Änderungen in den persönlichen Verhältnissen (z. B. Umzug, Änderung des Familienstandes, Änderung der Bankverbindung, Geburt eines Kindes, etc.) sind unverzüglich auf dem Dienstweg der personalbearbeitenden Dienststelle vorzulegen.
Die personalbearbeitenden Dienstelle wird entsprechende Änderungsmeldungen erstellen.