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Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Während der Laufbahnausbildung => Thema gestartet von: Spunky8 am 19. Juni 2014, 20:23 Uhr
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Hallo.
Habe mich bei der Bundeswehr Feuerwehr beworben.
Meine Frage ist nun: muss ich während der Ausbildung den Rettungsschwimmer absolvieren und auch bestehen oder ist es kein muss?
Da ich nicht der beste Schwimmer bin, habe ich Angst das ich diesen nicht schaffe.
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Musst keine Angst haben. Bei uns war er keine Pflicht, aber mit etwas Training schafft man das schon.
Gruß
Rainer
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Der Rettungsschwimmer ist zwar Bestandteil der Sportausbildung während des Grundlehrganges, Teilnahme also Pflicht, ein Bestehen/ nicht Bestehen wirkt sich aber nicht auf die "Note" aus...
Es ist auf jeden Fall eine willkommene Abwechslung im Grundlehrgang und hat noch keinem geschadet...
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Bei uns war die Teilnahme sogar freiwillig, da er außerhalb der Dienstzeit gemacht wurde und wir hatten auch einige dabei, die nicht die besten Schwimmer waren also bloß kein Stress deswegen.
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Danke für die schnellen Antworten....,
Damit habt ihr mir meine Entscheidung leichter gemacht.
Ich bin natürlich schon bemüht den Rettungsschwimmer abzulegen, aber so entsteht nicht dieser Druck.