei der Feuerwehr erlangt.
Zitat:" Berücksichtigungsfähige Zeiten (§ 28 BBesG)
2.1 Berücksichtigungsfähige Zeiten bei der Stufenfestsetzung von Beamtinnen und Beamten (§ 28 Abs. 1 BBesG)
Die Vorschrift bestimmt, welche Zeiten bei der erstmaligen Stufenfestsetzung bei Beamtinnen und Beamten als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Abs. 3 BBesG anzuerkennen sind oder anerkannt werden können.
Da der Einstieg in die Grundgehaltstabellen anhand beruflicher Erfahrungszeiten erfolgt, steht das Merkmal der beruflichen Tätigkeit im Vordergrund. Ausbildungszeiten, d. h. auch Zeiten eines Vorbereitungsdienstes sowie hauptberufliche Tätigkeiten, die Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind, bleiben von der Anrechnung ausgenommen."