Förderliche Berufe im Sinne der Laufbahnvorschriften gelten Berufe, die nach dem Berufsbild geeignet sind die Vorraussetzung für die Ableistung des Vorbereitungsdienstes (= Laufbahnausbildung) zu schaffen. Ohne Berufsabschluß braucht man sich erst gar nicht zu bewerben!
Als förderliche Berufe im Sinne der Laufbahnvorschriften gelten Berufe (im Grunde alle handwerklichen Berufe), die nach dem Berufsbild geeignet sind (z.B. als Mechaniker, Schlosser, Installateur, Elektriker, Maler, Maurer, Tischler, Gartenbauer.