Kompetenzzentrum Travel ManagementDie Aufgaben des Kompetenzzentrum Travel Management der Bundeswehr umfassen die Themen Dienstreisen, Trennungsgeld (TG) und Umzugskostenvergütung (UKV). Der gesamte Bereich des Travel Management wird in einem Kompetenzzentrum Travel Management der Bundeswehr (KompZ TM Bw) im Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr sowie in Servicepunkten TM Bw konzentriert.
Antragsteller müssen ihre Anträge künftig online über ein Web-Portal im Intranet der Bundeswehr stellen (System SMS Stiewi).Hier der externe Link zu Kompetenzzentrum Travel Management - Hotline und Abrechnungsstandorte (iud.bundeswehr.de) ->
Kompetenzzentrum Travel ManagementNun noch einige Info Tipps:Hier der externe Link zum Bundesverwaltungsamt (bva.bund.de) ->
Allgemeine Infoseite des bva.bund.de über Trennungsgeld (TG)Hier der externe Link zum Bundesverwaltungsamt (bva.bund.de) - als pdf Datei ->
Informationen zur Trennungsgeldverordnung (TGV) - Stand: Juni 2020 - mit BerechnungsbeispieleHier der externe Link zum Bundesverwaltungsamt (bva.bund.de) - als pdf Datei ->
Häufig gestellte Fragen zum Trennungsgeld (TG) - Stand: Juni 2020Hier der externe Link zur Trennungsgeldverordnung - als pdf Datei (gesetze-im-internet.de) ->
Trennungsgeldverordnung (TGV)Trennungsgeld (TG); wie wirkt sich das auf die Steuererklärung aus?Mit dem Trennungsgeld erstattet Euch der Dienstherr Kosten für den dienstlich bedingten Ortswechsel. Auf u. a. Internetseite (soldaten.steuer.de) wird erklärt wie sich das auf die Steuererklärung auswirkt. Lasst euch nicht beirren wenn das Wort Soldat fällt, laut TGV ist folgender Personenkreis berechtigt TG zu beantragen:
Berechtigte nach dieser Verordnung sind
1. Bundesbeamte und in den Bundesdienst abgeordnete Beamte,2. Richter im Bundesdienst und in den Bundesdienst abgeordnete Richter und
3. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.
Hier der externe Beitrag-Link zu soldaten.steuer.de ->
Trennungsgeld steuerlich korrekt angeben. So geht’s!
Das gesetzliche Wahlrecht zwischen Umzugskosten (UKV)/Trennungsgeld (TG)Erläuterungen zur sog. "drei plus fünf-Regelung" sowie zur Neuregelung der ATGV.
Historie:
Die Grundaussage des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG) lautet: Bei dauerhaften Versetzungen kommt der Dienstherr für die Kosten des Umzugs an den neuen Dienstort auf. Die Zahlung von Trennungsgeld war bisher der gesetzliche Ausnahmefall für einen befristeten Zeitraum. Mit dem gesellschaftlichen Wandel hin zu Haushalten, in dem beide Partner berufstätig sind, ist die familiäre Flexibilität in der gesamten Gesellschaft gesunken und die Bereitschaft zum Pendeln – sei es täglich, sei es an den Wochenenden – deutlich gewachsen. Damit richtet sich der tatsächliche Bedarf und Anspruch der Betroffenen weg von der Umzugskostenvergütung hin zur Gewährung von Trennungsgeld.
Hier der externe Beitrags-Link zum Verband der Beamten der Bundeswehr (vbb.dbb.de) ->
Wahlrecht zwischen Umzugskostenvergütung (UKV) und Trennungsgeld (TG)Hier der externe Link zum VBB (vbb.dbb.de) - als pdf Datei ->
Info-Erklärung vom Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr e.V. (VBB)
Umzug mit der Bundeswehr im InlandSeit dem 1. Juni 2020: Änderungen im Umzugskosten- und Trennungsgeldrecht
Das Umzugskosten- und Trennungsgeldrecht wurde zum 1. Juni 2020 in wesentlichen Punkten geändert. Hierzu zählen z.B. Reisebeihilfen mit Ansparmöglichkeit, ein einheitliches Trennungstagegeld und eine Erweiterung des Wahlrechts zwischen Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld auf Auslandsverwendungen. Auch die weiteren Änderungen können im Einzelfall sehr wichtig sein.
Ansprechpartner, Downloads, Fragen und Antworten zum Thema Umzug findet ihr im u.a. Link.
Bei Fragen oder Problemen, auch nicht ausschließlich zum Thema Umzug, solltet Ihr Kontakt zu Eurem zuständigen Sozialdienst aufnehmen. Dieser hilft Euch, sich in Eurer neuen Umgebung zurechtzufinden und sich sozial zu integrieren.
Hier der externe Beitrags Link zur Bundeswehr (bundeswehr.de) ->
Umzug mit der Bundeswehr im InlandHier der externe Link zur Bundeswehr (bundeswehr.de) - als pdf Datei ->
Umzugsfibel für Inlandsumzüge - Stand: Juni 2020