Es gibt auch nochmal was erfreuliches
Das Bundeskabinett hat am 28. Mai 2014 den Entwurf eines Bundesbesoldungs- und versorgungsanpassungsgesetzes 2014/2015 beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf wird das Ergebnis der diesjährigen Tarifverhandlungen im Bund für die Bezüge der Beamten und Richter des Bundes sowie für die Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten, einschließlich der Versorgungsempfänger zeit- und inhaltsgleich übernommen. Die Dienst- und Versorgungsbezüge werden danach im März 2014 und März 2015 linear angehoben. Die Grundgehälter erhöhen sich ferner zum März 2014 um mindestens 90 Euro.
Die Erhöhungen - dies gilt auch für den Mindestbetrag von 90 Euro - vermindern sich um jeweils 0,2 Prozentpunkte, so dass im Ergebnis
die Inlandsbezüge (Grundgehalt, Familienzuschlag, Amtszulagen sowie vereinzelte Zulagen)
zum 1. März 2014 um 2,8 Prozent,
zum 1. März 2015 um 2,2 Prozent und
der Auslandszuschlag
zum 1. März 2014 um 2,24 Prozent
zum 1. März 2015 um 1,76 Prozent
erhöht werden.
Der Unterschiedsbetrag, der sich aus der Verminderung um 0,2 Prozentpunkte gegenüber dem Tarifergebnis ergibt, wird der Versorgungsrücklage des Bundes zugeführt.
Die Anwärterbezüge erhöhen sich zum 1. März 2014 um 40 Euro und zum 1. März 2015 um 20 Euro.
Das Bundeskabinett hat sich gleichzeitig damit einverstanden erklärt, dass unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Regelung, die Bundestag und Bundesrat im jetzt eingeleiteten Gesetzgebungsverfahren beschließen werden, Vorauszahlungen geleistet werden können. Die entsprechenden Vorarbeiten zur Umsetzung sind beauftragt worden. Aus technischen Gründen können die erhöhten Bezüge frühestens für den Monat September dieses Jahres gezahlt werden. Die erste Vorauszahlung beinhaltet dabei auch den zurückliegenden Zeitraum ab dem 1. März 2014.
Mit der Übernahme des Tarifergebnisses für die Beamtinnen und Beamten werden die Forderungen von VBB/dbb umgesetzt.
Quelle:
http://www.vbb.dbb.de/aktuelles/archiv_2014/140603_anpassung.html