Hallo,
zunächst möchte ich eine grundlegende Sache klären.
auch ins zivile wechseln kann??
Du bist bei der BwF auch Zivil!!!
So, nun zur Anerkennung.
Gem. Bundeslaufbahnverordnung BLV § 7 Laufbahnbefähigung
... erlangst du durch erfolgreichen Abschluss eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes die Laufbahnbefähigung.
Die Einrichtung eines Vorbereitungsdienstes rechtfertigt die BLV, § 10 Einrichtung von Vorbereitungsdiensten. Hier steht geschrieben das es eine entsprechende Rechtsverordnung über eine Laufbahn geben muss. Dies ist die
Laufbahnverordnung (LAP-mftDBwV).
Wichtig hierbei sind die Worte "Vorbereitungsdienst" bzw. "Laufbahnbefähigung" sowie die erforderliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung nachweisen zu können. Man spricht im allg. von der nötigen Qualifikation.Soweit dazu; kommen wir z.B. zu irgendeinem Landesbeamtengesetz (Nachstehend aus dem Bundesland Niedersachsen):
§ 14: Zugangsvoraussetzungen zu den Laufbahnen
Abs.2 : ... als sonstige Voraussetzung ein abgeschlossener Vorbereitungsdienst oder eine abgeschlossene, unmittelbar für die Laufbahn qualifizierende Berufsausbildung.
Das sagt schon aus das die Laufbahnausbildung anerkannt werden muss und auch ist, diesen Passus findest du auch in anderen Landesbeamtengesetzte die die Passagen im Fettgedruckten (weiter oben) so oder so ähnlich wiedergeben um in die Laufbahn zu kommen bzw. die Laufbahnbefähigung zu besitzen.
Feuerwehrbeamten einer BF können auch mit ihrer Laufbahnausbildung anstandslos zur BwF wechseln, hier wird die Laufbahnausbildung (Vorbereitungsdienst, Laufbahnbefähigung und Qualifizierung die Sie landesrechtlich erworben haben) auf die BLV anerkannt, Begründung ist wieder BLV § 7 Laufbahnbefähigung bzw. Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) Abschnitt 3 - Laufbahnen.
Ich kenne persönlich einige die eine Laufbahnausbildung bei der BwF gemacht haben und nach ihrer Ausbildung zu einer BF gewechselt haben.
So, ich hoffe ich konnte ein wenig Licht ins Dunkle bringen.
Gruß
Martin