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Die Bundeswehrfeuerwehr – Dienstleister für die Truppe |
BS13_04_Artikel_Bundeswehr.pdf
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Beschreibung: Die Ausbildung erfolgt analog zu zivilen Feuerwehren
An Standorten mit einem besonderen militärischen Gefahrenpotenzial unterhält die Bundeswehr eigene Feuerwehren. Die Aufgaben gehen dabei in der Regel über die üblichen Anforderungen ziviler Feuerwehren hinaus. Der Beitrag stellt die Arbeit der Bundeswehrfeuerwehren vor und geht dabei vor allem auch auf die Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten sowie die Ausbildung der Bundeswehrfeuerwehrleute ein.
Objekte und technische Einrichtungen, deren Betrieb besondere Risiken hervorrufen oder von denen im Ereignisfall spezielle Gefahren ausgehen, bedürfen eines besonderen Schutzes. Dies gilt natürlich auch für Einrichtungen, Anlagen und Geräte der Bundeswehr. Der Dienst an der Waffe, als sinnbildliche Tätigkeit des Soldaten, erfordert zwangsläufig besondere Maßnahmen. Dass die Gefahrenabwehr auf Panzerschießbahnen, an Kampfjets, Schiffen oder in Untertageanlagen nicht Aufgabe der kommunalen Feuerwehr sein kann, sollte einleuchten.
Der Brand- und der Katastrophenschutz sind gemäß Artikel 30 Grundgesetz (GG) Angelegenheiten der Länder. Diese haben die Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz und regeln daher den Brand- und Katastrophenschutz mit Landesgesetzen.
Für Interessierte die weiterlesen möchten, habe ich hier den Artikel als Download bereitgestellt.
Der Artikel wurde freundlicherweise von Sören Börner und Andreas Hamann bereitgestellt. Beide sind dem Zentrum Brandschutz der Bundeswehr angehörig, danke.
Quelle: [Brandschutz] Deutsche Feuerwehr-Zeitung 4/13
15. November 2014, 15:38 Uhr
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bundeswehr-feuerwehr.de
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