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Autor Thema: Kündigung während oder nach der Ausbildung  (Gelesen 26346 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

lampuser

Antwort #15 am: 18. Dezember 2016, 20:37 Uhr
Beschäftige dich tatsächlich, wie schon die Kollegen es zuvor angedeutet auch zuvor etwas mit dem Bundesbeamtengesetz, bzw. Beamtenrecht allgemein.
Das ist unser "Arbeitsvertrag". Wir selber haben keine Verträge oder sonstwas... Für alles gibt es Gesetze und Verordnungen,  mit denen sollte man sich zuvor beschäftigen und sich mit den Begrifflichkeiten beschäftigen.
Da du so spät anfängst, wird die PKV auch nicht gerade billig sein.
Zudem sind die Anwärterbezüge nicht gerade hoch und damit sich 1,5 Jahre durchzuschlagen ggf. mit Familie ist nicht einfach.
Überlege es dir also wirklich gut.

Zudem sind die Zeugnisse während der Ausbildung ohne den Abschluss der Laufbahnausbildung nichts wert, da sie von Außen nicht wirklich anerkannt sind.

Bei weiteren Fragen einfach hier melden.
 



Nordlicht

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Antwort #16 am: 18. Dezember 2016, 22:27 Uhr
@ Martin
Ich habe lange gesucht bin aber fündig geworden:
Der § der das leben etwas leichter macht bei spät verbeamteten Personen mit Versorgunglücke ist § 14a BeamtenVG.
Bin selbst 36 und hab mir auch nicht über alle Eventualitäten gedanken gemacht...  Danke für den Gedankenanstoß.

Zum Auswahlverfahren: Ich habe das letzte durchlaufen und es ist nicht leicht gegen wesentlich jüngere anzutretten, aber machbar!!! Vorbereitung ist alles!
Ich war wirklich erschrocken wie wenig Biss manch jüngere an den Tag legen.
MfG Nordlicht
 


Rainer

Antwort #17 am: 18. Dezember 2016, 22:57 Uhr
Hallo, grundsätzlich wurde vergessen dass Du auch in deinem Alter einen Anspruch auf Mindestversorgung hast. Momentan ca. 1450€ oder so. Dazu kommt meines Wissens noch deine bisher erarbeitete gesetzliche Rente. Kommst Du über deine Maximalpension von 71,75% (genaue Zahl müsste ich nachschauen) der letzten, ruhegehaltsfähigen Besoldungsstufe, wird das einfach weniger ausbezahlt.

http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Alter/Rente_Ruhestand/Beamtenversorgung/beamtenversorgung_inhalt.html?nn=374166&notFirst=true&docId=375194

http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Finanz_Leistungen/Renten/hinzuverdienst/hinzuverdienst_inhalt.html?nn=374166#doc373356bodyText8

Der Wechsel sollte also noch attraktiv für dich sein; gerade einen an Lebensjahren erfahreneren Kollegen hat der Dienstherr evtl länger als einen "wechselfreudigen Jungspund" ;-)

Gruß

Rainer
« Letzte Änderung: 18. Dezember 2016, 23:05 Uhr von Rainer »
 
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