Hallo,
seit Jahren gibt es die Diskussionen über die "richtige" Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung für uns. Dazu habe ich mittlerweile eine Menge Meinungen gehört und niemand konnte für eine hieb- und stichfeste Aktenlage sorgen. Es geht darum, dass die Versicherungsgesellschaften eine Angemessenheitsklausel in den Vertragsdokumenten niedergeschrieben haben. Diese können nach meinem Kenntnisstand durchaus variieren. In der Regel kennt man die 80% Regel. Das heißt im Versicherungsfall darf der Versicherte lediglich 80% seines letzten Netto-Gehaltes durch die DU-Versicherung erhalten. Der Versicherte soll sich durch die Versicherung nicht bereichern. Zu beachten ist dabei die Mindestversorgung von derzeit ca. 1570 Euro. Sprich es müsste nur noch die Differenz zwischen Mindestversorgung und den 80% versichert werden. Dies sind bei jüngeren oder kinderlosen Kollegen durchaus nur minimale Beträge. Wenn sich dann jemand mit mehreren hundert oder gar tausend Euro versichert hat, ist demzufolge überversichert und bekommt seine DU-Rente nicht ausgezahlt. Dies ist wie gesagt mein aktueller Wissenstand. Ich weiß auch, dass es neben der 80% Regel weitere gibt, wie z.B. 60% vom Brutto.
Interessant ist auch, dass viele ihre "alte" Berufsunfähigkeit behalten haben und sie nicht in eine Dienstunfähigkeit umgemünzt haben. Bei einigen Gesellschaften gibt es ja auch die spezielle DU für Feuerwehrleute, nun habe ich mir meine nochmal ausführlich zu Gemüte geführt und musste feststellen, dass wenn man z.B. in die Verwaltung versetzt wird, es trotzdem keine DU-Rente gibt. Dabei dachte ich genau dafür wäre diese spezielle Klausel. Also das wenn man nicht mehr feuerwehrtauglich ist oder besser gesagt aus dem Feuerwehrdienst ausscheidet dann auch die DU-Rente bekommt.
Vielleicht hat jemand von euch fundiertes Hintergrundwissen zu dieser Thematik?! Würde mich freuen mal eure Meinungen dazu zu hören.
Viele Grüße
Peter