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Wo finde ich Infos zum Trennungsgeld (TG) bzw. Trennungsgeldanträge?

Begonnen von Martin, 27. Dezember 2014, 13:53 Uhr

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Martin

Kompetenzzentrum Travel Management

Die Aufgaben des Kompetenzzentrum Travel Management der Bundeswehr umfassen die Themen Dienstreisen, Trennungsgeld (TG) und Umzugskostenvergütung (UKV). Der gesamte Bereich des Travel Management wird in einem Kompetenzzentrum Travel Management der Bundeswehr (KompZ TM Bw) im Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr sowie in Servicepunkten TM Bw konzentriert. Antragsteller müssen ihre Anträge künftig online über ein Web-Portal im Intranet der Bundeswehr stellen (System SMS Stiewi).

Kompetenzzentrum Travel Management - Hotline:

Externer Link: Kompetenzzentrum Travel Management

Nun noch einige Info Tipps:

Externer Link: Allgemeine Infos des Bundesverwaltungsamt (bva.bund.de) über Trennungsgeld (TG)
Externer Link: (bva.bund.de) Informationen zur Trennungsgeldverordnung (TGV) - Stand: Juni 2020 - mit Berechnungsbeispiele
Externer Link: (bva.bund.de) Häufig gestellte Fragen zum Trennungsgeld (TG) - Stand: Juni 2020
Externer Link: (gesetze-im-internet.de)Trennungsgeldverordnung (TGV)


Trennungsgeld (TG); wie wirkt sich das auf die Steuererklärung aus?

Mit dem Trennungsgeld erstattet Euch der Dienstherr Kosten für den dienstlich bedingten Ortswechsel. Auf u. a. Internetseite (soldaten-steuer.de) wird erklärt wie sich das auf die Steuererklärung auswirkt. Lasst euch nicht beirren wenn das Wort Soldat fällt, laut TGV ist folgender Personenkreis berechtigt TG zu beantragen:

Berechtigte nach dieser Verordnung sind,

  • Bundesbeamte und in den Bundesdienst abgeordnete Beamte,
  • Richter im Bundesdienst und in den Bundesdienst abgeordnete Richter und
  • Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.

Externer Link: Trennungsgeld steuerlich korrekt angeben. So geht's!


Das gesetzliche Wahlrecht zwischen Umzugskosten (UKV)/Trennungsgeld (TG)

Die "Drei plus Fünf"-Regelung ist ein Optionsmodell für Bundeswehrbeschäftigte (Soldaten und Zivilpersonal) bei Versetzungen, das Wahlfreiheit zwischen Umzugskostenvergütung (UKV) und Trennungsgeld (TG) schafft: Man wählt zwischen einer UKV-Zusage (wirksam nach 3 Jahren) und Trennungsgeld, das für bis zu 5 Jahre gezahlt wird, wenn man sich gegen eine sofortige UKV entscheidet. Trifft man innerhalb der 3 Jahre keine Entscheidung, wird automatisch die UKV gezahlt.

Weitere Infos findet ihr beim Verband der Beamten der Bundeswehr (vbb.dbb.de)

Externer Link: (vbb.dbb.de) Wahlrecht zwischen Umzugskostenvergütung (UKV) und Trennungsgeld (TG)

Externer Link: (vbb.dbb.de) Info-Erklärung (als pdf Datei) vom Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr e.V. (VBB)


Umzug mit der Bundeswehr im Inland (Umzugskosten- und Trennungsgeldrecht)

Reisebeihilfen mit Ansparmöglichkeit, ein einheitliches Trennungstagegeld und eine Erweiterung des Wahlrechts zwischen Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld auf Auslandsverwendungen.

Ansprechpartner, Downloads, Fragen und Antworten zum Thema Umzug findet ihr im u.a. Link.

Bei Fragen oder Problemen, auch nicht ausschließlich zum Thema Umzug, solltet ihr Kontakt zu Eurem zuständigen Sozialdienst aufnehmen. Dieser hilft euch, sich in eurer neuen Umgebung zurechtzufinden und sich sozial zu integrieren.

