Schönen guten Morgen,
zwei Kollegen von mir, waren in Stetten auf Lehrgang und dort unten sagten Sie, dass man ohne den Eintrag Modul 1 - 2 - 3 in die Bescheinigung keine Motorkettensäge bedienen darf.
Wir haben unsere Berichtigung in Faßberg, Stetten oder bei der BF gemacht.
Ist da was dran ?
[quote="Flohfeuerwehr" post=2138]Schönen guten Morgen,
zwei Kollegen von mir, waren in Stetten auf Lehrgang und dort unten sagten Sie, dass man ohne den Eintrag Modul 1 - 2 - 3 in die Bescheinigung keine Motorkettensäge bedienen darf.
Wir haben unsere Berichtigung in Faßberg, Stetten oder bei der BF gemacht.
Ist da was dran ?[/quote]
Theoretisch ja, irgendwo mußt du einen Nachweis haben.
Wir haben damals zB einen Pionierberechtigungsschein bekommen.
Ja, den haben wir auch (Pionierberechtigungsschein) nur das da eben nicht die Module drinstehen, das ist das Problem.
Wir haben vor kurzem Modul 1 bis 3 bei uns beim Bundesforst gemacht. Mit Modul 2 darf man liegendes Holz, auch unter spannung, sägen. Modul 3 ist Fällen von Bäumen. Es wird dann noch zusätzlich eingetragen bis zu welchem Durchmesser man fällen darf. Modul 1 ist bedienung und Pflege.Modul 1 und 2 reichen also zum Sägen, wenn du keine Bäume fällen willst.