Nach Ernennung zur Beamtin / zum Beamten auf Probe erhaltet Ihr Dienstbezüge. Die Höhe ist im Bundesbesoldungsgesetz geregelt. Die Bezüge bestehen aus dem Grundgehalt, der Feuerwehrzulage, der allgemeinen Stellenzulage und bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen, aus dem Familienzuschlag (verheiratet mit oder ohne Kind(er)). Das Grundgehalt steigt altersabhängig. Durch den Familienzuschlag werden wie bereits gesagt die Familienverhältnisse berücksichtigt.
Neben den Dienstbezügen werden Vermögenswirksame Leistungen sowie eine jährliche Sonderzuwendung gewährt.
Für weitere Informationen könnt Ihr beim (externer Link)
Dienstleistungszentrum des Bundesverwaltungsamtes nachschauen. Dort gibt es auch ein Bezüge-Rechner sowie jede Mege Formulare.
Informiert Euch auf diesen Internet-Seiten umfassend über die vielfältigen Leistungen und Serviceangebote des Bundesverwaltungsamtes als zentraler Dienstleister des Bundes.
Im Downloadbereich:
Beispiele für Brutto- / Nettobezüge