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Verband der Bundeswehrfeuerwehren e.V.

Begonnen von Andichan, 08. April 2014, 10:55 Uhr

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lampuser

Nur blöd ist, das der Verband die Befragung einfach veröffentlicht hat, ohne den Hintergrund zu vermitteln. Ich habe da nun auch mitgemacht und sammle gerade alle Formulare ein. Aber meine Kollegen sehen diese Umfrage nicht wirklich positiv.

Der Verband muss sein handeln viel deutlicher darlegen, damit es von den Kollegen unterstützt wird und auch wieder neue Kollegen eintreten.

Ich finde es wirklich, dass man sich fachlich (VdBwFw) und gewerkschaftftlich (VBB) organisiert. Doch leider verstehen das die wenigsten Kollegen.

Feuerrauch01

[quote="Andichan"

Es kann im mittleren Segment einer BwFw keine Strukur in Sachen Dienstposten gehen, wenn man hier nicht
auch eine gewisse Ordnung in der Besoldungsgruppe einführt. Und das auch ohne die Antretestärke insofern in den Vordergrund zu stellen.

Anders herum könnte man auch fragen: warum gibt es denn überhaupt einen ZF Dienstposten auf einer Wache, wenn man hier nichteinmal eine ZUG-Stärke nach FwDv 3 vorhält.  :whistle:


Dennoch möchte ich hier nochmals auf die Befragung eingehen, wo man eben nicht nach einzelnen Wachen unterscheiden möchte, sondern dies Bundeseinheitlich anzupassen versucht.

Ich finde dies schon richtig, dass man hier versucht eine gewisse Struktur, auch wegen der Verantwortlichkeiten die derjenige eben ausübt während des Dienstes, einzuführen. Hier bei uns auf dem TÜP ist es eben so, dass der TrpM/TrpFhr in der gebündelten A7/8 Gruppe ist und der ZF die A8 hat. Dies kann so nicht richtig sein. Ebenso sehe ich dies in den DPbereichen  Stff und Disponenten ähnlich. Es ist auch hier eine Anpassung erforderlich.

Meine Vorstellung ist diese:

WAL  mit Ausbildung geh.Dienst               ->  Besoldung A10 aufw.
WAL  ohne Ausbildung geh. Dienst             ->  Besoldung  A9 mZ

ZF   mit Ausbildung geh. Dienst              ->  Besoldung A10
ZF   ohne  (normal)                          ->  Besoldung A 9 mZ

Stff  nach mind 5 Dienstjahren im Dienstposten  ->  Besoldung A9
Stff  bis 5 Jahre im Dienstposten               ->  Besoldung A8

Dispo nach mind 5 Dienstjahren im Dienstposten  ->  Besoldung A9  
Dispo bis 5 Dienstjahre im Dienstposten         ->  Besoldung A7/8

TrpF  bis 10 Jahre im Dienstposten              ->  Besoldung A8
      nach 10 Jahren                            ->  + Zulage

TrpM  bis 10 Jahre im Dienstposten              ->  Besoldung A7/8
      über 10 Jahre                             ->  + Zulage


Ich habe hier meine Vorstellung zu der Vergütung der einzelnen Dienstposteninhaber und bin der Meinung, dass nach einer bestimmten Dienstzeit in einem Dienstposten eine weitere Erhöhung angesagt ist. D.h. das der Dienstposteninhaber, auch wenn es keine Aussicht auf einen anderen DP gibt, zumindest eine Zulage nach Dienstjahren bekommen sollte.

Wir ihr alle wisst stagniert die Besoldungsgruppe in einem Dienstposten ohne eine einzige Hoffnung der Erhöhung durch evtl. einer Zahlung einer Zulage.

Sicher habt Ihr andere oder ähnliche Vorstellungen dazu. Doch die Varianten aus der Umfrage sind zumindest ein guter Start dorthin.[/quote]

Hallo.

Wollte mich nicht beteiligen an der Diskussion, jedoch  sollte man auch mal die andere Seite betrachten.

Für Dienstposten, StffFhr aufwärts sollte es ein geistiges und körperliches Auswahlverfahren geben, je nach Bedarf bis zu 2x/ Jahr an einem neutralen Ort wie Sonthofen. Zugeschnitten auf das jeweilige Aufgabengebiet. Wer dort nicht besteht ist halt nicht geeignet, zumal es besser ist als nach Beurteilungen zu befördern.

