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Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Generelle Fragen zur Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Thema gestartet von: Markus am 22. Oktober 2009, 23:41 Uhr

Titel: Einstellung wenn fertig Ausgebildet
Beitrag von: Markus am 22. Oktober 2009, 23:41 Uhr
Hallo zusammen...

Ich bin seit über einem Jahr bei einer Werkfeuerwehr Hauptberuflich im 24h dienst eingestellt und werde Laut meinem Chef nächstes Jahr zum Idf nach Münster gehen und meinen B3 absolvieren.

Wie sind eure Erfahrungen damit wenn sich jemand mit dieser Qualifikation bei einer Bundeswehr Feuerwehr bewirbt?

Habe keine B1 Ausbildung gemacht sondern den normalen gang wie in der FF.

Über zahlreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.
Titel: Aw: Einstellung wenn fertig Ausgebildet
Beitrag von: Martin am 23. Oktober 2009, 08:47 Uhr
Hallo Markus

wenn ich das richtig verstanden habe machst du den BIII beim Institut der Feuerwehr NRW (Münster). Lernziel soll die Ausbildung zum Gruppenführer in der Berufsfeuerwehr (für hauptberufliche Feuerwehrangehörige) sein.

Gemäß Informationen des Institutes soll der Lehrgang den seit 2008 bisherigen B mD (F) (Führungslehrgang für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst)ersetzen.

Ich persönlich denke schon das du damit die entsprechende Qualifikation für den mittleren Dienst (mD) mit dieser Ausbildung mitbringst. Du hast ja auch, wie ich denke, schon mehrjährige Erfahrungen bei der FF gesammelt.

Die Wehrbereichsverwaltungen (WBV) können momentan gar nicht soviele Leute ausbilden wie sie überhaupt benötigen. Momentan bewerben sich sehr viele die eine abgeschlossene BIII Ausbildung im Bereich mD nachweisen können. Nach eingehender Prüfung der Bewerbungsunterlagen durch die WBV könnte man bestenfalls sogar gleich als Beamter auf Lebenszeit ernannt werden.

Für deinen Fall empfehle ich dir, das du dich bei einer für dich zuständigen Wehrbereichsverwaltung "schlau" machst, die Chancen stehen momentan recht gut. ;)

Schau mal hier nach den Bewerbungsadressen:
https://www.bundeswehr-feuerwehr.de/index.php?topic=1735.0

Gruß

Martin
Titel: Aw: Einstellung wenn fertig Ausgebildet
Beitrag von: AllGeier am 23. Oktober 2009, 09:07 Uhr
Hallo,

ich bin der Meinung das es mit diesem Werdegang sehr schwierig wird bei der Bundeswehr unter zu kommen. Dies hat damit zu tun, dass bis jetzt nur Kollegen mit eine Laufbahnausbildung, d.h Beamte von kommunaler Seite eingestellt wurden. Ich kenne einen Fall eines Werkfeuerwehrmannes, der musst sich dem ganz normalen Auswahlverfahren stellen, wurde eingestellt und absolviert jetzt seine 18 monatige Laufbahnausbildung. Es wurde ihm keine Verkürzung der Ausbildung zugestanden!

Dich denke dies hat rein beamtentechnische Gründe. Wie schon Martin geschrieben hat, bei der WBV nachfragen!

Gruß
Manfred
Titel: Aw: Einstellung wenn fertig Ausgebildet
Beitrag von: Alexander am 23. Oktober 2009, 15:35 Uhr
Und ich denke das hier das fast das größere Problem sein drüfte.

Markus schrieb:
Zitat

Habe keine B1 Ausbildung gemacht sondern den normalen gang wie in der FF.


Und das nächste wie AllGeier geschrieben hat, daß fehlen der beamtenrechtlichen Vorraussetzung.
Eignung und Befähigung (Nachweisen durch das Auswahlverfahren)
und dann eben die Laufbahnprüfung, die man ja als Werkfeuerwehrmann nicht macht.
Titel: Aw: Einstellung wenn fertig Ausgebildet
Beitrag von: Martin am 23. Oktober 2009, 17:18 Uhr
@Markus

Martin schrieb:
Zitat
Hallo Markus

1. ...Ich persönlich denke schon das du damit die entsprechende Qualifikation für den mittleren Dienst (mD) mit dieser Ausbildung mitbringst.

2. ...Momentan bewerben sich sehr viele die eine abgeschlossene BIII Ausbildung im Bereich mD nachweisen können.


Ich bins nochmal.

Nicht das jetzt meine Aussage bei dir falsche Hoffnungen erweckt hat, dass du reibungslos wechseln kannst. Ich weise daraufhin das meine Aussagen sich auf den mitteren Dienst (mD) bezogen und der mittlere Dienst schliesst nun mal mit einer Laufbahnausbildung/Prüfung (BIII) ab.

Ich wollte das jetzt nur nocheinmal klar stellen, habe mich wohl ein bisschen falsch ausgedrückt nicht das es da zu Missverständnissen kommt.

Manfred und Alexander haben da schon Recht.

Gruß

Martin
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