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Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Dienstbezüge / Soziales => Thema gestartet von: -FEUERWEHR- am 19. Mai 2013, 17:58 Uhr

Titel: beurlaubung ohne bezüge
Beitrag von: -FEUERWEHR- am 19. Mai 2013, 17:58 Uhr
Hallo liebe BWF Gemeinde

erstmal zu mir:
komme aus dem schönen hessen, bin 26 jahre alt, beamter auf lebenszeit, und A7

nachdem ich mit der suchfunktion nichts gefunden habe habe ich mich entschlossen ein thema zu eröffnen. meine frage wäre:

wie sieht es eigentlich aus mit längerfristiger beurlaubung ohne bezüge, wenn man zum beispiel vollzeit studieren möchte?

ein kamerad von der wache (muss man immer vorsichtig mit sein) hat erzählt das es möglich wäre, sich als beamter
für maximal 10 jahre ohne bezüge beurlauben zu lassen, und sein geld in der zeit auch woanders, womöglich sogar vollzeit zu verdienen um sich den lebensunterhalt zu finanzieren. ebenfalls war er der meinung, das man jederzeit aus welchen gründen auch immer (änderung der lebenssituation, studienabbruch usw.) sofort bzw. mit einer frist von 1 monat in den dienst zurückkehren könnte, womöglich nicht auf die alte dienststelle aber eben an irgendeinen bwf standort wo gerade personal gebraucht wird.  ist dem tatsächlich so, bzw. wenn nein wie ist es dann?  ist man in der zeit beihilfeberechtigt?

ich freue mich auf eure antworten. vielen dank im voraus.
Titel: beurlaubung ohne bezüge
Beitrag von: Flohfeuerwehr am 19. Mai 2013, 18:19 Uhr
Hallo Feuerwehr,

schau mal im BBG § 95 Beurlaubung ohne Besoldung, ist zwar nicht die Antwort deiner Frage aber im Abs. 4, kommt der Sache am nächsten.

Aber am besten ist, du schließt dich mit deiner WBV kurz.
Titel: beurlaubung ohne bezüge
Beitrag von: Alexander am 19. Mai 2013, 21:16 Uhr
Ich denke dein größtes Problem wird sein, wenn dienstliche Gründe nicht engegenstehen.
Da es eh zuwenig Feuerwehrleute gibt.
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