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Einstellung auch wenn ich keinen förderlichen Berufsabschluss habe?

Begonnen von Martin, 18. Juli 2012, 11:00 Uhr

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Martin

Ja,

Habt Ihr einen Berufsabschluss der nicht förderlich ist, so kann auf Einzelüberprüfung der Einstellungsbehörde folgende Situationen zur Einstellung führen:


  • mehrjährige Zugehörigkeit zu einer Freiwilligen Feuerwehr (mindestens Truppmannausbildung I + II alter Art - NEU QS1 und QS2), Pflichtfeuerwehr oder Werkfeuerwehr im aktiven Dienst
  • Wenn Ihr Soldatin/Soldat oder ehemalige(r) Soldatin/Soldat in der Bundeswehr gewesen seit, mit entsprechender Dienstzeit in einer förderlichen AVR (Ausbildungverwendungsreihe = Brandschutzunteroffizier/Feldwebel).


Klicke hier für den aktuellen Sachstand: "Einstellung auch wenn ich keinen förderlichen Berufsabschluss habe?"
Gruß Martin ;-)

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AS#44

Hallo zusammen,

wie ist den der aktuelle Stand bei der Einstellung ohne förderliche Ausbildung?
Bin gelernte Fachkraft für Lagerlogistik und arbeite auch seit 11 Jahren in meinem Beruf.

Bin seit 16 Jahren bei der FFW, aktiver Atemschutzgeräteträger sowie Gruppenführer.
Habe ich damit überhaupt eine Chance zum Bewerbungsverfahren eingeladen zu werden?

Alexander

Steht zwar noch da, inwieweit das noch aktuell ist (Beitrag von 2012), kann ich dir leider nicht sagen.
Früher stand mal mehrjährige Mitgliedschaft dabei, auf der mittlerweile überarbeiteten Seite wurde dieser Satz rausgenommen.
Am besten einfach mal anrufen.

Martin

Hallo,

es ist noch aktuell, habe vor kurzem mit dem KC Hannover telefoniert. Erfahrung/Mitgliedschaft ist von Vorteil wenn man kein förderlichen Beruf hat.

Bewerbe dich, Chancen auf jeden Fall!
Gruß Martin ;-)

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boschfme

Hallo,

leider ist es aktuell nicht mehr möglich, einen fehlenden förderlichen Beruf durch eine FF-Qualifikation zu ersetzen.

Martin

Die aktuelle Sachlage stellt sich wie folgt dar:

Bis vor ca. vier Jahren war es möglich das ihr mit entsprechender Ausbildung und langjährige Mitgliedschaft bei der Freiwilligen Feuerwehr (mindestens Truppmannausbildung I + II) das Defizit eines förderlichen Berufes ausgleichen konntet. Somit bestand eine zusätzliche Möglichkeit die Ausbildung zu durchlaufen.
 
Mittlerweile sind die Dienstposten im mittleren Dienst zu ca. 98% besetzt, somit ist diese Regelung gänzlich und ohne Ersatz weggefallen. Zumindest Stand heute.
Ihr könnt euch jetzt ausschließlich mit einem förderlichen Beruf bewerben.

Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAUID; gleich vorgesetzte Ebene des Brandschutzes) hat die Liste der förderlichen Berufe vor kurzem angepasst. Welche Berufe jetzt förderlich sind könnt ihr bei den jeweiligen Karriere-Centern erfragen, leider ist die Liste nicht öffentlich verfügbar.

Ein kleiner Tipp, falls ihr mal früher aufgrund des fehlenden förderlichen Berufes abgelehnt worden seid, empfiehlt es sich eine neue Bewerbung zu starten. Im Wandel der Zeit ändern sich nämlich die Berufsbezeichnungen bzw. kommen neue Bezeichnungen hinzu die es damals nicht gab. Auch sind alle Berufe erneut auf eine Förderlichkeit überprüft worden. Zumindest ist eine erneute Bewerbung einen Versuch wert.
 
Nun zur Seite der Soldaten. Ausbildungverwendungsreihe (AVR) Brandschutzunteroffizier / Feldwebel):

Wenn ihr beim mil. Brandschutz im Feldwebeldienstgrad / Unteroffizierdienstgrad gewesen seid, ist es so, dass ihr als Direkteinsteiger zur BwF wechseln könnt. Das Assessment ist für beide militärischen Laufbahnen identisch wie bei der Laufbahnausbildung. Weiterhin müssen die Feldwebeldienstgrade den Verwaltungslehrgang in Berlin oder Oberammergau mit einer Dauer von 4 Wochen nachholen.

Für die Unteroffiziersdienstgrade ohne Portepee, die nur die BI/BII Ausbildung haben, ist es auch eine Direkteinstellung. Also auch Assessment wie bei einer Bewerbung Laufbahnausbildung. Was euch dann noch fehlt ist die BIII Ausbildung. Diese Ausbildung müsst ihr nachholen, die Ausbildung dauert 6 Wochen. Weiterhin müssen die Unteroffiziere ohne Portepee eine mindestens 18-monatige Tätigkeit im Bereich Brandschutz nachweisen. Die Ausbildungsdauer zählt nicht dazu. Ansonsten kann die militärische Ausbildung nicht angerechnet werden!
Gruß Martin ;-)

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