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Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Auswahlverfahren => Thema gestartet von: Jakob am 30. Dezember 2010, 00:22 Uhr

Titel: Fragebogen ausfüllen! Auch Fragebogen § 30 Straßenverkehrsgesetz?
Beitrag von: Jakob am 30. Dezember 2010, 00:22 Uhr
Hallo!

Aufgrund eines Gefallen für einen Arbeitskollegen, muss ich morgen meine Fleppen für 4 Wochen abgeben.

Ich hatte mich aber vorher beworben und nun kamem auch glücklicherweise die Unterlagen mit dem Fragebogen zwecks Auszug Verkehrszentralregister.
Ich stehe zu den 3 Punkten in Flensburg und dem Fahrverbot....besser so als das er sein Job verliert.

Aber meine Frage ist: Ich werde den Bogen wahrheitsgemäß ausfüllen und ihnen die Erlaubnis geben.
Ich denke das ich dann aber "raus" bin, oder? Wegen den 4 Wochen Führerscheinentzug!

Was denkt ihr?


Gruß
Titel: Aw: Fragebogen ausfüllen! Auch Fragebogen § 30 Straßenverkehrsgesetz?
Beitrag von: Alexander am 30. Dezember 2010, 05:46 Uhr
Du hast dich bei der Bundeswehrfeuerwehr beworben?
Und gibst jetzt für deinen Kumpel deine eigene Fahrerlaubnis weg?
Denkt dran, das dein Kumpel hier eine Straftat begeht.
Bei dir bin ich mir da nicht so sicher ob du auch eine Straftat begehst.
Zusätzlich, je nachdem warum er 4 Wochen den Führerschein abgegeben muß, kann es dir das Genick beim mündlichen Einstellungsgespräch brechen.
Titel: Aw: Fragebogen ausfüllen! Auch Fragebogen § 30 Straßenverkehrsgesetz?
Beitrag von: Martin am 30. Dezember 2010, 07:37 Uhr
Moin Jakob,

ich kann mich nur der Meinung von Alexander anschließen. In deiner Situation hätte ich das nicht gemacht,  wenn man obendrein davon mal absieht das das wohl eine Strafttat ist so kann ich nur sagen "Hauha"...

Eine weitere Antwort von mir dazu steht hier:
Mündliches Auswahlverfahren (https://www.bundeswehr-feuerwehr.de/index.php?topic=1542.0)

§ 271 StGB
mittelbare Falschbeurkundung ist das und kann mit Freiheitsstrafen von 3 Monaten bis 5Jahren geahnded werden. Glaub aber nicht bei Einzelfällen. Der Versuch ist jedoch strafbar!
Titel: Aw: Fragebogen ausfüllen! Auch Fragebogen § 30 Straßenverkehrsgesetz?
Beitrag von: AllGeier am 30. Dezember 2010, 10:07 Uhr
[quote="Jakob" post=664]Hallo!

Aufgrund eines Gefallen für einen Arbeitskollegen, muss ich morgen meine Fleppen für 4 Wochen abgeben.

Ich hatte mich aber vorher beworben und nun kamem auch glücklicherweise die Unterlagen mit dem Fragebogen zwecks Auszug Verkehrszentralregister.
Ich stehe zu den 3 Punkten in Flensburg und dem Fahrverbot....besser so als das er sein Job verliert.

Aber meine Frage ist: Ich werde den Bogen wahrheitsgemäß ausfüllen und ihnen die Erlaubnis geben.
Ich denke das ich dann aber "raus" bin, oder? Wegen den 4 Wochen Führerscheinentzug!

Was denkt ihr?


Gruß[/quote]

Hallo Jakob,

wenn ich in der Auswahlkomission sitzen würde. Ein sofortiges NEIN. Von einem Beamten erwartet man ein positive Einstellung zu den Gesetzten die in diesem Land Gültigkeit haben.

Noch etwas im Vertrauen, solch eine Gefälligkeit wird Dir niemals gedankt, von niemanden. Auch halte ich solche Postings nicht für sehr vorteilhaft, da hier auch Entscheidungsträger mitlesen......!!

Gruß

AllGeier