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Autor Thema: Bildungsvoraussetzungen Direkteinstieg gehobener feuerwehrtechnische Dienst BwFw  (Gelesen 18118 mal)

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  • Beitrag Starter
  • Simeon

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    • Letzter Login :07. September 2022, 06:16 Uhr
    Hallo Kameraden,

    ich habe mich für den Direkteinstieg gD BwFw beworben.
    Im Assessmentcenter Köln Bw, Computertest, Sporttest, Gespräch bestanden mit Empfehlung rausgegangen.
    Noch bevor ich die ärztliche Untersuchungen in Stuttgart antreten konnte, kam von BaPers die Absage.
    Begründung, Bildungsvoraussetzungen nicht erfüllt, kein Studium.

    Zu meiner Bildungsvoraussetzung:
    - Hauptschulabschluss
    - Kfz-Gesellenbrief
    - mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst B3, Brandschutzfeldwebel, 13 Jahre SAZ
    - Gerätewart Brandschutz
    - Beauftragte Person Ladungssicherung
    - Rettungssanitäter
    - Brandschutzbeauftragter DEKRA
    - gehobener feuerwehrtechnischer Dienst B4/B5 Lfs- Baden-Württemberg

    Meine Zulassung ohne Studium an der Lfs habe ich durch Leistung erhalten und den B4 erfolgreich absolviert.
    BaPers besteht darauf dass zur Zulassung gD Laufbahnausbildung ein Studium Vorrausetzung ist, auch wenn ich die gD Laufbahnbefähigung bestanden habe.

    In Bundesländern wie NRW, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg ist geregelt das intern der Wechsel von mD in gD sowie gD in den hD möglich ist, durch auswahlverfahren usw. auch ohne Studium.

    Ich weis auch von Kameraden die den B3 Bundeswehr beim DZE bei einer Lfs den B4 absolviert haben jetzt im gD bei einer BwFw sind, ohne Studium.

    Ich wäre sehr dankbar, wenn Ihr vllt eine Idee habt wo man nachlesen kann dass es ohne Studium möglich ist in den gD zukommen bzw. das mir die Laufbahnbefähigung aus Baden-Württemberg auch beim Bund anzuerkennen ist auch wenn Vorbildung und Ausbildungsinhalten unterschiedlich sein können.

    Vielen Dank.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Frederik
     



    Sinus

    Hallo Frederik,

    die Tatsache den sog. B 4 bestanden zu haben, reicht nicht. Um als Beamter in eine Laufbahn einzutreten, benötigt man idR eine Laufbahnbefähigung für die jeweilige Laufbahn - hier der technische Verwaltungsdienst - in der entsprechenden Laufbahngruppe - hier offensichtl. der gehobene Dienst.
    Eine Ausnahme hiervon ist in § 27 BLV verortet. Diese Beamten habe keine Laufbahnbefähigung in der entsprechenden Laufbahngruppe, bekleiden aber trotzdem das jeweilige Statusamt (ggf. bis A 11 im gD).
    Lange Rede, kurzer Sinn: der B 4 kann Bestandteil der Laufbahnausbildung im gD sein, muss es aber nicht. Wer für den gehoben Dienst zugelassen wird, ergibt sich aus dem BBG. Lies dir einfach mal § 17 BBG durch, dann wird die Entscheidung des BAPersBw ggf. nachvollziehbarer
     


    Sinus

    P. S.: Ich frage mich, wie die dich zum Assessment einladen konnten? Die Voraussetzungen sollten VOHER klar sein. Das muss ja ein Trümmerladen sein  ???.
     


    AllGeier

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    • Letzter Login :09. Februar 2024, 15:30 Uhr
    Hallo Fredrik,
    Dein Problem ist einfach die fehlende Laufbahnzuerkennung der Bundeswehr. Ich wurde als Aufsteiger, nach bestandener Auswahlprüfung zu einer LFS geschickt und habe nach Landesrecht die B IV Prüfung gemacht. Anschließend bekam ich eine Laufbahnbefähigung für den gDBw. Bei jedem Direkteinsteiger werden diese LaUfbahnvoraussetzungen geprüft. Da du vom mD kommst und an keinem Auswahlverfahren nach BLV teilgenommen hast, wird das wohl Dein Problem sein. Wenn du Offizier wärest, sähe das anders aus....
    Die Beträge geben meine private Meinung wieder!
     



  • Beitrag Starter
  • Simeon

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    • Letzter Login :07. September 2022, 06:16 Uhr
    Hallo in die Gruppe,

    vielen Dank für euren Einsatz.

    1
    Ich habe an keinem Auswahlverfahren des Bundes teilgenommen, korrekt.
    Wie geschrieben ich kenne min 4 Kameraden die Ihren B4 über den BFD an unterschiedlichen LFS absolviert haben und ohne Umwege direkt zur BwFw gegangen sind. Von einem weiß ich dass er definitive Leiter der Feuerwache ist.
    Keiner von Ihnen hat studiert oder vor der Ausbildung ein Auswahlverfahren des Bundes teilgenommen.
    Der unterschied ich bin Bereich Süd und die vier in den anderen drei Himmelsrichtungen.