Warum ich so denke, es kann nicht sein, dass: Leute aus der Probezeit auf einen A8 DP TrpFhr gesetzt werden, A7 DP Inhaber auf einen A9 DP gesetzt werden (BIII erst 2010 an einer LFS). Es sollte auch ein Zeitraum gesetzt werden bevor man sich auf solche DP`s bewerben kann um einen gesunden Stellenkegel zu schaffen. Muss dazu sagen, leider ist dieser für mich im A....-> Stagnation der DP Bündelung etc.. Fakt ist, es ist ne gute B Beurteilung notwendig um befördert (Dienstpostenbündelung) zu werden. Man sieht das System ist mehr wie defekt.
Zum BwFw Verband, ich persönlich halte von diesem Verband rein gar nichts. Möge mir ma jemand aufzählen, pro/ contra was dieser für die BwFw geschafft hat. Sonthofen wird es um einiges besser machen.

Einen schönen Tag

AllGeier

Was jedem aber auch klar sein muss... Auch wenn bestimmte DP angehoben werden, wird nicht jeder bis zu seiner Pension A9. Das ist in einem  auf  Hierarchie aufgebauten System auch nicht  sinnvoll. Es wird versucht den Stellenkegel anzuheben und gleichzeitig DP zu identifizieren, die auf Grund ihrer Aufgaben und Verantwortung eine höhere Besoldung rechtfertigen.

Ich selbst bin auch der Meinung, dass jeder WAL  (Schichtführer)  in den ghD gehört. Das rechtfertigt schon alleine die Verantwortung und bringt die Möglichkeit den Unterbau anzupassen.

Eine nach Jahren gestaffelte Besoldung ist dem kontraproduktiv. Es zählt m.E. nur Eignung und Befähigung. Das heißt, man muss sich schon im Vorgriff für eine mögliche Verwendung qualifizieren. Da gehört auch Berufserfahrung dazu. Nur so kommen die richtigen Leute an den richtigen DP.
Die Beträge geben meine private Meinung wieder!

Andichan

@AllGeier,
ZitatWas jedem aber auch klar sein muss... Auch wenn bestimmte DP angehoben werden, wird nicht jeder bis zu seiner Pension A9. Das ist in einem auf Hierarchie aufgebauten System auch nicht sinnvoll. Es wird versucht den Stellenkegel anzuheben und gleichzeitig DP zu identifizieren, die auf Grund ihrer Aufgaben und Verantwortung eine höhere Besoldung rechtfertigen.

Das ist schon allen klar, dass nicht alle die Endstufe mittl.Dienst erhalten werden.

Richtig ist auch, dass der TrpM nicht in der selben BesGrp sein kann wie der Staffelführer. Wie sonst kann man eine Herachie aufbauen, wenn alle die selbe Vergütung erhalten.

Nur sollte man sich auch im Klaren sein, dass der TrpM und der TrpFhr- wenn dieser in seiner gesammten Dienstzeit nie ein Chance erhält auf einen anderen, neuen Dienstposten nachzurücken auf Ewig A7 bzw. A8 sein wird. Die Dienstpostenbündelung ist bei den BwFw´en gröstenteils vorbeigezogen. Hin und wieder hört man, dass es ein paar Leute geschafft haben, doch die Masse ist es nicht. Hier muss nachgesteuert werden. Auch wenn dies erfordert, dass es für langjährige Dienstzeit eine Zulage als teilw. Ausgleich zur höheren BesGrp. .

Vielleicht ist eine Erweiterung der Dienstpostenbündelung nicht auch eine Alternative, die dann eben nach Dienstjahren unter zusätzlicher betrachtung der Beurteilung gestaffelt wird.
Denn eines ist auch Fakt. Der TrpM oder TrpFhr ist, auch bei langjähriger Dienstposteninhabe, nicht unbedingt dümmer als der Staffelführer. Um dies mal hier festzustellen.

Ich kenne Leute, die sich täglich den Ar..  aufreißen, wesendlich mehr Dienstzeit dazu verwenden, sinnvolle arbeiten durchzuführen, und doch nicht von der Dienstpostenbündelung profitieren. Auf vielen Wachen werden zB. auch leute als Dispos eingesetzt die nichteinmal die A8 erhalten haben/ werden. Das ist auch Dienstpostenbündelung.

