Auch die zukünftig nach der GfwtDBwVDV ausgebildeten Kollegen besitzen die "BIV" Befähigung. Die Bezeichnung der Lehrgänge variiert in den einzelnen Bundesländern. Neben "BIV" und "BV" findet auch die Bezeichnung "Brandinspektorenlehrgang" (Teil I und II) Verwendung. Die "B .." Bezeichnung dient klassisch zur Unterscheidung von den "F.." Lehrgängen der Freiwilligen Feuerwehr (BIV = Zugführer Berufsfeuerwehr, FIV = Zugfeuerwehr Freiwillige Feuerwehr) und sind wesentlich umfangreicher. Die GfwtDBwVDV orientiert sich verglichen mit den der Länder am ehesten mit NRW. Hier bilden die Module Zugführer, Org/BWL/Recht, Menschenführung, Vorbeugender Brandschutz, Verbandsführer und Stabsarbeit die Inhalte des BIV und BV (Inhaltlich und Zeitlich nahezu identisch). Die fertigen Kollegen sind damit befähigt Einsätze bis zur Führungsstufe C zu leiten (siehe FwDV 100) und als Sachgebietsleiter eines Stabes in der Führungsstufe D zu fungieren. Insbesondere die Anteile Verbandsführer und Stabsarbeit sind nicht in allen Bundesländer in der Ausbildung des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes enthalten gewesen. Die Ausbildung endet letztendlich mit einer vollständigen Laufbahnprüfung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst.
Den Grund dafür, dass die Ausbildung nicht mehr bei den Feuerwehrschulen Ländern stattfindet basiert primär auf dem Problem, dass diese zum einen aufgrund des großen Eigenbedarfs so gut wie keine Lehrgangsplätze mehr für den Bund stellen und zum anderen der Bedarf an Dienstposten im gfwtD extrem Angestiegen ist.