    2
    Interessant ist auch, in den Ausschreibungen steht als Voraussetzung oder Laufbahnbefähigung im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst.
    Auf meinem Zeugnis der LFS Baden-Württemberg steht im Wortlaut:

    Herr...geboren am...wohnhaft....hat die nach der Ausbilungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst vom 17. November 2014 durchgeführt und am ...abgeschlossene

    Laufbahnbefähigung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst

    mit der Gesamtnote...
    bestanden.

    Die Laufbahnbefähigung wird mir in BW, RP, NRW, SN .....anerkannt. Ist dort in den Laufbahnverordnungen geregelt.
    Also das ist nicht das Problem, sondern das ich kein Auswahlverfahren beim Bund gemacht habe, BLV, obwohl ich doch eine Laufbahnbefähigung BW erhalten habe.
    Aber die Zulassung darf jedes Bundesland selbst festlegen.
    Doch dann finde ich die Ausschreibung falsch.

    Naja, für mich etwas unbefriedigend, zum der BFD die BaPers Entscheidung auch nicht versteht.
    Eben so wenig wie der Mann in Köln Assesmentcenter, er würde seit Jahren die Leute ohne Studium einladen und ich bin der Erste der Ihm die Rückmeldung gab dass es wohl das Studium fehle, er war recht sauer. Leute einladen, Gespräche führen, eine Auswahl treffen und sich wundern wieso immer noch so ein Mangel an gd lern herrscht.

    3
    An welcher LFS warst du und ist es egal an welcher LFS der Bund euch schickt, denn ich habe der LFS Geld geboten und Sie lehnten ab, Sie bestanden darauf das ich eine Träger BF besitze.
    Ich weiß das die LFS-RP das Geld nimmt.

    Vielen Dank dass Ihr euch die Zeit nehmt, weiß ich absolut zu schätzen.

     


    Alexander

    Ich habe an keinem Auswahlverfahren des Bundes teilgenommen, korrekt.
    Wie geschrieben ich kenne min 4 Kameraden die Ihren B4 über den BFD an unterschiedlichen LFS absolviert haben und ohne Umwege direkt zur BwFw gegangen sind. Von einem weiß ich dass er definitive Leiter der Feuerwache ist.
    Keiner von Ihnen hat studiert oder vor der Ausbildung ein Auswahlverfahren des Bundes teilgenommen.
    Der unterschied ich bin Bereich Süd und die vier in den anderen drei Himmelsrichtungen.
    Fakt ist aber, es bedarf eines Studiums.
    Bewirb dir halt in einer anderen Himmelsrichtung.
    Auch das Auswahlverfahren spielt dafür keine Rolle, du hast erstmal nach dem Gesetz keine Laufbahnbefähigung.
    Außer es gibt irgendwelche Ausnahmeregeln die so nicht im Netz stehen.

    Zitat:"Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung - BLV)
    § 7 Laufbahnbefähigung
    Bewerberinnen und Bewerber erlangen die Laufbahnbefähigung

    1. durch den erfolgreichen Abschluss eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes des Bundes oder eines Aufstiegsverfahrens des Bundes oder
    2. durch Anerkennung, wenn sie außerhalb eines Vorbereitungsdienstes des Bundes oder eines Aufstiegsverfahrens des Bundes Folgendes erworben haben:
      a) die für die entsprechende Laufbahn vorgeschriebene Vorbildung oder
      b) die erforderliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung."


    "Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung - BLV)
    § 20 Gehobener Dienst
    (1) Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des gehobenen Dienstes nach § 7 Nummer 2 Buchstabe a setzt Folgendes voraus:

    1. einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor oder einen gleichwertigen Abschluss, wenn die jeweilige Ausbildung inhaltlich den Anforderungen eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes entsprochen hat, oder
    2. einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor sowie eine hauptberufliche Tätigkeit oder einen Abschluss, der einem Bachelor gleichwertig ist, sowie eine hauptberufliche Tätigkeit.
    https://www.gesetze-im-internet.de/blv_2009/__20.html

    Also stellen wir fest, erstmal gilt für dich §7(2)  da du ja die Ausbildung nicht beim Bund gemacht hast, sondern in einem anderen Bundesland.
    Nun kommt §20 zum tragen und dort steht drin, die Laufbahnbefähigung wird nur anerkannt wenn du vor ein Studium hattest.

    Wie gesagt, keine Ahnung ob es noch weitere interne Regeln gibt, aber das ist erstmal das Grundsätzliche.
     


    Sinus

    Nochmal, der B IV hat mit der Laufbahnbefähigung erst einmal nichts zu tun. Einzig, dass er Bestandteil der LfBAusb sein kann - nicht muss. Dies gilt gleichermaßen für alle anderen Fachlehrgänge, wie bspw. B III, B VI oder sonst was für Lehrgänge. Dies würde schon am erforderlichen Umfang des Erwerbs einer LfBBef (müsste dann nämlich mind. 18 Monate dauern) scheitern. Ansonsten ist das schon so, wie Autor: Alexander es beschrieben hat.
    Sollten tatsächlich Ernennungen nur aufgrund des B IV durchgeführt worden sein, ohne dass die Bildungsvoraussetzungen und sonstigen Voraussetzungen vorlagen, handelt es sich um lupenrein rechtswidrige, jedoch - und dies zu meinem Bedauern(!) - wirksame Ernennungen.
    Mich würde es im Übrigen nicht wundern. Die vom BAPersBw haben schon ganz andere Sachen durchgezogen.
     


     

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