„E-Schein oder Z-Schein: die Qual der Wahl und was es bedeutet:
Wie geht es nach meiner
Dienstzeit in der Bundeswehr weiter?". Diese Frage stellen sich die meisten
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ) kurz vor ihrem Dienstzeitende (DZE).
Hinzu kommen nicht selten Sorgen, die eigene Familie nicht mehr ernähren zu
können oder auf dem zivilen Arbeitsmarkt nicht bestehen zu können. Die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr (BFD) arbeiten
täglich daran, in persönlichen Beratungsgesprächen auf die Sorgen und Ängste
der Kameradinnen und Kameraden an ihrem zuständigen Standort einzugehen und
Möglichkeiten der individuellen Förderung aufzuzeigen. Die Möglichkeit der
BFD-Berater, länger dienenden SaZ an ihrem Dienstzeitende den Weg in den
öffentlichen Dienst zu erleichtern, wird dabei gern in Anspruch genommen.
Hierfür können interessierte Kameradinnen und Kameraden über den BFD entweder einen
Eingliederungsschein (E-Schein) oder einen Zulassungsschein (Z-Schein) beantragen.
Voraussetzung für die Zuteilung der beiden Scheine ist,
dass die Soldatin oder der Soldat ein Dienstverhältnis von zwölf oder mehr
Jahren in der Truppe vorweisen kann. Auch Soldatinnen und Soldaten, die
aufgrund einer Wehrdienstbeschädigung (WDB) die Bundeswehr vorzeitig verlassen
müssen, haben Anspruch auf die Scheine. Bei ihnen muss die Dienstzeit vor Eintritt der WDB ebenfalls auf zwölf Jahre festgesetzt worden sein und es müssen
davon mindestens vier Jahre Dienst abgeleistet sein. Unter bestimmten
Voraussetzungen haben auch Wiedereinsteller die Möglichkeit, vom BFD einen E-
oder Z-Schein zu bekommen.
Gemeinsam ist beiden Scheinen, dass sie dazu
berechtigen, sich auf eine für ausscheidende Soldatinnen und Soldaten
vorbehaltene Stelle im öffentlichen Dienst bewerben zu können. Mit dem
Eingliederungsschein, der den direkten Übergang des Dienstverhältnisses vom SaZ
zur Beamtin bzw. zum Beamten ermöglichen soll, geht das sofort nach dem
jeweiligen Dienstzeitende. Mit dem Zulassungsschein hingegen, können sich SaZ
auch unabhängig von ihrem Dienstzeitende als Beamte oder als Tarifbeschäftigte
bewerben.
Ein großer Vorteil des Eingliederungsscheines liegt
darin, dass die Dienstzeit als Soldat um bis zu 1,5 Jahre verlängert werden
kann, sofern die Perspektive der Ernennung
als Beamte oder als Beamter besteht. Ein weiterer Vorteil ist, dass
Inhaber eines E-Scheines bis zu zehn Jahren Anspruch auf Ausgleichsbezüge
haben. Bewerben sich Soldatinnen bzw. Soldaten beispielsweise auf eine
niedriger dotierte Stelle im öffentlichen Dienst, als sie derzeit in der
Bundeswehr inne haben, wird ihnen von Seiten der Bundeswehr bis zu zehn Jahre
lang die Ausgleichsumme gezahlt. Nachteil des E-Scheines ist jedoch, dass mit
Erhalt des Scheines kein Anspruch mehr auf Übergangsgebührnisse besteht und die
Übergangsbeihilfe, sprich die Abfindung, um 75 Prozent gekürzt wird. Hinzu
kommt der Nachteil, dass die Förderung der schulischen und beruflichen Bildung
nach der Bundeswehr wegfällt.
Diesen Nachteil haben Soldatinnen und Soldaten, die
einen Z-Schein wählen, nicht. Für sie besteht die berufliche und schulische
Förderung weiter. Allerdings wird beim Z-Schein die Abfindung um 50
Prozent gekürzt. Für den Z-Schein spricht jedoch die Tatsache, dass seinem
Inhaber weiterhin die Übergangsgebührnisse zustehen.
Die Entscheidung, welcher der beiden Scheine beim BFD
bis zum Dienstzeitende beantragt wird, hängt folglich von der eigenen
Flexibilität ab. Ausscheidende Soldaten und Soldatinnen, die nahtlos in das
Dienstverhältnis eines Beamten bzw. einer Beamtin wechseln wollen und die
Sicherheit der zehnjährigen Ausgleichszahlung anstreben, sollten sich für den
E-Schein entscheiden. Für SaZ, die nach ihrem DZE hohe Übergangsgebührnisse zu
erwarten haben und die ihren Eintritt als Beamte oder Beamter in den
öffentlichen Dienst flexibel gestalten wollen bzw. können, eignet sich eher der
Z-Schein.
Wichtig zu wissen ist, dass E- und Z-Schein bis zum
Dienstzeitende jederzeit beim BFD getauscht werden können. E-Scheine,
die nach dem DZE nicht genutzt werden, können ebenfalls an den BFD
zurückgegeben werden. Z-Scheine lassen sich bei Nichtnutzung bis zu acht Jahre
nach DZE an den BFD zurückgeben. Nach der Rückgabe der Scheine an den
zuständigen Berufsförderungsdienst, haben ehemalige SaZ wieder Anspruch auf Berufsförderung
und Dienstzeitversorgung.
Unterschiede E-Schein und Z-Schein auf einen Blick:
Wenn Sie sich für den Eingliederungsschein entscheiden:
- können Sie Ihre Dienstzeit in der Bundeswehr bis zur Ernennung zum Beamten verlängern (bis zu 1,5 Jahre über das DZE hinaus),
- wird Ihre Übergangsbeihilfe (Abfindung) um 75 % gekürzt,
- haben Sie keinen Anspruch auf Übergangsgebührnisse, jedoch auf Ausgleichsbezüge und
- verzichten Sie auf Ihre Berufsförderung am Ende und nach der Dienstzeit.
Wenn Sie sich für den Zulassungsschein entscheiden:
Weitere Informationen rund um die Eingliederung in den
öffentlichen Dienst nach der Bundeswehr finden interessierte SaZ in den
DZE-Fragen und auf den
Internetseiten des
BFD.