Entscheidungen über Verkürzung bzw. Anrechnungen für den Vorbereitungsdienstes werden von der zuständigen Dienstbehörde entschieden. Über Art und Umfang kann ich keine Auskunft geben.
Siehe §3 und §9 in der "Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr"
Siehe Laufbahnverordnung (LAP-mftDBwV); zu finden hier (https://www.bundeswehr-feuerwehr.de/index.php?action=downloads;sa=view;down=2).