Externer Link: (als pdf Datei) Bundeswehr "Umzugsfibel für Inlandsumzüge" - Stand: 12/2022
Gruß Martin ;-)

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Martin

Quelle: vbb.dbb.de

Das Wahlrecht zwischen TG und UKV für das Zivilpersonal der Bundeswehr ist mind. für drei weitere Jahre sichergestellt.

Gruß Martin ;-)

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Rudolf

Hallo zusammen,
ich habe mir nun alle Links angeschaut und durchgelesen.
Ich muss leider gestehen das ich noch ein paar Fragen habe wo ich mir nicht sicher bin. Zu mindestens keine Antwort darauf gefunden habe.

Wenn man auf der ,,Allgemeine Infoseite des bva.bun...." steht das Auszubildende kein Anspruch auf Trennungsgeld haben. Dan haben wir auch keinen Anspruch darauf oder sind Brandmeisteranwärter ein sonderfahl?
Falls man doch Anspruch auf Trennungsgeld hat. Muss ich den Antrag Bei der ,,Rundreise" immer stellen oder wie wird es da gehandhabt.
Ich sage schon mal Dankeschön im Voraus

Alexander

Brandmeisteranwärter sind keine Auszubildende und fallen auch nicht unter den TVAöD.
Du fällst ganz normal unter die bezugsberichtigten Beamte.
Hier wird nicht unterschieden zwischen Beamter auf Widerruf, auf Probe oder auf Lebenszeit.

Martin

Zitat von: Martin am 27. Dezember 2014, 13:53 Uhr
.... Lasst euch nicht beirren wenn das Wort Soldat fällt, laut TGV ist folgender Personenkreis berechtigt TG zu beantragen:

Berechtigte nach dieser Verordnung sind
1. Bundesbeamte und in den Bundesdienst abgeordnete Beamte,
2. Richter im Bundesdienst und in den Bundesdienst abgeordnete Richter und
3. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.


Hallo

Das ihr für TG berechtigt seit ist doch schon im oben genannten Text von mir beschrieben worden! Ihr seit doch Bundesbeamte, oder? Es wird kein Unterschied gemacht, so wie auch Alexander schrieb.

Ich empfehle euch immer mal in die entsprechenden Gesetzte und Verordungen zu schauen, dort gibt es immer einen Paragr. "Anwendungsbereich" der sagt genau aus für welche Personengruppe das anwendbar ist.

Meine Verlinkung zur Trennungsgeldverordung ist auch oben angegeben, einfach mal draufklicken und dann wirst du sehen wovon ich gerade geschrieben habe.

A und O des Beamtentum ist es sich mit Gesetzen und Verordnungen auszukennen, zumindest so gut wie! Das schaden nie und ist immer zu eurem Vorteil, viele Dinge regeln sich denn schon im Vorfeld bevor man etwas "Anschieben" möchte.

Natürlich gilt das auch in die andere Richtung wenn man gegen etwas angehen will.

Begrenzt euren Horizont also nicht nur auf das Halten des C-Strahlrohres.... Nur ein gut gemeinter Tip von mir.

Immer schön Lesen... grins.
Gruß Martin ;-)

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Grisu75

Für die Dauer der Rundreise stellt ihr eure TG Anträge an das BwDLZ, bei welchem ihr eingestellt wurdet.
Auf dem Grund. & Abschlusslehrgang stellt ihr die Anträge an der Schule.
Aber wie Martin schon geschrieben hat, selber schlau machen und fragen, fragen, fragen.....
Wenn jeder nur an sich denkt, ist auch an alle gedacht ;)

Martin

Hi

Was jetzt aber nicht heist das man hier nicht fragen soll, gelle. Also nur zu.

Soll nur mal den Gribs etwas ankurbeln um zu wissen wie man bei manchen Dingen ans Ziel kommt  ;D
Gruß Martin ;-)

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