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Autor Thema: Wo finde ich Infos zum Trennungsgeld (TG) bzw. Trennungsgeldanträge?  (Gelesen 49338 mal)

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  • Martin

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    Kompetenzzentrum Travel Management

    Die Aufgaben des Kompetenzzentrum Travel Management der Bundeswehr umfassen die Themen Dienstreisen, Trennungsgeld (TG) und Umzugskostenvergütung (UKV). Der gesamte Bereich des Travel Management wird in einem Kompetenzzentrum Travel Management der Bundeswehr (KompZ TM Bw) im Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr sowie in Servicepunkten TM Bw konzentriert. Antragsteller müssen ihre Anträge künftig online über ein Web-Portal im Intranet der Bundeswehr stellen (System SMS Stiewi).

    Hier der externe Link zu Kompetenzzentrum Travel Management - Hotline und Abrechnungsstandorte (iud.bundeswehr.de) -> Kompetenzzentrum Travel Management



    Nun noch einige Info Tipps:

    Hier der externe Link zum Bundesverwaltungsamt (bva.bund.de) -> Allgemeine Infoseite des bva.bund.de über Trennungsgeld (TG)
    Hier der externe Link zum Bundesverwaltungsamt (bva.bund.de) - als pdf Datei -> Informationen zur Trennungsgeldverordnung (TGV) - Stand: Juni 2020 - mit Berechnungsbeispiele
    Hier der externe Link zum Bundesverwaltungsamt (bva.bund.de) - als pdf Datei -> Häufig gestellte Fragen zum Trennungsgeld (TG) - Stand: Juni 2020
    Hier der externe Link zur Trennungsgeldverordnung - als pdf Datei (gesetze-im-internet.de) -> Trennungsgeldverordnung (TGV)



    Trennungsgeld (TG); wie wirkt sich das auf die Steuererklärung aus?

    Mit dem Trennungsgeld erstattet Euch der Dienstherr Kosten für den dienstlich bedingten Ortswechsel. Auf u. a. Internetseite (soldaten.steuer.de) wird erklärt wie sich das auf die Steuererklärung auswirkt. Lasst euch nicht beirren wenn das Wort Soldat fällt, laut TGV ist folgender Personenkreis berechtigt TG zu beantragen:

    Berechtigte nach dieser Verordnung sind
    1. Bundesbeamte und in den Bundesdienst abgeordnete Beamte,
    2. Richter im Bundesdienst und in den Bundesdienst abgeordnete Richter und
    3. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.

    Hier der externe Beitrag-Link zu soldaten.steuer.de -> Trennungsgeld steuerlich korrekt angeben. So geht’s!


    Das gesetzliche Wahlrecht zwischen Umzugskosten (UKV)/Trennungsgeld (TG)

    Erläuterungen zur sog. "drei plus fünf-Regelung" sowie zur Neuregelung der ATGV.

    Historie:

    Die Grundaussage des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG) lautet: Bei dauerhaften Versetzungen kommt der Dienstherr für die Kosten des Umzugs an den neuen Dienstort auf. Die Zahlung von Trennungsgeld war bisher der gesetzliche Ausnahmefall für einen befristeten Zeitraum. Mit dem gesellschaftlichen Wandel hin zu Haushalten, in dem beide Partner berufstätig sind, ist die familiäre Flexibilität in der gesamten Gesellschaft gesunken und die Bereitschaft zum Pendeln – sei es täglich, sei es an den Wochenenden – deutlich gewachsen. Damit richtet sich der tatsächliche Bedarf und Anspruch der Betroffenen weg von der Umzugskostenvergütung hin zur Gewährung von Trennungsgeld.

    Hier der externe Beitrags-Link zum Verband der Beamten der Bundeswehr (vbb.dbb.de) -> Wahlrecht zwischen Umzugskostenvergütung (UKV) und Trennungsgeld (TG)
    Hier der externe Link zum VBB (vbb.dbb.de) - als pdf Datei -> Info-Erklärung vom Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr e.V. (VBB)

    Umzug mit der Bundeswehr im Inland

    Seit dem 1. Juni 2020: Änderungen im Umzugskosten- und Trennungsgeldrecht

    Das Umzugskosten- und Trennungsgeldrecht wurde zum 1. Juni 2020 in wesentlichen Punkten geändert. Hierzu zählen z.B. Reisebeihilfen mit Ansparmöglichkeit, ein einheitliches Trennungstagegeld und eine Erweiterung des Wahlrechts zwischen Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld auf Auslandsverwendungen. Auch die weiteren Änderungen können im Einzelfall sehr wichtig sein.