Und mal Ehrlich. Für alle die eine höhere BesGrp anstreben oder gerne mal auch erhalten möchten, gibt es keine Dienstposten auf andere Dienststellen, weil eben dort auch genügend Leute auf ne höhere BesGrp warten. Also ist der blöde Spruch: Bewerb dich doch woanders hin, ist hier nicht angebracht.

@Feuerrauch01,
ZitatWollte mich nicht beteiligen an der Diskussion,........

Warum eigentlich nicht? Hast Du keine eigenen Vorstellungen? Oder bist Du schon durchbesoldet?

In diesem Thread soll jeder seine Meinung bilden. Nur so kann man sehen, wie die Gesamtstimmung bei der Firma ist.

Du schreibst auch folgendes:

ZitatWarum ich so denke, es kann nicht sein, dass: Leute aus der Probezeit auf einen A8 DP TrpFhr gesetzt werden, A7 DP Inhaber auf einen A9 DP gesetzt werden (BIII erst 2010 an einer LFS). Es sollte auch ein Zeitraum gesetzt werden bevor man sich auf solche DP`s bewerben kann um einen gesunden Stellenkegel zu schaffen. Muss dazu sagen, leider ist dieser für mich im A....-> Stagnation der DP Bündelung etc.. Fakt ist, es ist ne gute B Beurteilung notwendig um befördert (Dienstpostenbündelung) zu werden. Man sieht das System ist mehr wie defekt.


Wenn es dies Dienstslle ist, die ich denke, dann gebe ich dir recht damit. Nur haben wir als FwM wenig Mitspracherecht, es sei denn man begehrt gegen diese Art Dienstpostenverschiebung, bei der zuständigen Stelle, auf dem Dienstweg, auf.

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Ich finde es dennoch eine gute Sache, dass dieses Thema vielen Leuten interessiert und auch verschiedene Meinungen und Denkanstöße hervorbringt. Jeder hat seine Meinung und sollte diese auch vertreten. Nur eben sachlich bleiben und keine persönliche Anmache betreiben. Wir möchten hier einfach nur unsere Gedanken austauschen.
Ich diene nicht der Ehre willen.

Bernd34

Wie werden eigentlich die Leute ausgesucht, die durch die Bündelung  als Truppmann A8 geworden sind und die jetzt einen freigewordenen "echten" A8 Dienstposten Staffelführer, Disponent etc. besetzen möchten. Ist der Betriebsrat da mit bei? Macht das das Zentrum oder läuft das nach Symphatie?

Beispiel: 3 Kollegen ( Truppmänner) sind aufgrund der Bündelung A8 geworden. Nun wird auf der Diensstelle ein "echter" A8 frei z.B Disponent.  Alle drei möchten ihn!  Wer bekommt ihn? Wer entscheidet sowas?

Denn wenn später mal eine A9 ausgeschrieben ist, steht da als Voraussetzung  ..frühere Führungstätigkeiten als Truppführer, Staffelführer, Disponent sind erforderlich...   und nun?

ABigOldMan

ZitatNun wird auf der Diensstelle ein "echter" A8 frei z.B Disponent.

IRRTUM
Es gibt keine echten A08'er mehr.
Alle Dienstposten A07 und A08 sind herangezogen worden und wurden (maschinell) gebündelt.

RICHTIG
Die Frage der Verwendungsbreite, eines Verwendungsaufbaues entscheidet ( neben Beurteilungen ) die Reihung bei einer Auswahl für höherwertige Dienstposten. Auswahl nach Eignung, Leistung und Befähigung.
Heißt: Wer glaubt als TrpM gut versteckt ohne Verantwortung und Stress leben zu können und sich dann - überfallartig - als WAL bewirbt, hat kaum die Chance so A09m zu werden... und ich bin überzeugt, das ist auch gut so!

UND
Der Disponent ist zwar nach FwDV Teil der Einsatzleitung, aber kein Führungsdienstposten!

Grisu75

Es ist doch auch mittlerweile so, dass aufgrund der Bündelung viele kein Interesse haben, eine Tätigkeit mit mehr Verantwortung für das selbe Geld zu übernehmen.
So z.B. bei uns wollte keiner Dispo machen, sodass ich nun als einziger A7er einen von 5 Dispo DP überommen habe.
Wenn jeder nur an sich denkt, ist auch an alle gedacht ;)

Andichan

@ABigOldMan,
ZitatDer Disponent ist zwar nach FwDV Teil der Einsatzleitung, aber kein Führungsdienstposten!

