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Autor Thema: Erfahrungsstufe nach Beförderung  (Gelesen 24856 mal)

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  • GrissuJG74

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    am: 28. Januar 2011, 07:19 Uhr
    Hallo zusammen,

    vielleicht kann mir ja einer von Euch weiterhelfen,
    wie war das denn bei Euch nach einer Beförderung, ist bei Euch die Erfahrungsstufe gleich geblieben bzw. normal weitergelaufen?

    Bei uns wurden einige BM's zu OBM`s Befördert aber in der Erfahrungsstufe zurückgestuft.
    Also zum Beispiel:

    Vorher:  A 7  Erfahrungsstufe 5
    Nachher: A 8  Erfahrungsstufe 4

    Wird das in anderen WBV'en anders gehandhabt?

    Vielen Dank im Voraus

    GrissuJG74
     



    Abraxsas

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    Antwort #1 am: 28. Januar 2011, 17:27 Uhr
    Hallo zusammen...

    ich kann zwar keine Antwort zu dem Thema geben aber ich würde gerne die Fragen ein bisschen erweiter.
    Kann vielleicht mal jemand erklären wie das genau mit den Erfahrungsstufen läuft.
    Also so wie ich das verstanden habe gab es damals Altersstufen, in die man je nach Lebensalter eingeortnet wurde. Das sind ja jetzt diese Erfahrungsstufen ?! (richtig?)

    Wenn man jetzt aus der Ausbildung raus ist, fängt man Automatisch immer bei 1 an oder wird die Ausbildung angerechnet? In welchen Abständen wird man denn hochgestuft?

    Wäre auch froh um ein paar Antworten

    Gruß
    Tim
     


    Martin

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    Antwort #2 am: 29. Januar 2011, 11:57 Uhr
    @Abraxsas


    Erfahrungsstufen

    Das bislang grundsätzlich an dem Lebensalter orientierte Besoldungsrecht wird vom Gesetzgeber zugunsten der Anerkennung von beruflicher Erfahrung aufgegeben (Mit Veröffentlichung des Dienstrechtsneuordnungsgesetztes vom 05. Februar 2009). Entscheidend ist zukünftig ausschließlich, wann der Beamte zum öffentlichen Dienst kommt und ob er ggf. über Erfahrungszeiten verfügt, die berücksichtigt werden können.

    Für jeden Beamten wird unabhängig vom Alter und der Besoldungsgruppe nach der ersten Ernennung mit Anspruch auf Dienstbezügen im Anwendungsbereich des Bundesbesoldungsgesetzes die Stufe 1 der neuen Grundgehaltstabelle festgesetzt, soweit nicht Erfahrungszeiten nach § 28 BBesG anerkannt werden. Damit werden die komplizierten Berechnungen des Besoldungsdienstalters obsolet. Der bislang in zwölf Stufen erfolgte Aufstieg in den Erfahrungsstufen, wird zukünftig für alle Besoldungsgruppen einheitlich nach einem Zwei-, Drei-, Drei-, Drei-, Vier-, Vier-, Vier-Jahresrhythmus vollzogen.

    Sollte alles optimal laufen, so kann man innerhalb von 23 Jahren sein Endgrundgehalt, die Erfahrungsstufe 8 erreicht haben.

    Siehe auch hier noch mal https://www.bundeswehr-feuerwehr.de/index.php?topic=1733.0

    Berücksichtigungsfähige Zeiten

    Unter bestimmten Voraussetzungen werden (können) auch Zeiten vor der ersten Ernennung mit Anspruch auf Dienstbezüge als Erfahrungszeit anerkannt (werden). Dabei ist zu unterscheiden zwischen anzuerkennenden Zeiten und solchen, die „nur“ anerkannt werden können. Anerkannt werden grundsätzlich alle diejenigen gleichwertigen hauptberuflichen Zeiten, die der Beamte außerhalb eines Soldatenverhältnisses, im öffentlichen Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherren oder im Dienst von öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften und ihren Verbänden verbracht hat und die nicht Voraussetzung für die Zulassung zu der Laufbahn sind. Eine Gleichwertigkeit ist anzunehmen, wenn sie in ihrer Wertigkeit jedenfalls zum überwiegenden Teil der Funktionsebene des konkreten Dienstpostens entspricht.

    Zudem werden Zeiten des Zivil- und Wehrdienstes, die in einem zeitlichen Zusammenhang zum Eintritt in das Beamtenverhältnis stehen, anerkannt. Weitere hauptberufliche Zeiten, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind, können ganz oder teilweise anerkannt werden, soweit diese für die Verwendung förderlich sind. Dazu zählen Berufszeiten, die für die Wahrnehmung der künftigen Dienstaufgaben von konkretem Interesse sind. (evtl. Zeiten aus Berufsfeuerwehrzeiten z.B. -> bei Wechsel von BF zur BwF)


    Wenn du also keine anrechenbare Zeiten hast, dann fängst du ab der Ausbildung bei Stufe 1 an!

    Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen... ;)
    Gruß Martin ;-)

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    kevin1981

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    • Feuerwache Eft-Hellendorf
    Antwort #3 am: 29. Januar 2011, 12:13 Uhr
    Also,das ist so ein Thema. Jetzt wissen wir auch warum man einen Verwaltungslehrgang während der LAP machen muß. Ein paar Beispiele aus eigener bzw. Erfahrungen von Kollegen.
    1. Richtig, es gab frührer ( so lange ist das nicht her ) Altersstufen in denen man in einem bestimmten Rythmus gestiegen ist. 21 J, 23 J usw... ! Das ging automatisch. Dann wurden 2008 so genannte Erfahrungsstufen eingeführt die sich auch genau so wie die Altersstufen periodisch erhöhen. Der Unterschied hierbei ist nur das im Gegensatz zur Altersstufe die Erfahrungsstufe nicht steigen muß bzw. frührer steigen kann. Das liegt aber am Dienststellenleiter.
    Nach der Einführung der Erfahrungsstufen wurden alle Beamte,Richter Soldaten welche nach diesem System bezahlt werden umgewandelt und zwar so das keinem einen finanziellen Nachteil entsteht.
    2. Die Altersstufe bzw Erfahrunsgstufe kann bei frührerer Verwendung im
       - im öffentlichen Dienst
       - In einer vergleichbaren Laufbahngrupe
       anerkannt bzw. übernommen werden
    In meinem Fall war das so: Ich war vor der BwFw Soldat auf Zeit in der Laufbahn der Unteroffiziere
       - im öffentlichen Dienst ( Soldat )
       - in einer vergleichbaren Laufbahngruppe ( UffzGrp Besold. A 5 bis A 9 etspricht mittlerer Dienst)

    Ich wurde 2008 als SaZ mit der Altersstufe 4 entlassen und wurde nach bestandener LAP in der Erfahrungsstufe 3 eingestellt.

    Also bei der Einstellung kommt es darauf an was man vor der BwFw gemacht hat. Ich hatte Kollegen in der Ausbildung die schon über 30 jahre alt waren. Diese waren vor der BwFw ganz normal als Arbeitnehmer tätig. Sie wurden nach der LAP mit der Erfahrungsstufe 1 eingestellt was natürlich bis vor ein paar Jahren anders gewesen wäre nämlich dem Alter entsprechent...!!!

    So ich hoffe das ich ein bisschen aufklären konnte und appeliere an alle die in der Ausbildung sind ( Hört auf dem Verwaltungslehrgang gut zu, dort werden genau solche Dinge angesprochen und die Dozenten kennen sich 100 % mit diesen Dingen aus )

    Gruß und ein schönes Wochenende


    Kevin
     



    kevin1981

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    • Feuerwache Eft-Hellendorf
    Antwort #4 am: 29. Januar 2011, 12:17 Uhr
    Hallo Martin da haben wir wohl zum gleichen Zeitpunkt geantwortet. Na ja, habs mit eigenen Worten formuliert und an meiner eigenen Person als Beispiel fest gemacht.
    Denke aber jetzt sollte die Sache klar sein :-)

    Gruß Kevin
     


    Martin

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    Antwort #5 am: 29. Januar 2011, 12:20 Uhr
    @GrissuJG74

    Das hat was mit der Überleitung nach dem Besoldungsüberleitungsgesetz (BesÜG) zu tun.

    Bitte in der Anlage Überleitungsstufen den Punkt 3 durchlesen, der erklärt es eigentlich warum eine Rückstufung stattgefunden hat. Die Kol. hatten mit Sicherheit nur eine Übergangsstufe auf Ihrer Gehaltsbescheinigung.

    Ich hoffe ich konnte weiterhelfen. ;)
    Gruß Martin ;-)

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  • Beitrag Starter
  • GrissuJG74

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    Antwort #6 am: 29. Januar 2011, 14:04 Uhr
    Danke für die Auskunft, ich werde mich da nochmal schlau machen ob die Kollegen in einer Übergangsstufe waren.

    Schönes Wochenende

    GrissuJG74
     


    Alexander

    Antwort #7 am: 29. Januar 2011, 14:36 Uhr
    Zitat von: "kevin1981" post=716

    Dann wurden 2008 so genannte Erfahrungsstufen eingeführt die sich auch genau so wie die Altersstufen periodisch erhöhen.


    Dann hast du aber nicht richtig aufgepaßt im Verwaltungslehrgang. ;-)
    Die Erfahrungsstufen wurden erst mit dem DNeuG zum 1. Juli 2009 eingeführt.
     



    kevin1981

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    • Feuerwache Eft-Hellendorf
    Antwort #8 am: 29. Januar 2011, 17:59 Uhr
    Ja natuerlich eingefuehrt in 2009 ich hatte aber schon in 2008 die zukuenftige erfahrungsstufe dahinter stehen.

    Guss !
     


    Blackwater281

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    Antwort #9 am: 03. Februar 2011, 06:34 Uhr
    Guten Tag,

    hab die Diskusion etwas verfolgt, und das mit dem teil für Soldaten nicht ganz verstanden.

    Darum meine frage: Ein Soldat A7 Erfahrungsstufe 4, wechselt zur BwFw. Kann er dann seine Erfahrungsstufe mit nehmen, oder nicht? Weil so weit ich weiss, darf nicht zurück gestuft werden, oder lieg ich da falsch?

    Mfg marc
     


    Alexander

    Antwort #10 am: 03. Februar 2011, 07:45 Uhr
    Zitat von: "Blackwater281" post=730
    Guten Tag,

    hab die Diskusion etwas verfolgt, und das mit dem teil für Soldaten nicht ganz verstanden.

    Darum meine frage: Ein Soldat A7 Erfahrungsstufe 4, wechselt zur BwFw. Kann er dann seine Erfahrungsstufe mit nehmen, oder nicht? Weil so weit ich weiss, darf nicht zurück gestuft werden, oder lieg ich da falsch?

    Mfg marc


    Sicher könnten die zurückstufen, bei der Besoldungsgruppe wird es auch regelmäßig gemacht, nur die Erfahrungsstufen, die können und werden dir auch angerechnet.
     


     

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