Unterkunft in der Ausbildung und Kindergeld

Begonnen von zeroghost6, 22. Januar 2016, 12:43 Uhr

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zeroghost6

Guten Tag allerseits

Ich werde demnächsts am Auswahlverfahren für die BwF teilnehmen nur stellen sich mir einige fragen worauf ich keine antwort finde

die erste Frage ist kann mir jemand beantworten ob man während der Ausbildung in den Kaserenen der Bundeswehr unterkommen kann

und wie sieht es mit Kindergeld aus ein bekannter von mir macht momentan seine Ausbildung zum Brandmeisteranwärter bei einer kommunalen BF und hat dort noch anspruch auf Kindergeld gibt es derart unterschiede zwischen Kommunaler BF und BwF

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Czech

Alexander

Zitat von: zeroghost6 am 22. Januar 2016, 12:43 Uhr
die erste Frage ist kann mir jemand beantworten ob man während der Ausbildung in den Kaserenen der Bundeswehr unterkommen kann
Kaserne oder Hotel.
Beides ist möglich.

Zitat von: zeroghost6 am 22. Januar 2016, 12:43 Uhr
und wie sieht es mit Kindergeld aus ein bekannter von mir macht momentan seine Ausbildung zum Brandmeisteranwärter bei einer kommunalen BF und hat dort noch anspruch auf Kindergeld gibt es derart unterschiede zwischen Kommunaler BF und BwF
Wenn die Vorraussetzungen erfüllt sind, gibts auch Kindergeld.

Martin

#2
Kindergeld?

Ganz einfach ausgedrückt.... stehen Kinder auf deiner Steuerkarte bekommst du auch Kindergeld  8)


Lies das nochmal : Brutto/Nettoverdienst
https://www.bundeswehr-feuerwehr.de/index.php?action=downloads;sa=view;down=14
Gruß Martin ;-)

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zeroghost6

Hallo martin

Das kindergeld was ich meine ist das was ich selber vom staat beziehen kann da ich noch unter 25 bin

MFG

Alexander

Zitat von: zeroghost6 am 22. Januar 2016, 21:28 Uhr
Das kindergeld was ich meine ist das was ich selber vom staat beziehen kann da ich noch unter 25 bin
Hab ich doch geschrieben, wenn die Vorraussetzungen erfüllt sind.
Wobei man aber sagen muß, das Kindergeld steht in erster Linie nicht dir zu.

Martin

Das musst du auch so schreiben.... das du deins meinst :o

Dein eigenes Kindergeld steht dir rechtlich nicht zu.

Unter Kindergeld versteht man im Allgemeinen staatliche Leistungen an Erziehungsberechtigte, die von der Zahl und dem Alter der Kinder abhängen, für die das Geld beantragt wird.
Gruß Martin ;-)

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Ranger

Zitat von: zeroghost6 am 22. Januar 2016, 21:28 Uhr
Hallo martin

Das kindergeld was ich meine ist das was ich selber vom staat beziehen kann da ich noch unter 25 bin

MFG

Servus,
Meine Eltern haben damals in der Ausbildung auch das Kindergeld für mich beantragt weil ich von Ausbildungsbeginn bis zu meinen 25. Geburtstag noch ein Jahr hatte. Meine Eltern haben es selber nicht benötigt und mir überlassen.
Lohnt sich aufjedenfall, 5 Minuten Arbeit für das ausfüllen vom Antrag und dann 180 € im Monat. Bekam ich sogar Rückwirkend zum Ausbildungsbeginn.

Gruß Ranger
mit kameradschaftlichen Grüßen
Ranger


"Wer aufhört besser zu werden hat aufgehört gut zu sein!"

Alexander

Wenn es dir die Eltern überlassen ist es ja in Ordnung, aber erstmal steht es den Erziehungsberechtigten zu.

Ranger

Richtig, deswegen können es auch nur die Eltern beantragen. Wer dann Familienintern das Geld bekommt ist ja egal.

Gruß Ranger
mit kameradschaftlichen Grüßen
Ranger


"Wer aufhört besser zu werden hat aufgehört gut zu sein!"

Martin

@Ranger

Nichts anderes habe ich geschrieben ;D

Wenn die Erziehungsberechtigten dem Kinder es überlassen..... dann ist das familienintern....
Gruß Martin ;-)

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