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Autor Thema: Zulage für zivilen Meister und Techniker  (Gelesen 14709 mal)

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  • Beitrag Starter
  • Michael

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    • Letzter Login :14. März 2019, 13:23 Uhr
    Hallo zusammen,

    ich habe mal ne Frage, ich habe einen Meister in einem Handwerk. Und ich habe mal gehört, das es dafür eine Zulage gibt. Ist das richtig, oder habe ich das nur falsch Verstanden?
     



    Alexander

    Antwort #1 am: 12. Juli 2013, 20:46 Uhr
    Zitat von: "Michael" post=2437
    Hallo zusammen,

    ich habe mal ne Frage, ich habe einen Meister in einem Handwerk. Und ich habe mal gehört, das es dafür eine Zulage gibt. Ist das richtig, oder habe ich das nur falsch Verstanden?


    Das ist richtig.
     


    Grisu75

    Antwort #2 am: 12. Juli 2013, 20:47 Uhr
    Das ist richtig. Wegen der beantragung würde ich dein Sachbearbeiter der WBV anrufen.
    Gewohnheit :pinch: , heißt jetzt ja dienstleistungszentrum Bundesverwaltungsamt.
    Wenn jeder nur an sich denkt, ist auch an alle gedacht ;)
     


  • Beitrag Starter
  • Michael

    • Neuling
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    • Beiträge: 27
    • Letzter Login :14. März 2019, 13:23 Uhr
    Antwort #3 am: 12. Juli 2013, 21:34 Uhr
    Ich habe diesbezüglich schon mit meinem Sachbearbeiter geredet, der meine Abrechnung schreibt. Er wusste es nicht. Und die Sachbearbeiterin die für die Erfahrungsstufe, Probezeit und Dienstjubiläum zuständig ist, hat gesagt, das die Beschäftigungsstelle zuständig ist und immer so weiter. Habt ihr Tipps oder Telefonnummer für WBV West.
     



    Flohfeuerwehr

    Antwort #4 am: 12. Juli 2013, 22:23 Uhr
    Hallo Michael,

    unser Chef hat auch einen Meistertitel, ihm wurde die Zulage nicht gewährt, weil er nicht in seinem Meisterberuf arbeitet, sondern als FwM,ob das nun richtig ist, kann ich aber nicht bwerten.
     


    Grisu75

    Antwort #5 am: 12. Juli 2013, 22:28 Uhr
    WBV Süd hatte damals die Zulage einem Kollegen von mir gewährt ( Schornsteinfegermeister )
    Doch was in Süd gilt muß ja nicht im restlichen Deutschland gelten  :S
    Wenn jeder nur an sich denkt, ist auch an alle gedacht ;)
     


    Andichan

    Antwort #6 am: 13. Juli 2013, 08:29 Uhr
    @Grisu75
    Zitat
    Doch was in Süd gilt muß ja nicht im restlichen Deutschland gelten :S


    Da sind wir wieder beim Thema, oder was. Natürlich muss das was im Süden gilt auch für den Rest des deutschen Lande gelten. Wenn ich mich recht erinnere gab´s da mal vor, ich weis nicht mehr, langer Zeit über den VBB eine Info.

    Wer einen anerkannten Meisterabschluss besitzt dem wird auch die entsprechende Zulage gewährt. Dies gilt zumindest für Kfz-Meister, oder wie wir und noch erinnern können, für sog. Berufe die Feuerwehrförderlich sind. D.h. Handwerksberufe, ausgenommen werden wohl Berufe wie Bäckermeister o.ä. sein, obwohl man nen guten Bäcker oder Koch auf ner Wache gut gebrauchen kann.

    Jedenfalls haben wir hier Kollegen denen wurde dies anerkannt, auch außerhalb von Bayern.

    Trotzdem nen schönen Gruß nach Fürsty, meine alte Dienststelle.
    Ich diene nicht der Ehre willen.
     


    Martin

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    Antwort #7 am: 13. Juli 2013, 10:37 Uhr
    Zitat von: "Andichan" post=2449


    Wer einen anerkannten Meisterabschluss besitzt dem wird auch die entsprechende Zulage gewährt. Dies gilt zumindest für Kfz-Meister, oder wie wir und noch erinnern können, für sog. Berufe die Feuerwehrförderlich sind. D.h. Handwerksberufe, ausgenommen werden wohl Berufe wie Bäckermeister o.ä. sein, obwohl man nen guten Bäcker oder Koch auf ner Wache gut gebrauchen kann.


    Das stimmt!

    Schreiben DIN A4 Links gelocht zu deinem zuständigen Bundesverwaltungsamt, mit der Beantragung der Zulage für den Meistertitel und ne Kopie des Meisterbriefes rein.

    Und dann geht das seinen WEG. Gilt für alle die einen entsprechenden Meiter-/Technikertitel haben :woohoo:
    Gruß Martin ;-)

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  • Beitrag Starter
  • Michael

    • Neuling
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    • Letzter Login :14. März 2019, 13:23 Uhr
    Antwort #8 am: 13. Juli 2013, 15:00 Uhr
    Danke schön, ich versuche es mal so.
     


     

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