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Autor Thema: Gelten für die BwF ebenfalls die FwDv'en?  (Gelesen 26813 mal)

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    Guten Abend Leute,

    ich wollte mir vorab Fachliteratur für den anstehenden Vorbereitungsdienst aneignen. Meine Frage ist, gelten für die Bundeswehrfeuerwehr die gleichen FwDv wie für die kommunale Feuerwehren?

    Danke im voraus für die kompetenten Antworten.

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    « Letzte Änderung: 03. August 2017, 19:59 Uhr von Martin, Grund: Eindeutige Überschrift hinzugefügt »
     



    Martin

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    Antwort #1 am: 03. August 2017, 20:03 Uhr
    Hi

    selbst verständlich gelten die FwDv'en auch bei der BwF. Eine kleine Sammlung sollte man sich schon zulegen.

    Für spezifische Themen gibt es während der Ausbildung noch sogenannte Schülerblattsammlungen.

    Du wirst genug zum Lesen bekommen  8)
    Gruß Martin ;-)

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    Antwort #2 am: 03. August 2017, 20:28 Uhr
    Hi

    selbst verständlich gelten die FwDv'en auch bei der BwF. Eine kleine Sammlung sollte man sich schon zulegen.

    Für spezifische Themen gibt es während der Ausbildung noch sogenannte Schülerblattsammlungen.

    Du wirst genug zum Lesen bekommen  8)

    Vielen Dank für die Antwort Martin!
     


    Alexander

    Antwort #3 am: 04. August 2017, 07:12 Uhr
    @Martin ... im letzten Jahrzehnt war das noch nicht so.
    Prinzipiell gelten die FwDV nur für Freiwillige Feuerwehren, so die Aussage auch von der Staatlichen Feuerwehrschule in Regensburg.
    Eine FwDV muss für eine berufliche (BF oder WF) expliziet eingeführt werden und nach meinem Kenntnisstand hat das die BwF nur bei der FwDV 7 gemacht.
     
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    snooze

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    Antwort #4 am: 04. August 2017, 08:28 Uhr
    Guten Morgen,
    grundsätzlich empfiehlt sich die umfassende Kenntnis aller FwDV!!! Darüberhinaus gibt es dazu wirklich gute Kommentare (z. B. für die FwDV 3 - sehr empfehlenswert). Und nein, die FwDV gelten nicht allesamt und selbstverständlich für die Bw.
    So wie Alexander es schont schreibt, werden diese i. d. R. dem Innenministerium der Länder (Brandschutz ist Ländersache) vom AFKzV zu Einführung empfohlen. Bei der Bw ist der Brandschutz aber nicht dem Bundesinnenministerium unterstellt, sondern direkt im BMVg verortet. Dieses kann dann aber über Erlasse oder Verwaltungsvorschriften die Geltung für ihren Bereich festlegen. Das haben sie auch getan. Aber nicht für alle FwDV! Ich bin der Meinung gehört zu haben, dass die FwDV 3 (ohne Kapitel 2.4 und Kapitel 6), die FwDV 7 und FwDV 100 (nur Kapitel 3) eingeführt wurden. Hintergrund ist u. a. die Tatsache, dass bei der BwFw nicht in Zügen geführt wird. Ähnliches gilt für UV-Vorschriften.
    Nichtsdestotrotz ist es immer gut, wenn man umfassende Vorschriftenkenntnis besitzt - auch für Vorschriften die nicht zwangsläufig gelten.
    VG
     
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    Antwort #5 am: 04. August 2017, 09:14 Uhr
    In der Zentralen Dienstvorschrift A-2042/1 ist geregelt welche FwDV in der Bundeswehr eingeführt sind.
    Darin ist genau das aufgeführt, was Snooze geschrieben hat.


    Die Beträge geben meine private Meinung wieder!
     
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    Martin

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    Antwort #6 am: 04. August 2017, 13:10 Uhr
    Ai jei jei...

    ist ja nicht so das die BwF die vierteilige Steckleiter anderst besteigt wie es in der FwDv 10 niedergeschrieben ist obwohl sie nicht offiziel so eingeführt ist, oder?
    Jetzt müssen wir mal die Kirche im Dorf lassen... nun liebe Leute, zählt mal nicht die Erbsen!

    Auch wenn die BwF nicht in Zügen führt so ist es Bestandteil der FwDv, das das  in der Laufbahnausbildung nicht ausgebildet wird ist doch was ganz anderes.

    Auch die BwF lehnt sich an die FwDv'en in der Ausbildung an (woran auch sonst, das Rad braucht nicht neu erfunden werden)  und führt dieses im Prinziep auch so durch., das Feuer brennt bei uns nicht anderst.

    @Alexander
    Dies ist mir bewusst.

    @ArmyFirefighter
    Die BwF bildet schon danach aus, das ist das was du wohl wissen willst um dich evtl. auf etwas zu berufen was so in der Ausbildung passiert ect. Wie ich bereits schon schrieb für die Abweichung z.B. Flugzeugbrandbekämpfung gibt es an die BwF angepasste Literatur zum Lernen.

    Mach dich nicht verrückt...
    Gruß Martin ;-)

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    Antwort #7 am: 04. August 2017, 13:53 Uhr
    Moin.. wie schon richtig beschrieben sind zwar nicht alle FwDV'en (vollumfänglich) eingeführt, allerdings wird in Stetten sehr wohl danach Ausgebildet. Am Anfang des GAL empfangt ihr auch alle FwDV'en.
     
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    a2schit

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    Antwort #8 am: 04. August 2017, 20:15 Uhr
    @Martin ... im letzten Jahrzehnt war das noch nicht so.
    Prinzipiell gelten die FwDV nur für Freiwillige Feuerwehren, so die Aussage auch von der Staatlichen Feuerwehrschule in Regensburg.
    Eine FwDV muss für eine berufliche (BF oder WF) expliziet eingeführt werden und nach meinem Kenntnisstand hat das die BwF nur bei der FwDV 7 gemacht.

    Da muss ich dich leider enttäuschen......  Die FwDVén gelten erstmal für alle Feuerwehren in der Bundesrepublik, außer es werden explizite Ausnahmen in den Ministerien herausgegeben.
    Als Beispiel hier : in Rheinland Pfalz gilt nicht die FwDV 500  für den ABC Einsatz sondern das Gefahrstoffkonzept Rheinland Pfalz. Steht zwar fast indentisches drin, steht nur ein anderer Name drauf.
    Ansonsten gelten für alle Feuerwehren die gleichen FwDV´en. Und da gibt es keine Unterschiede in FF BF WF oder ähnlichem... die Laufbahnverordnungen sind unterschiedlich, ja,  aber die Ausbildungen nach FwDV x y......  Oder hat die Bundeswehr ausschließlich Feuerwehrdienstvorschriften, die sie allesamt für sich selbst geschrieben hat?
    Wie oben geschrieben, müssen nicht alle übernommen werden, gibt Ausnahmen, aber definitiv keine generell im Bezug auf BF / FF / WF oder ähnliches.... das definitiv nicht

    « Letzte Änderung: 04. August 2017, 20:22 Uhr von a2schit »
     
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    snooze

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    Antwort #9 am: 04. August 2017, 20:51 Uhr
    Hallo,
    ob eine FwDV für ein Bundesland (Achtung, Brandschutz ist nämlich Ländersache - Stichwort: konkurrierende Gesetzgebung) gilt oder nicht entscheidet das Innenministerium des jeweiligen Bundeslandes. Sie gelten also nicht generell - sie müssen explizit eingeführt sein. Die einzige FwDV die in allen Bundesländern gleich sein muss, ist die FwDV 100, da diese die erforderliche Einheitlichkeit im Feuerwehrdienst/Einsatzdienst herbeizuführen und zukünftig sicherzustellen hat (steht im Vorwort der FwDV 100). Alle anderen können in Teile kleine Unterschiede habe (bei manchen ist das auch der Fall), die nicht wirklich gravierend sind. Wenn sie tatsächlich eingeführt wurden (in Hamburg gibt es n. m. M. z. B. keine FwDV 3, bin mir aber nicht sicher…), dann gelten sie für alle Feuerwehren, die nach den Brand- und Katastrophenschutzgesetzen der Länder auch legaldefinierte Feuerwehren sind. De facto auch für Werkfeuerwehren (die müssen nämlich staatl. anerkannt sein), Betriebsfeuerwehren, Berufsfeuerwehren, etc. Das ist ja auch der Grund weshalb für die BwFw die FwDV via Erlass/Verwaltungsvorschrift zusätzlich eingeführt wurden (siehe Thread oben), also nicht unmittelbar. Die Länder regeln das im Übrigen auch über RdErl. der Ministerien. Prinzipiell könnte jedes Bundesland die Empfehlung vom AFKzV in den Wind schlagen und nichts einführen…machen sie natürlich nicht.

    VG
     
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    a2schit

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    Antwort #10 am: 04. August 2017, 21:00 Uhr
    Na so, oder so ähnlich hab ich es ja geschrieben.....
    Und wer sich die Mühe machen möchte, die Länder zu vergleichen wird feststellen, dass diesbezüglich die meisten Länder gleich aufgestellt sind / oder zumindest  annähernd.
    Völliger Quatsch ist es nur zu sagen, dass diese nur für die FF gelten.....
     
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    Martin

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    Antwort #11 am: 04. August 2017, 21:21 Uhr
    ... So ein Faß wollte ich gar nicht aufmachen womit der Threadstarter sich eigentlich auseinander setzen wollte.  8)
    Gruß Martin ;-)

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    Alexander

    Antwort #12 am: 05. August 2017, 10:23 Uhr
    Na so, oder so ähnlich hab ich es ja geschrieben.....

    Nein so hast du es nicht geschrieben.
    Du hast geschrieben die FwDV gelten generell für alle Feuerwehren außer es werden vom Ministerium ausnahmen gemacht und das ist schlichtweg falsch.
    Sie gelten erstmal gar nicht, außer sie wurden expliziet eingeführt.
    So steht es auch in jeder FwDV am Anfang.

    Edit: Und ja wenn ein Ausbilder im gHD an der Feuerwehrschule in Regensburg sagt, für eine Berufsfeuerwehr gilt die FwDV nicht, dann glaub ich ihm das erstmal.

    So und nun habe ich auch mal etwas recherchiert.
    Aber mal nur für Bayern.
    So stehts im AllMBl. 2003 S. 60 in Bayern.
     
    "Die Feuerwehren Bayerns werden gebeten, nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 bei der Ausbildung, der Fortbildung und im Einsatz zu verfahren."

    19.1.1 Die Kreisbrandräte haben jedoch dafür Sorge zu tragen, dass die auf örtlicher Ebene durchgeführten Lehrgänge einheitlichen Anforderungen auf Grundlage der Ausbilderleitfäden und Feuerwehrdienstvorschriften entsprechen.

    Vollzugsbekannmachung des Bayrischen Feuerwehrgesetzes.
    So hier steht expliziet KBR.

    So und nun kannst du mir mal eine Quelle zeigen das die Feuerwehrdienstvorschrift auch für die Berufsfeuerwehren gilt.

    Aus meinem Verständnis lese ich hier nur raus das sie für FFs gilt.
    Somit glaube ich dem Ausbilder von der Feuerwehrschule mehr als dir. ;-
    « Letzte Änderung: 05. August 2017, 10:39 Uhr von Alexander »
     
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    a2schit

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    Antwort #13 am: 05. August 2017, 11:31 Uhr
    Ja Alexander.....
    Natürlich müssen die Dienstvorschriften eingeführt werden, bevor man sie nutzen kann, soll, muss...
    Hier in NRW ist es auch so....
    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2135&bes_id=21545&val=21545&ver=7&sg=0&aufgehoben=N

    Hier der Einführungserlass dieser......
    Bedeutet aber auch, dass explizit drin stehen muss, dass diese dann auch nur für die FF gelten und dann natürlich im Umkehrschluss für BF / WF etc. ebenfalls Einführungserlasse erteilt werden..
    Oder nach welchen Vorschriften  macht man es denn sonst in Bayern???
    Dann dreh ich um und sage : in NRW gibt es keine Unterschiede zwischen den Feuerwehren, es gelten für alle Arten von Feuerwehren, die selbigen Dienstvorschriften....
    Auch in der Ausbildung etc.
    Aber, mich würde dann auch interessieren, welche Dienstvorschriften dann für eine Berufsfeuerwehr in Bayern gelten, und, viel wichtiger, unter welchen Dienstvorschriften in Bayern der kleine Anteil von Berufsfeuerwehren und die Werkfeuerwehren mit den Freiwilligen Feuerwehren zusammenarbeiten?? Das wäre mal sehr interessant....
    Das meine ich ernst.....
    Und dies hätte ich dann auch den Ausbilder. gD gefragt....

    Und wie du so schön schreibst :  werden gebeten nach FwDV .........
     und haben dafür sorge zu tragen dass diese den Dven entsprechen......

    Abschliessend vielleicht eine gegenseitige Einigung : wir pauschalisieren einfach nicht mehr irgendwelche Aussagen zu Vorschriften Bundesweit....... sondern nur auf Bereiche, die wir auch wirklich kennen... oder es wissen....
     
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    Antwort #14 am: 05. August 2017, 11:46 Uhr
    Danke für eure Antworten  :). Wie ich befürchtet habe, ist es nicht immer eindeutig. Dennoch ist es nicht verkehrt die FwDv'en zu kennen oder zumindest mal durchgelesen zu haben. Ich habe mir für den gehobenen Vorbereitungsdienst folgende Literatur bestellt:

    http://www.ebay.de/itm/FwDV-Feuerwehrdienstvorschriften-Sammelbox/142459093579?ssPageName=STRK%3AMEBIDX%3AIT&_trksid=p2060353.m2749.l2649

    http://www.ebay.de/itm/Die-Roten-Hefte-Bd-10-Einsatztaktik-f%C3%BCr-den-Gruppenf%C3%BChr-Buch-gebraucht/382178631475?ssPageName=STRK%3AMEBIDX%3AIT&_trksid=p2060353.m2749.l2649

    http://www.ebay.de/itm/Die-Roten-Hefte-Nr-208-Einheiten-im-L%C3%B6scheinsatz-von-Th-Buch-gebraucht/132279890609?ssPageName=STRK%3AMEBIDX%3AIT&_trksid=p2060353.m2749.l2649

    http://www.ebay.de/itm/Handbuch-f%C3%BCr-die-Feuerwehr-Ulrich-Kortt/142392979075?ssPageName=STRK%3AMEBIDX%3AIT&_trksid=p2060353.m2749.l2649

    http://www.ebay.de/itm/Pr%C3%BCfungsleitfaden-f%C3%BCr-die-Feuerwehren-Reiner-Heuschen/112076370717?ssPageName=STRK%3AMEBIDX%3AIT&_trksid=p2060353.m2749.l2649

    http://www.ebay.de/itm/Fragebogenkatalog-f%C3%BCr-die-Feuerwehr-Thomas-Egelhaaf/381817093874?ssPageName=STRK%3AMEBIDX%3AIT&_trksid=p2060353.m2749.l2649

    http://www.ebay.de/itm/Knoten-Stiche-Bunde-und-Anschlagmittel-Fachwissen-Feuerwehr-Leinenkunde-Kn/401377902086?ssPageName=STRK%3AMEBIDX%3AIT&_trksid=p2060353.m2749.l2649

    http://www.ebay.de/itm/Feuerwehr-Einsatzleiter-Taschenbuch-Markus-G%C3%BCnter/112288800944?ssPageName=STRK%3AMEBIDX%3AIT&_trksid=p2060353.m1438.l2649

    http://www.ebay.de/itm/L%C3%BClf-Michael-Taschenbuch-f%C3%BCr-F%C3%BChrungskr%C3%A4fte-der-Feuerwehr/222467090938?ssPageName=STRK%3AMEBIDX%3AIT&_trksid=p2060353.m1438.l2649

    Fällt euch noch etwas nützliches ein?
     


     

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