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Autor Thema: Unterkunft in der Ausbildung und Kindergeld  (Gelesen 17411 mal)

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  • Beitrag Starter
  • zeroghost6

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    Guten Tag allerseits

    Ich werde demnächsts am Auswahlverfahren für die BwF teilnehmen nur stellen sich mir einige fragen worauf ich keine antwort finde

    die erste Frage ist kann mir jemand beantworten ob man während der Ausbildung in den Kaserenen der Bundeswehr unterkommen kann

    und wie sieht es mit Kindergeld aus ein bekannter von mir macht momentan seine Ausbildung zum Brandmeisteranwärter bei einer kommunalen BF und hat dort noch anspruch auf Kindergeld gibt es derart unterschiede zwischen Kommunaler BF und BwF

    Mit freundlichen Grüßen

    Patrick Czech
     



    Alexander

    Antwort #1 am: 22. Januar 2016, 12:48 Uhr
    die erste Frage ist kann mir jemand beantworten ob man während der Ausbildung in den Kaserenen der Bundeswehr unterkommen kann
    Kaserne oder Hotel.
    Beides ist möglich.

    und wie sieht es mit Kindergeld aus ein bekannter von mir macht momentan seine Ausbildung zum Brandmeisteranwärter bei einer kommunalen BF und hat dort noch anspruch auf Kindergeld gibt es derart unterschiede zwischen Kommunaler BF und BwF
    Wenn die Vorraussetzungen erfüllt sind, gibts auch Kindergeld.
     


    Martin

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    Antwort #2 am: 22. Januar 2016, 19:38 Uhr
    Kindergeld?

    Ganz einfach ausgedrückt.... stehen Kinder auf deiner Steuerkarte bekommst du auch Kindergeld  8)


    Lies das nochmal : Brutto/Nettoverdienst
    https://www.bundeswehr-feuerwehr.de/index.php?action=downloads;sa=view;down=14
    « Letzte Änderung: 22. Januar 2016, 19:43 Uhr von Martin »
    Gruß Martin ;-)

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  • Beitrag Starter
  • zeroghost6

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    Antwort #3 am: 22. Januar 2016, 21:28 Uhr
    Hallo martin

    Das kindergeld was ich meine ist das was ich selber vom staat beziehen kann da ich noch unter 25 bin

    MFG
     



    Alexander

    Antwort #4 am: 22. Januar 2016, 21:46 Uhr
    Das kindergeld was ich meine ist das was ich selber vom staat beziehen kann da ich noch unter 25 bin
    Hab ich doch geschrieben, wenn die Vorraussetzungen erfüllt sind.
    Wobei man aber sagen muß, das Kindergeld steht in erster Linie nicht dir zu.
     


    Martin

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    Antwort #5 am: 23. Januar 2016, 06:39 Uhr
    Das musst du auch so schreiben.... das du deins meinst :o

    Dein eigenes Kindergeld steht dir rechtlich nicht zu.

    Unter Kindergeld versteht man im Allgemeinen staatliche Leistungen an Erziehungsberechtigte, die von der Zahl und dem Alter der Kinder abhängen, für die das Geld beantragt wird.
    Gruß Martin ;-)

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    Ranger

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    Antwort #6 am: 23. Januar 2016, 16:15 Uhr
    Hallo martin

    Das kindergeld was ich meine ist das was ich selber vom staat beziehen kann da ich noch unter 25 bin

    MFG

    Servus,
    Meine Eltern haben damals in der Ausbildung auch das Kindergeld für mich beantragt weil ich von Ausbildungsbeginn bis zu meinen 25. Geburtstag noch ein Jahr hatte. Meine Eltern haben es selber nicht benötigt und mir überlassen.
    Lohnt sich aufjedenfall, 5 Minuten Arbeit für das ausfüllen vom Antrag und dann 180 € im Monat. Bekam ich sogar Rückwirkend zum Ausbildungsbeginn.

    Gruß Ranger
    mit kameradschaftlichen Grüßen
    Ranger


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    Alexander

    Antwort #7 am: 23. Januar 2016, 18:43 Uhr
    Wenn es dir die Eltern überlassen ist es ja in Ordnung, aber erstmal steht es den Erziehungsberechtigten zu.
     



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    Antwort #8 am: 24. Januar 2016, 01:03 Uhr
    Richtig, deswegen können es auch nur die Eltern beantragen. Wer dann Familienintern das Geld bekommt ist ja egal.

    Gruß Ranger
    mit kameradschaftlichen Grüßen
    Ranger


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    Martin

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    Antwort #9 am: 24. Januar 2016, 12:44 Uhr
    @Ranger

    Nichts anderes habe ich geschrieben ;D

    Wenn die Erziehungsberechtigten dem Kinder es überlassen..... dann ist das familienintern....
    Gruß Martin ;-)

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