[quote="gast1" post=528]45 mmh bin 40 hab ja auch alles Abgeschlossen.. Wie wird man dann Eingestuft und wie ist die Besoldung dann ?[/quote]
Hi
wie bereits gesagt eine allgemeine Altersgrenze gibt es nicht mehr laut Gesetzt!
Selbstverständlich behält der Dienstherr sich vor bis zu welchem Alter er noch einstellt. Das hat aber andere Gründe – bei einem z.B. 50 jährigen sind da Faktoren wie z.B. Ausbildungszeit/kosten, Anrechenbare/erwirtschaftete Beamtendienstjahre für die Pension usw. usw.
Schau hier...:
Wie alt darf man bei der Einstellung sein?Wie sieht es den aus wenn ... B3 Abschluss in Kassel vorhanden ist, RA Ausbildung Abgeschlossen ist.
Ich kenne Fälle die mit 40 Jahren ohne B3 aber mit RS den Wechsel von ausserhalb zur BwF gemacht haben.
Wie wird man dann Eingestuft und wie ist die Besoldung dann ?
Auch hier muss ich Alexander zustimmen - Einstellung erfolgt als Brandmeister A7. Wenn du vorher bei einer BF Beamter gewesen bist dann wirst du ohne Probezeit eingestellt, ansonsten mit Probezeit! Egal ob du dort schon Hauptbrandmeister A9 gewesen bist - ist eben so!
In welche Erfahrungsstufe du eingegliedert wirst hängst von deinen anrechenbaren Vorzeiten im Feuerwesen ab bzw. entscheidet die WBV darüber.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen