Neueste Beiträge

#61
Bei mir hat das ohne Probleme geklappt.
Ich habe nur den Stundenplan eingereicht.
Die Übungen sind wir meisten auch als Staffel gefahren.
#62
Hallo zusammen.
Ich habe erneut die Frage ob es etwas neues bezüglich der Anerkennung des Staffelführer in NRW gibt. Ich würde den B3 bei meiner FF gerne als F3 anerkennen lassen. Dies wird jedoch vom LdF abgelehnt da es sich nur um die Ausbildung als Staffelführer handelt.
Hat jemand da Erfahrung wie das mit der Anerkennung ist und hätte da möglicherweise was schriftliches vom Ministerium oder einer zuständigen Bezirksregierung?

Grüße
#63
Hallo,
ich bin im 2. Jahr des Studiums und habe ende 2020 den Test gemacht und ich kann mich chrmoehl nur anschließen.
Vor allem Mathe ist sehr wichtig (Oberstufe) und wenn du diese "standart-Logik-Aufgaben" kannst und kennst sollte das kein Problem sein.

Viel Erfolg!!
#64
Hallo Black___Tiger,

ich habe die Laufbahnausbildung ohne Studium gemacht da ich das schon in der Tasche hatte.
Ich hatte mein Auswahlverfahren im Dezember 2019.
Einen schriftlichen Test gab es nicht aber einen Computertest mit Deutsch, Englisch, Mathe, Logik und ein Bisschen Mechanik glaube ich. War alles keine Hexerei auf für Leute die schon Länger aus Schule und/oder Studium raus sind.

Nimm den Sporttest nicht zu leicht. Insbesondere bei der Übung auf dem Schwebebalken habe viele ihre Schwierigkeiten. Das sollte man mal irgendwo vorher durchspielen.

Viel Erfolg
#65
Hi,
ich habe vor, mich auf den gfD miS zu bewerben und wollt euch fragen, auf welchem Niveau da der schriftliche Einstellungstest ist.

Danke schonmal
;)
#66
Auswahlverfahren / Antw:Einstellung November 2022...
Letzter Beitrag von firefighter14 - 11. Oktober 2022, 15:52 Uhr
Hallo
Nochmal ne frage gibt es hier nochwelche, die die Zusage aus Stuttgart haben für 2.November?
Vll jemand aus dem Raum Regensburg?
Gruß
#67
Hallo,
zuerst: Ich habe nicht das duale Studium gemacht, sondern nur die Laufbahnausbildung. Aber ich habe Kollegen die den Weg gegangen sind. Wenn jemand eine qualifiziertere Meinung hat 👍.

Nach meinem Wissen gibt eine kurze Einführungsphase in Bergen (2 Wochen).
Dann geht es nach Wuppertal zum Studieren. Das Studium ist immer zu Vorlesungszeiten.
In den Semesterferien erfolgen die feuerwehrtechnische Ausbildung in Bergen und/oder die Praktika auf den Feuerwachen oder Behörden. Die Prüfungen werde auch in den Semesterferien geschrieben. Das macht es in der Tat dann recht sportlich.
In Wuppertal muss man sich glaube ich selbst um eine Wohnung kümmern. In Bergen wohnt man in großräumigen WGs in alten Britischen Offizierswohnungen. 120m² mit 3 Leuten. Nicht immer alles ganz neu aber man kann es aushalten.
Mit Stetten hat man eigentlich nicht zu tun. Die Schule für gehobenen Dienst in Bergen Loheide, circa 30km nördlich von Celle.

Eine alternative Überlegung ist erst ein Studium zu machen und sich dann auf eine Laufbahnausbildung zu bewerben. Vorteil ist hier, dass man das studieren kann was man wirklich will und auch wo man will. Man hat zeitlich nicht ganz soviel Druck.
Nachteil ist das man das Studium selbst finanzieren muss.

Ich hoffe die Infos bringen dich etwas weiter.🚒
#68
Guten Morgen zusammen,

hat jemand Erfahrung mit dem dualen Studium?´
Mich würde der Ablauf der Ausbildungszeit/Studienzeit und die jeweiligen Ausbildungsorte interessieren.

z.B.
1. 6 Monate 1. Semester Studium, Wuppertal
2. 6 Monate FW-B1-Lehrgang, Stetten a. kalten Markt
3. 6 Monate 2. Semester Studium, Wuppertal
....

Es wäre schön, wenn mir hier jemand einen ungefähren Ablaufplan geben könnte.

Außerdem hätte ich gerne Erfahrungen von bisherigen Studierenden, wie die Auslastung in den 3.5 Jahren ist. Ich stelle mir das recht sportlich vor in dieser Zeit Bachelor und B1-B4/5 mit entsprechender Vorbereitung unterzubringen.
Ist das ganze zeitlich gut verteilt, oder kommen teilweise viele Prüfungen gleichzeitig?
Wie ist es mit der wohnsituation? Ist ein Hauptwohnort nahe Wuppertal sinnvoll und dann eine Beherbergung in Stetten zu den jeweiligen Feuerwehrpraktischen Zeiträumen?

Außerdem würde mich interessieren, ob der Sporttest für das duale Studium identisch mit dem mD ist. Ich finde leider nur den Sporttest hierzu.

Vielen Dank für die Erfahrungen.

MkG
#69
Einstellungsvoraussetzungen / Antw:Bildungsvoraussetzungen D...
Letzter Beitrag von Sinus - 08. September 2022, 19:23 Uhr
Nochmal, der B IV hat mit der Laufbahnbefähigung erst einmal nichts zu tun. Einzig, dass er Bestandteil der LfBAusb sein kann - nicht muss. Dies gilt gleichermaßen für alle anderen Fachlehrgänge, wie bspw. B III, B VI oder sonst was für Lehrgänge. Dies würde schon am erforderlichen Umfang des Erwerbs einer LfBBef (müsste dann nämlich mind. 18 Monate dauern) scheitern. Ansonsten ist das schon so, wie Autor: Alexander es beschrieben hat.
Sollten tatsächlich Ernennungen nur aufgrund des B IV durchgeführt worden sein, ohne dass die Bildungsvoraussetzungen und sonstigen Voraussetzungen vorlagen, handelt es sich um lupenrein rechtswidrige, jedoch - und dies zu meinem Bedauern(!) - wirksame Ernennungen.
Mich würde es im Übrigen nicht wundern. Die vom BAPersBw haben schon ganz andere Sachen durchgezogen.
#70
Einstellungsvoraussetzungen / Antw:Bildungsvoraussetzungen D...
Letzter Beitrag von Alexander - 07. September 2022, 11:07 Uhr
Zitat von: Simeon am 07. September 2022, 06:16 Uhr
Ich habe an keinem Auswahlverfahren des Bundes teilgenommen, korrekt.
Wie geschrieben ich kenne min 4 Kameraden die Ihren B4 über den BFD an unterschiedlichen LFS absolviert haben und ohne Umwege direkt zur BwFw gegangen sind. Von einem weiß ich dass er definitive Leiter der Feuerwache ist.
Keiner von Ihnen hat studiert oder vor der Ausbildung ein Auswahlverfahren des Bundes teilgenommen.
Der unterschied ich bin Bereich Süd und die vier in den anderen drei Himmelsrichtungen.
Fakt ist aber, es bedarf eines Studiums.
Bewirb dir halt in einer anderen Himmelsrichtung.
Auch das Auswahlverfahren spielt dafür keine Rolle, du hast erstmal nach dem Gesetz keine Laufbahnbefähigung.
Außer es gibt irgendwelche Ausnahmeregeln die so nicht im Netz stehen.

Zitat:"Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung - BLV)
§ 7 Laufbahnbefähigung
Bewerberinnen und Bewerber erlangen die Laufbahnbefähigung

1. durch den erfolgreichen Abschluss eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes des Bundes oder eines Aufstiegsverfahrens des Bundes oder
2. durch Anerkennung, wenn sie außerhalb eines Vorbereitungsdienstes des Bundes oder eines Aufstiegsverfahrens des Bundes Folgendes erworben haben:
  a) die für die entsprechende Laufbahn vorgeschriebene Vorbildung oder
  b) die erforderliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung."


"Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung - BLV)
§ 20 Gehobener Dienst
(1) Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des gehobenen Dienstes nach § 7 Nummer 2 Buchstabe a setzt Folgendes voraus:

1. einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor oder einen gleichwertigen Abschluss, wenn die jeweilige Ausbildung inhaltlich den Anforderungen eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes entsprochen hat, oder
2. einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor sowie eine hauptberufliche Tätigkeit oder einen Abschluss, der einem Bachelor gleichwertig ist, sowie eine hauptberufliche Tätigkeit.
https://www.gesetze-im-internet.de/blv_2009/__20.html

Also stellen wir fest, erstmal gilt für dich §7(2)  da du ja die Ausbildung nicht beim Bund gemacht hast, sondern in einem anderen Bundesland.
Nun kommt §20 zum tragen und dort steht drin, die Laufbahnbefähigung wird nur anerkannt wenn du vor ein Studium hattest.

Wie gesagt, keine Ahnung ob es noch weitere interne Regeln gibt, aber das ist erstmal das Grundsätzliche.