Hi Matze,
eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist schon wichtig. Aber Vorsicht, viele Versicherungen kennen sich mit den Besonderheiten im Feuerwehrdienst nicht aus! Finger weg von einer "normalen" Beamten DU Versicherung, da dort oftmals eine abstrakte Verweisungsklausel versteckt ist. Feuerwehrdienstunfähig bedeutet dann nicht gleich Dienstunfähig, solange ein anderer Beruf aufgeführt werden kann. Auf eine echte, im Vertrag ausdrücklich beschriebene, Feuerwehr DU Klausel achten. Z.B.: Die Leistungen werden auch dann erbracht, wenn der Beamte wegen Feuerwehrdienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird. Bitte Bedenken: Mit der Reform des Dienstrechts gilt der Grundsatz: Rehabilitation VOR Ruhrstand! D.h. der Dienstherr hat aus Fürsorgegründen alles zu ermöglichen, das Du ggf. auch außerhalb der Feuerwehr eingesetzt werden kannst und dann greifen die meisten Versicherungen nicht mehr.
Gruß Andy