Die Chance ist im Prinzip gut, wenn gleich das nur das Bundesverwaltungsamt/Karrierezentren weiß wieviel sie übernehmen wollen. Die Bw-Feuerwehren haben alle mit dem Arbeitszeiterlass zu kämpfen (max. in einem 7 Tageszeitraum höchsten 48 Stunden auf das gesamte Jahr durchschnittlich gesehen). Vereinzelnt kann jeder Beamte sich bis zu 54 Stunden freiwillig verpflichten, dies ist aber nur zeitlich bis 2017 begrenzt.
HINWEIS:
Generell gibt es kein Recht auf Übernahme nach erfolgreicher Abschlußprüfung. Kraft Gesetz (Bundesbeamtengesetz BBG § 37, Abs. 2 (http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__37.html)) ist der Beamte auf Widerruf entlassen wenn er erfolgreich die Laufbahnprüfung bestanden hat.
Es ist doch aber der normal Fall, dass man übernommen wird? Sehe ich das Falsch? Natürlich kein Anspruch auf Übernahme aber sehr hohe Wahrscheinlichkeit?
Es wird nur nach Bedarf ausgebildet, also in der Regel auch übernommen ;-)