Wie kommste denn darauf?

Ich könnte jetzt auch fragen: Wo steht das geschrieben?

Und wie bewertest du den DP Staffelführer?


@Grisu75,
kommt da schon eher auf die Wahrheit die auf vielen Wachen vorherrscht.

ZitatEs ist doch auch mittlerweile so, dass aufgrund der Bündelung viele kein Interesse haben, eine Tätigkeit mit mehr Verantwortung für das selbe Geld zu übernehmen.

Da viele Kollegen die Verantwortung scheuen, wie das Pferd dem Feuer, ist es in der Tat so, dass Kollegen, die vorher als TrpM ihren Dienst leisteten, nun mit A7 eine wesentlich höhere Verantwortung tragen als der Staffelführer.
Und ich meine hier nicht nur die Verantwortung, schön sauber und leserlich das Wachbuch zu schreiben.

Nicht umsonst ist der Disponent gleich hinter dem Leiter der Fw gereiht.
Ich diene nicht der Ehre willen.

Disponent

Ich werfe hier mal grundsätzlich die Frage in den Raum in welcher Reihung der Disponent anzusehen ist.
Bei uns auf der Dienststelle wird er zwischen TrpFhr u. StffFhr gesehen.

@ABigOldMan,
Der Disponent ist zwar nach FwDV Teil der Einsatzleitung, aber kein Führungsdienstposten!

Meines Erachtens nicht richtig!

Wenn man sich mal im Netz unter ISO Grundlagen die einzennen STAN´s ansieht steht dort die Reihung Ltr-WAL/ZgFhr-Disponent- StffFhr- TruppFhr.
Betrachtet man sich die zum StffFhr zugehörige Objekt ID 12013672 steht dort als Anschlußverwendung Dispo oder WAL/ZgFhr, als Vorverwendung TrpFhr.
Als Vorverwendung des Dispo Objekt ID 12013673 steht StffFhr.
Bei uns gibt´s auch Unstimmigkeiten zur Meldung für den LG EL TH oder EL GSG, da steht ist im Lehrgangsdatenblatt unter Voraussetzung:"Verwendungsebene StffFhr". Somit entsteht die Diskussion ob ein Dispo zu diesen LG gemeldet werden kann, weil er halt kein StffFhr ist.!
Wie seht Ihr das?
Nicht umsonst wird in der Umfrage vorgeschlagen, den Dispo nach A 9 zu bewerten.
Im Tätigkeitsbild Dispo steht unter Pkt 2 Fertigkeiten u Kenntnisse:"Grundkenntnisse zum Führen einer fwtakt Einheit bis Zugstärke".

Vielleicht ist ja jemand vom Zentrum auch in diesem Forum aktiv, der das mal näher beleuchten kann.

Andichan

@Disponent,

so siehst du die Sache richtig.

ZitatBetrachtet man sich die zum StffFhr zugehörige Objekt ID 12013672 steht dort als Anschlußverwendung Dispo oder WAL/ZgFhr, als Vorverwendung TrpFhr.
Als Vorverwendung des Dispo Objekt ID 12013673 steht StffFhr.
Bei uns gibt´s auch Unstimmigkeiten zur Meldung für den LG EL TH oder EL GSG, da steht ist im Lehrgangsdatenblatt unter Voraussetzung:"Verwendungsebene StffFhr". Somit entsteht die Diskussion ob ein Dispo zu diesen LG gemeldet werden kann, weil er halt kein StffFhr ist.!
Wie seht Ihr das?

Nach der neuen Dienstpostenbeschreibung, die zZ als Vorlage zur Vollendung bei den Leitern aufgelaufen sind, ist der Disponent gleichwertig dem Stff. , denn der Disponent (sofern sich mehrere am selben Tage im Dienst befinden)soll bei Abwesenheit des Stff´s dessen Aufgaben übernehmen. Nachzulesen im Punkt "Tätigkeiten/ Aufgaben im Speziellen", letzter Punkt .

ZitatBei uns gibt´s auch Unstimmigkeiten zur Meldung für den LG EL TH oder EL GSG, da steht im Lehrgangsdatenblatt unter Voraussetzung:"Verwendungsebene StffFhr". Somit entsteht die Diskussion ob ein Dispo zu diesen LG gemeldet werden kann, weil er halt kein StffFhr ist.!
Wie seht Ihr das?

