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Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Dienstbezüge / Soziales => Thema gestartet von: Shitti am 03. September 2010, 07:44 Uhr

Titel: Anspruch auf Kindergeld
Beitrag von: Shitti am 03. September 2010, 07:44 Uhr
Hallo,

ich habe folgenden Frage. Wenn ich meine Ausbildung im November beginne, bin ich noch in dem Alter, in welchem ich Anspruch auf Kindergeld habe, ich wollt nun mal wissen, ob man dieses in der Zeit als Anwärter noch bekommt bzw beanspruchen kann oder ob dies nicht mehr möglich ist dann!

Gruß
Titel: Aw: Anspruch auf Kindergeld
Beitrag von: Alexander am 03. September 2010, 08:55 Uhr
Ja, aber du bekommst nur Kindergeld wenn du unter der Freigrenze bist.
Mit einem ganzen Jahr in der Ausbildung kommst du über diese Freigrenze, also solltest du kein Kindergeld mehr bekommen.
Du bekommst Brutto 11075,28€, abziehen kannst du davon nur deine PKV, diese ist in der Regel 50-70 € im Monat, bleiben in etwa 10.200 € übrig, du kannst zwar noch Werbungs und Fahrtkosten absetzen, aber dafür zahlt dir der Bund auch wieder Trennungsgeld und Reisebeihilfen.
Titel: Aw: Anspruch auf Kindergeld
Beitrag von: SG am 13. September 2010, 18:10 Uhr
Hallo,
als wir in der Bundeswehrverwaltungsschule Berlin waren (Dez.2009), hatten wir das Thema auch mal. Es ist im Einzelfall durchaus möglich noch Kindergeld zu bekommen, jedoch muss man da wirklich alles an Werbungskosten ausschöpfen. Wir hatten das dort mal ausgerechnet.Wie das im einzelnen jedoch ging bekomm ich aber leider nicht mehr zusammen.
Titel: Aw: Anspruch auf Kindergeld
Beitrag von: AllGeier am 14. September 2010, 06:44 Uhr
Zitat von: "Shitti" post=421
Hallo,

ich habe folgenden Frage. Wenn ich meine Ausbildung im November beginne, bin ich noch in dem Alter, in welchem ich Anspruch auf Kindergeld habe, ich wollt nun mal wissen, ob man dieses in der Zeit als Anwärter noch bekommt bzw beanspruchen kann oder ob dies nicht mehr möglich ist dann!

Gruß


Hallo Shitti,

nach deiner Frage zu Urteilen bekommst nicht du Kindergeld, sondern deine Eltern? Wenn das so ist müssen diese einen Antrag auf Weitregewährung des KiGeldes bei der Auszahlungsstelle einreichen. Hirzu ist darauf zu achten, dass das Formblatt Werbungskosten ausgefüllt wird.

Hier bekommst du alle Info´s:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26666/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Kindergeld/Publikation/Formulare-Kindergeld.html


Gruß

AllGeier
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