Anerkennung von Lehrgänge bei der Bw, Freiw. Fw bzw. den Landesfeuerwehrschulen?

Begonnen von Martin, 18. Juli 2012, 18:05 Uhr

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Martin

Entscheidungen über Verkürzung bzw. Anrechnungen für den Vorbereitungsdienstes werden von der zuständigen Dienstbehörde entschieden. Über Art und Umfang kann ich keine Auskunft geben.

Siehe §3 und §9 in der "Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr"

Siehe Laufbahnverordnung (LAP-mftDBwV); zu finden hier.
Gruß Martin ;-)

Kein Support per Private Mitteilungen (PM) durchführen, ausschließlich nur privates. Fragen gehören ins Forum! | Bitte die Regeln zur Netiquette... beachten, danke. | Meine Beiträge sind private Äußerungen und unverbindlich.