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Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Dienstbezüge / Soziales => Thema gestartet von: Michael am 12. Juli 2013, 20:06 Uhr

Titel: Zulage für zivilen Meister und Techniker
Beitrag von: Michael am 12. Juli 2013, 20:06 Uhr
Hallo zusammen,

ich habe mal ne Frage, ich habe einen Meister in einem Handwerk. Und ich habe mal gehört, das es dafür eine Zulage gibt. Ist das richtig, oder habe ich das nur falsch Verstanden?
Titel: Zulage für zivilen Meister und Techniker
Beitrag von: Alexander am 12. Juli 2013, 20:46 Uhr
Zitat von: "Michael" post=2437
Hallo zusammen,

ich habe mal ne Frage, ich habe einen Meister in einem Handwerk. Und ich habe mal gehört, das es dafür eine Zulage gibt. Ist das richtig, oder habe ich das nur falsch Verstanden?


Das ist richtig.
Titel: Zulage für zivilen Meister und Techniker
Beitrag von: Grisu75 am 12. Juli 2013, 20:47 Uhr
Das ist richtig. Wegen der beantragung würde ich dein Sachbearbeiter der WBV anrufen.
Gewohnheit :pinch: , heißt jetzt ja dienstleistungszentrum Bundesverwaltungsamt.
Titel: Zulage für zivilen Meister und Techniker
Beitrag von: Michael am 12. Juli 2013, 21:34 Uhr
Ich habe diesbezüglich schon mit meinem Sachbearbeiter geredet, der meine Abrechnung schreibt. Er wusste es nicht. Und die Sachbearbeiterin die für die Erfahrungsstufe, Probezeit und Dienstjubiläum zuständig ist, hat gesagt, das die Beschäftigungsstelle zuständig ist und immer so weiter. Habt ihr Tipps oder Telefonnummer für WBV West.
Titel: Zulage für zivilen Meister und Techniker
Beitrag von: Flohfeuerwehr am 12. Juli 2013, 22:23 Uhr
Hallo Michael,

unser Chef hat auch einen Meistertitel, ihm wurde die Zulage nicht gewährt, weil er nicht in seinem Meisterberuf arbeitet, sondern als FwM,ob das nun richtig ist, kann ich aber nicht bwerten.
Titel: Zulage für zivilen Meister und Techniker
Beitrag von: Grisu75 am 12. Juli 2013, 22:28 Uhr
WBV Süd hatte damals die Zulage einem Kollegen von mir gewährt ( Schornsteinfegermeister )
Doch was in Süd gilt muß ja nicht im restlichen Deutschland gelten  :S
Titel: Zulage für zivilen Meister und Techniker
Beitrag von: Andichan am 13. Juli 2013, 08:29 Uhr
@Grisu75
Zitat
Doch was in Süd gilt muß ja nicht im restlichen Deutschland gelten :S


Da sind wir wieder beim Thema, oder was. Natürlich muss das was im Süden gilt auch für den Rest des deutschen Lande gelten. Wenn ich mich recht erinnere gab´s da mal vor, ich weis nicht mehr, langer Zeit über den VBB eine Info.

Wer einen anerkannten Meisterabschluss besitzt dem wird auch die entsprechende Zulage gewährt. Dies gilt zumindest für Kfz-Meister, oder wie wir und noch erinnern können, für sog. Berufe die Feuerwehrförderlich sind. D.h. Handwerksberufe, ausgenommen werden wohl Berufe wie Bäckermeister o.ä. sein, obwohl man nen guten Bäcker oder Koch auf ner Wache gut gebrauchen kann.

Jedenfalls haben wir hier Kollegen denen wurde dies anerkannt, auch außerhalb von Bayern.

Trotzdem nen schönen Gruß nach Fürsty, meine alte Dienststelle.
Titel: Zulage für zivilen Meister und Techniker
Beitrag von: Martin am 13. Juli 2013, 10:37 Uhr
Zitat von: "Andichan" post=2449


Wer einen anerkannten Meisterabschluss besitzt dem wird auch die entsprechende Zulage gewährt. Dies gilt zumindest für Kfz-Meister, oder wie wir und noch erinnern können, für sog. Berufe die Feuerwehrförderlich sind. D.h. Handwerksberufe, ausgenommen werden wohl Berufe wie Bäckermeister o.ä. sein, obwohl man nen guten Bäcker oder Koch auf ner Wache gut gebrauchen kann.


Das stimmt!

Schreiben DIN A4 Links gelocht zu deinem zuständigen Bundesverwaltungsamt, mit der Beantragung der Zulage für den Meistertitel und ne Kopie des Meisterbriefes rein.

Und dann geht das seinen WEG. Gilt für alle die einen entsprechenden Meiter-/Technikertitel haben :woohoo:
Titel: Zulage für zivilen Meister und Techniker
Beitrag von: Michael am 13. Juli 2013, 15:00 Uhr
Danke schön, ich versuche es mal so.
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