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Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Dienstbezüge / Soziales => Thema gestartet von: Matthias1981 am 13. Juli 2013, 16:10 Uhr

Titel: Auszahlung der Unterkunftskosten bei eigener Wohnung am Ausbildungsstandort?
Beitrag von: Matthias1981 am 13. Juli 2013, 16:10 Uhr
Hallo,

Ich plane den Einstieg in die Bundeswehr in den gehobenen Dienst der Feuerwehr, mir wurde gesagt die Ausbildung ist ein paar Monate in Heyrothsberge.
Ich habe eine Wohnung in Magdeburg möchte diese dann behalten in der Zeit. Wenn man die Unterkunft nicht in Anspruch nimmt, sowie die Verpflegung bekommt man dies dann ausgezahlt?

Wie verhält es sich mit der Unterkunft dann, muss die zum Wochenende immer geräumt werden wenn man diese in Anspruch nimmt?

Welche Kilometerpauschale bekommt man für die fahrten nach Sonthofen?
Titel: Auszahlung der Unterkunftskosten bei eigener Wohnung am Ausbildungsstandort?
Beitrag von: Alexander am 13. Juli 2013, 18:05 Uhr
Wenn Magdeburg dein eigener Hausstand ist bekommst du nicht mal Trennungsgeld, denn Heyrothsberge liegt im Einzugsgebiet von Magdeburg (30Km)
Ein Auszahlen der Unterkunftskosten ist nicht möglich, warum auch?

Das Entgelt für die Fahrkosten beträgt 20 Cent je Km, bis zu einem Höchstsatz von 130€.
Auf deutsch, ist die Anfahrt von deinem eigenen Hausstand mehr als 650km.
Laut Google zB Magdeburg -> Sonthofen 663km. Also bekommst du für die Fahrt 650Km x 0,2€= 130€ und die letzten 13Km fährst du auf eigene Rechnung.
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