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Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Dienstbezüge / Soziales => Thema gestartet von: Marcel95 am 08. April 2017, 20:40 Uhr

Titel: Bezüge während bzw. nach der Ausbildung
Beitrag von: Marcel95 am 08. April 2017, 20:40 Uhr
Guten Abend liebe Mitglieder,

nun ist es soweit,  am 2. Mai geht es endlich los.
Ich freu mich total und zähle schon die Tage. Nun hab ich noch ein paar fragen dazu.

1. wird von der Bundeswehr ein "km-Geld" bezahlt?
2. habe gehört die Mahlzeiten werden preislich auch übernomme, stimmt das ?
3. wie ist es NACH  der ausbildung, habe bereits die Gehaltssummen nach der Ausbildung entdeckt. Kommen da noch eventuelle Zuschläge dazu wie schichtzuschlag, Gefahrgutzuschlag ?
4. zählt die Bundeswehr-Feuerwehr als Berufsfeuerwehr oder zu welcher Art zählt diese ?

Freue mich auf meine zukünftigen Kollegen :)

Mit freundlichen Grüßen
Marcel
Titel: Antw: Bezüge während bzw. nach der Ausbildung
Beitrag von: Alexander am 08. April 2017, 21:47 Uhr
1. wird von der Bundeswehr ein "km-Geld" bezahlt?
Der Bund zahlt Trennungsgeld nach der Trennungsgeldverordnung und Fahrtkosten nach dem Bundesreisekostengesetz.
Solltest du aber in der ersten Woche alles erklärt kriegen.
2. habe gehört die Mahlzeiten werden preislich auch übernomme, stimmt das ?
Nein, daß stimmt nicht.
3. wie ist es NACH  der ausbildung, habe bereits die Gehaltssummen nach der Ausbildung entdeckt. Kommen da noch eventuelle Zuschläge dazu wie schichtzuschlag, Gefahrgutzuschlag ?
Du erhälst nach der Ausbildung eine Feuerwehrzulage und eventuell Dienst zu ungünstigen Zeiten.
Solltest du verheiratet sein oder Kinder haben, kommt noch der Familienzuschlag hinzu.
4. zählt die Bundeswehr-Feuerwehr als Berufsfeuerwehr oder zu welcher Art zählt diese ?
Tja, ich glaube so richtig kann dir diese Frage keiner Beantwortung.
Titel: Antw: Bezüge während bzw. nach der Ausbildung
Beitrag von: Wotsche am 09. April 2017, 12:17 Uhr
Hallo,
2. habe gehört die Mahlzeiten werden preislich auch übernomme, stimmt das ?
Nein, daß stimmt nicht.
Eigentlich stimmt es ja schon, das TG bezieht sich ja auf die 7,67 (also 1,67 Frühstück, 3,00 Mittag und 3,00 Abendessen) im Tagessatz.
Damit wäre dann das tägliche Essen in der Truppenküche abgegolten, man kreutz ja schließlich in der Matrix seine Essen in Stetten an.

Gruß
Titel: Antw: Bezüge während bzw. nach der Ausbildung
Beitrag von: Alexander am 09. April 2017, 16:08 Uhr
Eigentlich stimmt es ja schon, das TG bezieht sich ja auf die 7,67 (also 1,67 Frühstück, 3,00 Mittag und 3,00 Abendessen) im Tagessatz.
Kommt ganz drauf an, es kann passieren das du auch TG nach §6 bekommst, das ist dann eine Wegstreckenentschädigung, oder du wohnst am Dienstort, dann bekommst du gar nichts.
Titel: Antw: Bezüge während bzw. nach der Ausbildung
Beitrag von: Andichan am 16. April 2017, 18:32 Uhr
.............
4. zählt die Bundeswehr-Feuerwehr als Berufsfeuerwehr oder zu welcher Art zählt diese ?
Tja, ich glaube so richtig kann dir diese Frage keiner Beantwortung.

Um den Irglaube mal das Futter zu nehmen.   Ja, die BwFw zählt als BF.
Vor ein paar Jahren sah die Sache noch anders aus.
Da die Bw seine Leute selbst ausbildet und sich mit als zweitgrößte Berufseuerwehr Deutschland brüstet ist kaum noch Zweifel daran zu legen. In diesem Jahr werden die ersten eigenen Leute im höheren Dienst ausgebildet. Auch diese Ausbildung wird anerkann werden.
So werden Frischabgäger leider allzuoft nach Ablegen der Prüfung zur BF gelockt und auch genommen. Natürlich müssen weitere Ausbildungsinhalte nachgegolt werden.
Titel: Antw: Bezüge während bzw. nach der Ausbildung
Beitrag von: Alexander am 16. April 2017, 20:22 Uhr
Um den Irglaube mal das Futter zu nehmen.   Ja, die BwFw zählt als BF.
Also ich weiß jetzt nicht wie die 15 anderen Brandschutzgesetze sind, aber in Bayern heißt es.

Art. 14
Berufsfeuerwehr
(1) Reicht eine Freiwillige Feuerwehr oder Pflichtfeuerwehr zur Erfüllung der Aufgaben nach Art. 4 Abs. 1 und 2 nicht aus, hat die Gemeinde eine Berufsfeuerwehr aufzustellen.

Die Gemeinde stellt also eine Berufsfeuerwehr auf, somit ist eine Berufsfeuerwehr eine kommunale Feuerwehr.

Betriebe und Einrichtungen können/müssen eine Werkfeuerwehr aufstellen.
Da nun aber eine Werkfeuerwehr eine staatliche Anerkennung hat und im Förderalismus haben in Feuerwehrsachen die Länder das sagen, also müßte nach meinem Verständnis die Werkfeuerwehr in Bayern auch vom StMI Bayern anerkannt sein.
Desweiteren sind die Werkfeuerwehren in Bayern durch den KBR/SBR zu überprüdfen.

Wüßte nicht das das auf uns zutrifft und eine "Werkfeuerwehr" ohne Anerkennung ist "nur" eine Betriebsfeuerwehr.
Kannst mir aber gerne sagen auf welche Grundlage du denkst das wir ne BF sind.
Würde mich nämlich wirklich interessieen.
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