Moin
Grundsätzlich gibt dir im allgemeinen der Dienstherr genug Zeit deine Dienstfähigkeit wieder herzustellen.
Im allgemeinen sagt dir der LtrFw schon wann du dich auf Feuerwehrdiensttauglichkeit untersuchen lassen musst.
Dann wirst du zum Amtsarzt "geschickt" und der wird über dich urteilen. Danach wirst du erst mal in den sogenannten "Tagesdienst" versetzt (auf deiner Wache) Dienst denn Mo. bis Fr.. In den Tagesdienst wirst du nur vom BAPersBw (per Verwaltungsakt) versetzt das macht nicht der LtrFw!!! Das bedeutet das du nicht mehr im Einsatzdienst bist und nicht mehr zu brandschutzspezifischen Arbeiten herangezogen werden darfst (Kein Maschi, A-TrpM/Fhr, StaffFhr ect). Organisatorische Maßnahmen sind denn dein täglich Brot.
Wenn deine Feuerwehrtauglichkeit in einem gewissen Zeitraum nicht mehr festgestellt werden kann so kann es sein das du die Feuerwehr verlassen musst und z.B. in einen anderen Bereich der Wehrverwaltung wechseln musst.
Näheres findest du hier im Bezug wenn das "dicke Ding" kommt:
Rundschreiben zur Dienstunfähigkeit (§§ 44 bis 49 Bundesbeamtengesetz)