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Autor Thema: Reservistendienst  (Gelesen 12707 mal)

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  • Beitrag Starter
  • wrexnk

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    am: 08. April 2020, 21:24 Uhr
    Hallo Forengemeinde,

    gibt es Leute unter euch, die im Rahmen eurer Freizeit zusätzlich als Reservisten tätig sind?

    Das Thema kam flüchtig während meiner Bewerbung zum BOIA (gD) auf und ich möchte mal wissen,
    ob sowas später mal mit meiner Beschäftigung als fertiger Wachabteilungsleiter vereinbar ist.

    Ich bin ungedient, da ich vor kurzem eingebürgert wurde und ich würde diese Möglichkeit nutzen wollen, um mich stärker
    in die Bundeswehr einzugliedern. Natürlich möchte ich nicht von meinem regulären Zivildienst für den Reservistendienst
    unnötig freigestellt werden, weil es bereits so viele vakante Stellen bei der BwF zu besetzen gibt. Generell müsste man als
    Reservist (meines Wissens nach) einige Wochen für die Grundausbildung zur Verfügung stehen, was mit der regulären Arbeitszeit bei der BwF nicht zu vereinbaren ist.
     



    Alexander

    Antwort #1 am: 09. April 2020, 06:47 Uhr
    Reservist (meines Wissens nach) einige Wochen für die Grundausbildung zur Verfügung stehen, was mit der regulären Arbeitszeit bei der BwF nicht zu vereinbaren ist.

    Wie lange bist du schon bei der BwF?

    Keine Sorge, wenn du die Grundausbildung machst, brauchst du deine reguläre Arbeitszeit bei der BwF nicht ableisten.

    Wenn du denkst du bist als WAL für mehrere Wochen bei der BwF "unabkömmlich" muss ich dich enttäuschen.
     


    thisisadrii112

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    Antwort #2 am: 06. Januar 2021, 08:33 Uhr
    Hallo,

    ich bin auf auf das Thema aufmerksam geworden, bin aber erst seit November BMA.
    Kann ich nach der Beendigung meiner Ausbildung Reservist werden?

    Grüße

    Adrian Gumpp
     
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    Alexander

    Antwort #3 am: 06. Januar 2021, 09:13 Uhr
    ich bin auf auf das Thema aufmerksam geworden, bin aber erst seit November BMA.
    Kann ich nach der Beendigung meiner Ausbildung Reservist werden?
    Ja, wenn du dich freiwillig schriftlich dazu verpflichtest.
     
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    Martin

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    Antwort #4 am: 06. Januar 2021, 13:34 Uhr
    Hallo

    Ich rate davon ab ein Auslandseinsatz als "Beamter auf Probe" durchzuführen!

    Je nach Schwere eines evtl. Verletzungsmusters wo über die zukünftige "Erwerbsfähigkeit" geurteilt werden muss, kann es sein das du keine Weiterverwendung im Beamtenverhältnis mehr bekommts. Es gibt da verschiedene Kriterien die erfüllt sein müssen damit du eine dauerhafte Weiterverwendung im Status Beamter auf Lebenszeit hast.

    Wichtig sind hier die Inhalte des  "Einsatz-Weiterverwendungsgesetz".

    Hier empfehle ich mit dem
    • Sozialdienst der Bundeswehr oder
    • dem Bundesamt  für  das  Personalmanagement  der  Bundeswehr  VII 1.4  -  Zentrale  Koordinierungs- und Ansprechstelle Einsatzgeschädigte
    ein Gespräch zu führen.

    Infos:
    Hier der externe Link zur Bundeswehr (bundeswehr.de) - als pdf Datei -> Hinweise zur finanziellen und sozialen Absicherung bei besonderen Auslandsverwendungen
    Hier der externe Link zur Bundeswehr (bundeswehr.de) - als pdf Datei -> Sozialdienstverzeichnis 2020
    « Letzte Änderung: 06. Januar 2021, 20:54 Uhr von Martin »
    Gruß Martin ;-)

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    elagabalu

    Antwort #5 am: 18. Januar 2021, 20:12 Uhr
    Ich möchte mal bezweifeln, dass sein normaler Dienst als Beamter unter der Reservisentätigkeit (auch THW o.ä.) leiden darf. Nur wenn er als, dann als Brandschutzsoldat, in den Einsatz geht, ist es unschädlich. Ich wüsste nicht das aktuell noch Beamte im Einsatz sind. Wenn dann müssen sie eine verkürzte Grundausbildung absolvieren, Einsatzvorausbildung, Impfstatus, Medizincheck, Schießausbildung, Zahnstatus usw. machen die Sache ziemlich aufwendig. Sene Tätigkeit als Beamter hat immer Priorität.
     


    Mike-D

    Antwort #6 am: 21. Januar 2021, 11:57 Uhr
    Die ursprüngliche Frage ging ja um den Reservistendienst und hatte nichts mit einem Auslandseinsatz in welcher Funktion auch immer zu tun.

    Natürlich darf der "normale Dienst" hinter einer Reservistendienstleistung zurückstehen ("leiden" finde ich hier unpassend). Ansonsten würde es in den Reihen der aktiven Reservisten ja keine Beamte geben, was aber nicht der Fall ist. Generell gilt natürlich (wie bei jedem Arbeitnehmer im Zivilen auch), dass man so etwas mit seinem Arbeitgeber, in unserem Fall also in der Dienststelle, absprechen muss.

    Hier mal ein Artikel, wie unser Dienstherr zu dem Thema steht: https://www.bundeswehr.de/de/organisation/personal/bundeswehr-beamter-und-reservist-in-einer-person-167786
     


    Martin

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    Antwort #7 am: 22. Januar 2021, 11:10 Uhr
    Moin

    Alsooo, die Feuerwehrler die ich kenne, machen nur Auslandsdienst und keine Resiübung im Inland.

    Auslandsdienst als Reservist hat einen hohen Stellenwert, wenn man da die Werbetrommel rührt dann geht der Reservistendienst vor. Allerdings beim Dienst im Inland kann ich mir vorstellen, dass das evtl. anders bewertet wird.
    « Letzte Änderung: 22. Januar 2021, 11:11 Uhr von Martin »
    Gruß Martin ;-)

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