Trennungsgeld

Begonnen von Grisu75, 14. Juli 2013, 11:28 Uhr

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Alexander

[quote="Matze" post=4341]
Frage dazu:
Wenn man mit der Bahn fährt und die BahnCard 50 mit der Nutzungsberechtigung der Bahnklasse 2 nutzt, zahlt man ne gewissen Preis.
Kann man dann den Preis für Bahnklasse 1 einreichen, wenn die Fahrt über 2 Stunden dauert?[/quote]
Es heißt es kann und wenn dann nur wenn die Kosten tatsächlich entstanden sind.
Also 2. Klasse fahren und die Differenz kassieren geht nicht.

ABigOldMan

Wir reden doch über Trennungsgeld (TG) und nicht über Reisekosten bei Dienstreisen, oder?

Also gilt TGV § 5, Absatz 4

... (4) Als Reisebeihilfe werden die entstandenen notwendigen Fahrauslagen bis zur Höhe der Kosten der für den Berechtigten billigsten Fahrkarte der allgemein niedrigsten Klasse ohne Zuschläge eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels vom Dienstort zum bisherigen Wohnort .... und zurück erstattet....

Eine BC 50 wird, im Kostenvergleich, erstattet und danach auch nur noch der Betrag, der für mit BC 50 gekaufte Fahrkarten der 2.Klasse Deutsche Bahn entsteht / entstanden wäre.