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Atemschutzausbildung Grundlehrgang Stetten

Begonnen von David, 05. Februar 2026, 19:58 Uhr

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David

Hallo,
ich wollte mal das Schwarmwissen abfragen: Laut FwDV7 muss die Belastungsübung mit 1600l Luft abgelegt werden, jetzt hatte ich heute die Belastungsübung, bin mit 1576l raus gekommen (ich weiß, war nicht gut). Der Hauptmann sagte mir dann, dass die mir das Bestanden nicht unterschreiben und ich nochmal in die Strecke muss, eine Stunde später habe ich von der Strecke den Zettel in der Hand wo "bestanden" drauf steht, mit Unterschrift!
Was mich an der Sache verwirrt: ich finde nirgendwo, weder in der Laufbahnverordnung noch FwDV7, den Passus, dass wenn es knapp war man wiederholen muss. Steht das irgendwo, dass Ausbilder das so entscheiden können?
Mein Gedanke war/ist: bestanden ist bestanden

Schönen Gruß

Martin

Hallo David

Die Atemschutzstrecke gilt als bestanden, wenn ein Atemschutzgeräteträger die Belastungsübung erfolgreich und ohne vorzeitigen Abbruch absolviert. Dabei muss der Atemluftvorrat einer Flasche (300 bar) ausreichen und die festgelegte Leistungsanforderung, z.B. 80 kJ, erfüllt werden.

Bezogen auf den Atemluftvorrat gilt es als Bestanden, wenn die 1600 Liter Atemluft ausgereicht haben. So steht es auch in der FwDv 7. Alles andere wäre falsch. Siehe hierzu FwDv 7, 2.1.2.2 Belastungsübung.

In deinem Fall kann ich mir nur vorstellen, dass man etwas zu schnell gesagt hat, dass du nicht bestanden hast, weil du konditionell nicht gut drauf gewesen bist. Es war immerhin "Kurz vor Knapp".

Aber wie bereits oben erwähnt "Bestanden"
Gruß Martin ;-)

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David

Hallo Martin,
danke für die Antwort, dann lag ich also nicht falsch! War mir halt komisch, da es nach einem ,,Du musst" Die Strecke nochmal machen, klang!
Gruß
David

David

Nachtrag: habe heute nachgefragt warum ich nochmal muss, es wird mit der Sorgfaltspflicht begründet... auf mein ,,jeder AGT ist doch für sich selbst verantwortlich" bekam ich keine Antwort mehr!
Gruß

Martin

Ich möchte hier nochmal darauf hinweisen, dass Nichtbestehen der Atemschutzstrecke ist ein Ablösegrund. Der eine oder andere ist bereits wegen so einer Sache von der Laufbahnausbildung abgelöst worden.

Wer Schwierigkeiten mit seiner körperlichen Leistungsfähigkeit hat, sollte sich bereits vor der Ausbildung fit halten. Dies betrifft auch Feuerwehrleute im aktiven Dienst. Sollte hier ein Beamter (m/w/d) die Atemschutzstrecke innerhalb eines 12 Monatszeitraumes nicht schaffen, wird er in der Regel in den Tagesdienst versetzt.

Das bedeutet, dass Dienste von Montags bis Freitags geleistet werden müssen. Das gibt nur unnötige Fahrzeiten und schmälert den Geldbeutel!

Also immer schön FIT halten.

Gruß Martin ;-)

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