Mehrarbeitsvergütung für Anwärter im g. fwtechn. D. ?

Begonnen von Abraxsas, 23. Juni 2011, 11:00 Uhr

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Abraxsas

Das ist das Problem...
Da hab ich keinen Zugriff drauf weil ich für einen längeren Zeitraum nicht auf einer Bw Wache bin.

Aber vielleicht kann mir da doch noch jemand eine andere Frage beantworten.
Wie ist das als Anwärter im gehobenen Dienst? Also genauergesagt wie wird Mehrarbeit vergütet. Wenn man ferig ist sind das 17,43 (bei A9 bis A13). Ist das das bei Anwärtern das selbe? Oder ist das ein seperater Satz?

Gruß Tim

Martin

Hi Abraxsas,

kleine Krorrektur -> 17,43 € (von A9 bis A12); Stand 01.01.2011.

Es gibt nur gem. § 4 Abs. 1 MVergV die Einstufung zur Mehrarbeitsvergütung (keine seperate Sätze!)!

Anwärter werden in der Ausbildung meines Wissen's nicht zur Mehrarbeit herangezogen.

Kleiner Hinweis:
Gem. § 3 Abs. 2 MVergV "Die Vergütung wird nur gewährt, wenn die Mehrarbeit schriftlich angeordnet oder genehmigt wurde (Dienststellenleiter).

Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte
Gruß Martin ;-)

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Abraxsas

Hallo Martin...

meine Frage war nicht ob ich zur Mehrarbeit herangezogen werde, sondern wie sie vergütet wird :-)

Ich hatte letzen Monat ein paar "Überstunden" angesammelt. Wollte einfach mal durchrechnen was da jetzt zusammen kommt (sind genemigt)

Gruß Tim

Martin

Moin Abraxsas,

die Vergütung erfolgt nach dem angegebenen! Da du nicht so viel von dir erzählt hast, ist es immer etwas schlecht auf die Fragen genau zu antworten!  :pinch:

Bist du Aufstiegsbeamter der BwF, noch in der Besoldungsgruppe A7 oder A8 oder gar A9? -> also noch im mittleren Dienst? Konkret welche Besoldung hast du jetzt?  :unsure:
Gruß Martin ;-)

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Alexander

Es kommt einfach auf deine aktuelle Besoldungsgruppe an.
Hast du zB nur Anwärterbezüge gibt es gar keine Mehrarbeitsvergütung.

Martin

Hi Alexander,

wir waren Zeitgleich und hatten den gleichen Gedanken.... ;-)
Gruß Martin ;-)

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Alexander

[quote="Martin" post=890]Hi Alexander,

wir waren Zeitgleich und hatten den gleichen Gedanken.... ;-)[/quote]

Ja ...
Zwei *piep* ein Gedanke.  :whistle:

Abraxsas

Hallo...

sorry da hab ich wohl ein bisschen blöde ausgedrückt. Ich bin Anwärter im gehobenen Dienst. Also ich will damit sagen das ich die Ausbildung mache und keinen Aufstieg.

Ich hab durch meinen Abschitt bei einer Bf ein paar Überstunden. Ich habe jetzt mal einen Antrag gestellt, mal sehen was dabei rauskommt.

Martin

... also bekommst du Anwärterbezüge!?

...aber du bist auch nicht bei der BwF, richtig?  :S
Gruß Martin ;-)

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Alexander

[quote="Martin" post=894]

...aber du bist auch nicht bei der BwF, richtig?  :S[/quote]

Ich denke das dürfte keine Rolle spielen.
Denn das dürfte so  ziemlich in alle 17 Besoldungsgesetzen gleich sein.

Für den Bund gilt auf jedenfall.
Bekommst du Anwärterbezüge, steht dir definitiv keine Mehrarbeitsvergütung zu.

Martin

Ist mir schon klar! Nur was mich stutzig macht, die Bundeswehr bildet nicht direkt Anwärter im g.D. aus!
Gruß Martin ;-)

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Abraxsas

Hallo Martin,

die Budneswehr bildet auch direkt im Gehobenen Dienst aus.

Naja ich werde mal abwarten was passiert.

Gruß Tim

Martin

Aber meines Wissen keine im g. feuerwehrtechnischen D. für die BwF , das meinte ich.
Gruß Martin ;-)

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AllGeier

[quote="Martin" post=899]Aber meines Wissen keine im g. feuerwehrtechnischen D. für die BwF , das meinte ich.[/quote]

Es waren, glaube ich vier Stellen welche Ende letzten Jahres, oder Anfang diesen Jahres ausgeschrieben waren. Hier war aber Voraussetzung ein abschlossen Studium in einer techn. Fachrichtung. So wie ich gehört habe, sollen diese Kollegen im VB eingesetzt werden.

Gruß
AllGeier
Die Beträge geben meine private Meinung wieder!

SG

Während unserem Abschlusslehrgangs in Stetten 2010, gab es im parallel laufenden Grundlehrgang einen Kollegen der auch die Ausbildung für den gehobenen Dienst absolvierte.

Also es werden/wurden direkt Anwärter für den gehoben Dienst eingestellt. ;)