    Ansprechpartner, Downloads, Fragen und Antworten zum Thema Umzug findet ihr im u.a. Link.

    Bei Fragen oder Problemen, auch nicht ausschließlich zum Thema Umzug, solltet Ihr Kontakt zu Eurem zuständigen Sozialdienst aufnehmen. Dieser hilft Euch, sich in Eurer neuen Umgebung zurechtzufinden und sich sozial zu integrieren.

    Hier der externe Beitrags Link zur Bundeswehr (bundeswehr.de) -> Umzug mit der Bundeswehr im Inland
    Hier der externe Link zur Bundeswehr (bundeswehr.de) - als pdf Datei -> Umzugsfibel für Inlandsumzüge - Stand: Juni 2020
    « Letzte Änderung: 29. Dezember 2021, 09:54 Uhr von Martin »
    Gruß Martin ;-)

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    Quelle: vbb.dbb.de

    Das Wahlrecht zwischen TG und UKV für das Zivilpersonal der Bundeswehr ist mind. für drei weitere Jahre sichergestellt.

    Gruß Martin ;-)

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    Rudolf

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    Hallo zusammen,
    ich habe mir nun alle Links angeschaut und durchgelesen.
    Ich muss leider gestehen das ich noch ein paar Fragen habe wo ich mir nicht sicher bin. Zu mindestens keine Antwort darauf gefunden habe.

    Wenn man auf der „Allgemeine Infoseite des bva.bun….“ steht das Auszubildende kein Anspruch auf Trennungsgeld haben. Dan haben wir auch keinen Anspruch darauf oder sind Brandmeisteranwärter ein sonderfahl?
     Falls man doch Anspruch auf Trennungsgeld hat. Muss ich den Antrag Bei der „Rundreise“ immer stellen oder wie wird es da gehandhabt.
    Ich sage schon mal Dankeschön im Voraus
     


    Alexander

    Brandmeisteranwärter sind keine Auszubildende und fallen auch nicht unter den TVAöD.
    Du fällst ganz normal unter die bezugsberichtigten Beamte.
    Hier wird nicht unterschieden zwischen Beamter auf Widerruf, auf Probe oder auf Lebenszeit.
     
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    .... Lasst euch nicht beirren wenn das Wort Soldat fällt, laut TGV ist folgender Personenkreis berechtigt TG zu beantragen:

    Berechtigte nach dieser Verordnung sind
    1. Bundesbeamte und in den Bundesdienst abgeordnete Beamte,
    2. Richter im Bundesdienst und in den Bundesdienst abgeordnete Richter und
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    Hallo

    Das ihr für TG berechtigt seit ist doch schon im oben genannten Text von mir beschrieben worden! Ihr seit doch Bundesbeamte, oder? Es wird kein Unterschied gemacht, so wie auch Alexander schrieb.

    Ich empfehle euch immer mal in die entsprechenden Gesetzte und Verordungen zu schauen, dort gibt es immer einen Paragr. "Anwendungsbereich" der sagt genau aus für welche Personengruppe das anwendbar ist.

    Meine Verlinkung zur Trennungsgeldverordung ist auch oben angegeben, einfach mal draufklicken und dann wirst du sehen wovon ich gerade geschrieben habe.

    A und O des Beamtentum ist es sich mit Gesetzen und Verordnungen auszukennen, zumindest so gut wie! Das schaden nie und ist immer zu eurem Vorteil, viele Dinge regeln sich denn schon im Vorfeld bevor man etwas "Anschieben" möchte.

    Natürlich gilt das auch in die andere Richtung wenn man gegen etwas angehen will.

    Begrenzt euren Horizont also nicht nur auf das Halten des C-Strahlrohres.... Nur ein gut gemeinter Tip von mir.

    Immer schön Lesen... grins.
    « Letzte Änderung: 14. Februar 2019, 11:05 Uhr von Martin »
    Gruß Martin ;-)

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    Grisu75

    Für die Dauer der Rundreise stellt ihr eure TG Anträge an das BwDLZ, bei welchem ihr eingestellt wurdet.
    Auf dem Grund. & Abschlusslehrgang stellt ihr die Anträge an der Schule.
    Aber wie Martin schon geschrieben hat, selber schlau machen und fragen, fragen, fragen.....
    Wenn jeder nur an sich denkt, ist auch an alle gedacht ;)
     


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    Hi

    Was jetzt aber nicht heist das man hier nicht fragen soll, gelle. Also nur zu.

    Soll nur mal den Gribs etwas ankurbeln um zu wissen wie man bei manchen Dingen ans Ziel kommt  ;D
    Gruß Martin ;-)

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