Diese Frage haben wir uns auch schon gestellt. Zumal in der Dienstpostenbeschreibung -TÄTIGKEITEN" im Anhang unter Punkt 7 die Ausbildung- und Fortbildungsmaßnahmen entfallen.
Ich selbst war zu beiden Lehrgängen, Einsatzleitung TH und GSG. Es schadet natürlich auch nicht diese zu absolvieren. Nur eines sollte man auch beachten, dass zu aller erst die Fürhungskräfte diese Lehrgänge absolvieren und zu guter letzt dann auch die Dispos. Zuweilen wird dies anders gehandhabt. Nur wie ihr alle wisst, gibt es nicht allzu viele LG-plätze. Es gehen schon mal Jahre ins Land bis alle diejenigen die diese LG´s benötigen auch erhalten und absolvieren können.


@Disponent,
ZitatWie seht Ihr das?
Nicht umsonst wird in der Umfrage vorgeschlagen, den Dispo nach A 9 zu bewerten.
Im Tätigkeitsbild Dispo steht unter Pkt 2 Fertigkeiten u Kenntnisse:"Grundkenntnisse zum Führen einer fwtakt Einheit bis Zugstärke".

So habe ich das auch verstanden und deshalb sollten auf den Wachen die Disponenten eben NICHT rotieren, wie es oft der Fall ist.
Ich diene nicht der Ehre willen.

Alexander

[quote="Disponent" post=3926]
Nicht umsonst wird in der Umfrage vorgeschlagen, den Dispo nach A 9 zu bewerten.
Im Tätigkeitsbild Dispo steht unter Pkt 2 Fertigkeiten u Kenntnisse:"Grundkenntnisse zum Führen einer fwtakt Einheit bis Zugstärke".
[/quote]

Die im übrigen jeder hat, der einen BIII Lehrgang absolviert hat.

Disponent

@ Alexander

Da irrst Du

B III ist Gruppenführerqualifikation

Warum gibt´s denn dann den Lehrgang WAL/ZgFhr?

Alexander

[quote="Disponent" post=3930]@ Alexander

Da irrst Du

B III ist Gruppenführerqualifikation

Warum gibt´s denn dann den Lehrgang WAL/ZgFhr?[/quote]


Ne, tu ich nicht ...
Das waren die Lernziele die uns damals in Stetten vermittelt wurden.
Wie gesagt, Grundkenntnisse.
Der Lehrgang Zugführer soll dich ja befähigen richtig einen Zug zu führen, dennoch soll der Gruppenführer div Zusammenhänge zum führen von Zügen können um das ganze zu verstehen.

Nach eurer Theorie braucht ja der Disponent ja einen Zugführerlehrgang, oder wo soll er bitteschön die Grundkenntnisse sonst her bekommen?

AllGeier

Schaut mal in die LAPs da wird als Voraussetzung für die Beförderung zum HBM ein Vorbildungslehrgang gefordert. Dies ist der WAL/ZF Lehrgang. Dies war notwendig, nach dem der BIII Lehrgang in die Laufbahnausbildung integriert wurde. Leider haben sich die WBV'en nicht daran gehalten.

Zum Disponenten:
Dieser unterstützt den Einsatzleiter im rückwertigen Raum. Er sollte die selbe Qualifikation haben wie der EL. Ein DP in der A9 wäre schon gerechtfertigt. Als logische Konsequenz kann aber keiner, der nicht diese Befähigung hat als Dispo eingesetzt werden. D.h. Die Verfahrensweise, dass nicht einsatzfähiges Personal dort Dienst tut, ist dann Geschichte!
Die Beträge geben meine private Meinung wieder!

Alexander

[quote="AllGeier" post=3933]
Er sollte die selbe Qualifikation haben wie der EL.
[/quote]
Also zum Teil dann einen B IV?

[quote="AllGeier" post=3933]
Ein DP in der A9 wäre schon gerechtfertigt.
[/quote]
Sorry, auch wenn ich mich jetzt unbeliebt mache.
Eine Hochdotierung für nen Disponenten bei einer Bundeswehrfeuerwehr ist in meinen Augen schon etwas sehr hochgegriffen und spiegelt die tatsächliche Verantwortung keinesfalls wieder.

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