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Autor Thema: Bundeswehr muss Feuerwehr-Überstunden besser abgelten  (Gelesen 13178 mal)

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  • Martin

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      • bundeswehr-feuerwehr.de
    Zitat
    Bundeswehr muss Feuerwehr-Überstunden besser abgelten
    Regelungen der Arbeitszeitverordnung sind europarechtswidrig

    Düsseldorf.

    Die Arbeitszeitverordnung der Beamtinnen und Beamten des Bundes (AZV) verstößt gegen die EU-Arbeitszeitrichtlinie. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss ausgeführt. Überstunden, die im Rahmen eines sogenannten „opt-out“ über die Arbeitszeit von 48 Stunden hinaus geleistet werden, müssen daher besser vergütet werden, als in der bisherigen Praxis. Ein Feuerwehrbeamter der Bundeswehr hatte um höhere Abgeltung gestritten. Die Bundeswehr erkannte die Forderung erst am Ende eines siebenjährigen Verfahrens an. (Beschluss v. 08.05.2019, Az. 1 A 713/16)

    Quelle: Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft - hotstegs-recht.de -  für mehr auf den Link klicken...
    « Letzte Änderung: 10. Mai 2019, 19:38 Uhr von Martin »
    Gruß Martin ;-)

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    Folgende Mitglieder bedankten sich: Talbewohner



    Alexander

    Autsch, das Urteil mit der Begründung ist böse.
    Und wenn man das so durchliest wird das richtig interessant, auch für die zukünftige Dienstplanung.
     


     

    Neue Ausbildungseinrichtung für Bundeswehr-Feuerwehr in Bergen

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    bundeswehr-feuerwehr.de
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