http://www.iud.bundeswehr.de/portal/a/iudbw/!ut/p/c4/JYsxD8IgEEb_0R3YmIibpA46OLho3RBIe5FCczl08cdL4_eSt7x8-MBGdm8anVDJLuEdB0_75weohmb3khpTguz8xOQniRk2Snd4W58hgi85yupWhJpHdlIYlsKS1lKZWwEKOCjdW9Uprf7TX3O82LPZml1_sldc5vnwA-rcWdE!/Bundeswehrfeuerwehr – ein unverzichtbarer Partner der Luftwaffe
Die Bundeswehrfeuerwehr ist in hohem Maße für die Sicherheit auf Flugplätzen, Truppenübungsplätzen, Marinestützpunkten, logistischen Einrichtungen und Sonderanlagen verantwortlich. Sie sichert im Bereich der Luftwaffe sowohl den Flugbetrieb von Luftfahrzeugen auf Flugplätzen als auch spezielle Einrichtungen zur Führung und Luftraumüberwachung. Somit bildet sie einen wesentlichen und unverzichtbaren Anteil des Schutz- und Rettungssystems für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an vielen Standorten der Bundeswehr.
Feuerwehrmann mit einem Wasserschlauch aus dem das Wasser spritzt
Feuerwehrübung (Quelle: Bundeswehr/Marcus Rott)
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Neuausrichtung macht auch vor Bundeswehrfeuerwehr keinen Halt
Im Zuge der Neuausrichtung der Bundeswehr werden gemäß ministerieller Entscheidung alle Bundeswehrfeuerwachen im Organisationsbereich Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung zusammengeführt und unter das Kommando des Zentrums Brandschutz der Bundeswehr gestellt.
Mit der Auflösung des Luftwaffenführungskommandos und der Aufstellung des Kommando Einsatzverbände der Luftwaffe zum 1. Juli 2013 wechselte die fachliche Zuständigkeit für die zu übergebenden Feuerwachen des Organisationsbereichs Luftwaffe an das Zentrum Brandschutz der Bundeswehr (ZBrdSchBw). Die personelle und materielle Überführung aller Feuerwachen erfolgt gemäß ministerieller Planung bis in das IV. Quartal 2014.
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Personalsituation und eingeleitete Maßnahmen
Zur Realisierung eines zentralen Ressourcenmanagements hat ZBrdSchBw die Personalsteuerung für alle Wachen der Bundeswehrfeuerwehr ab dem 1. November 2013 übernommen. Diese Maßnahme wurde notwendig, da bei circa 460 unbesetzten BwF-Dienstposten (ein Fehl von ungefähr 15 Prozent), davon 210 im Bereich der Luftwaffe, Probleme bei der Auftragsdurchführung absehbar waren und unter einer zentralen Führung diesen Problemen effektiver zu begegnen ist.
Das Fehl an Feuerwehrpersonal kann kurzfristig nicht gedeckt werden, da ausgebildetes Personal auf dem freien Arbeitsmarkt nicht verfügbar ist. Im Rahmen eines Attraktivitätskonzeptes werden daher verschiedene Maßnahmen zur Personalregeneration ergriffen. So wird für 2014 die Einstellungsquote erhöht, die Übernahme von Brandschutzsoldaten nach ihrer Dienstzeit sowie die Einstellung externer Feuerwehrleute in die Bundeswehrfeuerwehr werden geprüft. Die Regenerationsrate soll auch in den Folgejahren auf hohem Niveau, eng am Bedarf und Ausbildungskapazitäten ausgerichtet werden.
Eine Gesamtentspannung der Lage wird jedoch erst mit Einnahme der Zielstruktur der Bundeswehr erwartet (Ende 2017).
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„Opt-Out“ Regelung
Feuerwehrfahrzeug
Feuerwehrfahrzeug (Quelle: Bundeswehr/Marcus Rott)
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Seitdem ein europäisches Gesetz die Arbeitszeit für Feuerwehrleute auf 48 Wochenstunden begrenzt, ist der Dienstbetrieb an Standorten, welche auf die Existenz einer funktionierenden Bundeswehrfeuerwehr angewiesen sind, nur durch eine Übergangsregelung aufrecht zu erhalten. Diese so genannte „Opt–Out“-Regel gestattet den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Feuerwehr freiwillig bis Ende 2017 bis zu 54 Wochenstunden zu arbeiten. Die Vergütung der Mehrarbeit wurde ebenfalls in der Opt-Out-Regelung geregelt.
An der ursprünglichen „Opt-Out“-Regelung hatte eine Vielzahl der Feuerwehrangehörigen freiwillig teilgenommen. Im Sommer 2013 wurde die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit durch den Gesetzgeber auf 48 Stunden in der Woche angehoben. Gleichzeitig ist die Mehrarbeitsvergütung ab der 42. Arbeitsstunde entfallen. Als Ausgleich für die Anhebung der Arbeitszeit wird eine bis zum Jahr 2017 abschmelzende Zulage gezahlt. Durch diese Änderung ist die freiwillige Opt-Out-Regelung in zahlreichen Fällen durch das Brandschutzpersonal aufgekündigt worden und hat die aktuelle Personalsituation verschärft.
Mit Vor-Ort-Besuchen hat das Bundesamt für Infrastruktur und Umweltschutz versucht, auf die Bereitschaft zur erneuten freiwilligen Inanspruchnahme hinzuwirken. Weiter sind die formalen Voraussetzungen zur Vergütung der im Rahmen von Opt-Out geleisteten Mehrarbeit durch das ZBrdSchBw vereinfacht worden. Ende November hatten rund 1.200 Feuerwehrleute ihre Bereitschaft zur freiwilligen Verlängerung der Arbeitszeit über Opt-out auf bis zu 54 Wochenstunden erklärt.
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Auswirkungen auf die Luftwaffe
Fehlendes Personal und die Änderung der Opt-Out Regelung führten dann zusammen mit Langzeiterkrankungen, Elternzeiten und Abstellungen zu Einsätzen zu einer angespannten Personalsituation im IV. Quartal 2013, die kurzzeitige Platzschließungen in den Bereichen Lufttransport sowie Jet zur Folge hatte.
Die Luftwaffe begegnet der aktuellen Situation professionell durch temporäre Verlegungen von Luftfahrzeugen an andere Flugplätze. Dies ist eine grundsätzlich gängige und erprobte Maßnahme, die bei Übungen und Renovierungsmaßnahmen übliche Praxis ist. Der Einsatz-, Ausbildungs- und Übungsflugbetrieb der Luftfahrzeugbesatzungen ist weiterhin voll gewährleistet.
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